Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr), entsorgte Abfallart. Es sind Referenzen für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV191210/191212) oder Sperrmüll (AVV 200307) vorzulegen,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01),
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten (Entsorgungsanlagen) zum Leistungsbeginn,
— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung,
— Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
— Sofern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber der im Entsorgungskonzept benannten Entsorgungsanlage(n) ist:
Nachweis des Zugriffs auf die Anlage(n) für den gesamten Leistungszeitraum, z. B. durch Vorlage des Entsorgungsvertrages mit den im Entsorgungskonzept benannte(n) Anlage(n) zur Entsorgung der Abfälle oder Vorlage einer verbindlichen Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Verwertung der Abfälle aus dieser Ausschreibung.
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre),
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte:
a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben;
b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der ggf. vorgesehenen Umladestation(en) und der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n), jeweils mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage.
— Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall. Hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Verwertung der Abfälle verweisen wir auf Ziffer III.2.2),
— Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung der zu übernehmenden Gesamtmenge auf die Entsorgungsanlagen),
— Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung (Behandlung/Verwertung/Beseitigung) der Abfälle (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten),
— Für Unterauftragnehmer, deren Einbindung zum Nachweis der Eignung des Bewerbers erforderlich ist (insb. Betreiber der vorgesehenen Behandlungsanlage), wird der AG in jedem Fall von allen im Übrigen geeigneten Bewerbern die verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass er für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen wird, sowie die Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB verlangen,
— hinsichtlich von auf Verlangen vorzulegenden Unterlagen verweisen wir auf Ziffer VI.3).