Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der in der Stadt Weimar dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können). Die Vergabe der Leistung erfolgt entweder über 5 Jahre (Alternative 1a, nachfolgend als Los 1a bezeichnet) oder über 10 Jahre (Alternative 1b, nachfolgend als Los 1b bezeichnet) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de📧
Fax: +49 3643-762326 📠
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.weimar.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entsorgung von Restabfällen der kreisfreien Stadt Weimar ab dem 1.6.2020
600.58-03/18”
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der in der Stadt...”
Kurze Beschreibung
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der in der Stadt Weimar dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können). Die Vergabe der Leistung erfolgt entweder über 5 Jahre (Alternative 1a, nachfolgend als Los 1a bezeichnet) oder über 10 Jahre (Alternative 1b, nachfolgend als Los 1b bezeichnet) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen (Laufzeit 5 Jahre)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1a
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen, ca. 8 000 bis 14 000 Mg/a.
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen, ca. 8 000 bis 14 000 Mg/a.
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Mindestens eine Übernahmestelle darf nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung nicht mehr als 30,0 km vom Referenzpunkt Betriebshof des Eigenbetriebes der Stadt Weimar „Kommunalservice Weimar“, Industriestraße 14, 99427 Weimar, entfernt liegen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen (Laufzeit 10 Jahre)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1b
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 014-028773
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1a
Titel: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen (Laufzeit 5 Jahre)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1b
Titel: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen (Laufzeit 10 Jahre)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: REMONDIS Thermische Abfallverwertung GmbH
Postanschrift: Butterwecker Weg 6
Postort: Staßfurt
Postleitzahl: 39418
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Salzlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfugsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 181-410458 (2018-09-18)