Entsorgung von Restabfällen der Landeshauptstadt Magdeburg und der Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werden den Umschlags und Transports sowie Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der in der Landeshauptstadt Magdeburg und dem Landkreis Börde dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-23.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-11-23 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-07-05 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: LH MD SAB 351/18
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Sternstraße 13
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.magdeburg.de/sab 🌏
E-Mail: i.primas@sab.magdeburg.de 📧
Fax: +49 391-5404605 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=227272 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=227272 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-23 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-27 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 228-522012
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-02-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Postort: Wolmirstedt
Land: Börde 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Internetadresse: http://www.boerdekreis.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=227272 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1) und 2) Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 391-6230446 📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧
Fax: +49 391-6230447 📠
Quelle: OJS 2018/S 228-522012 (2018-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: LH MD SAB 351/18
Kurze Beschreibung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werden den Umschlags und Transports sowie Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der in der Landeshauptstadt Magdeburg und dem Landkreis Börde dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Sternstraße 13
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.magdeburg.de/sab 🌏
E-Mail: i.primas@sab.magdeburg.de 📧
Fax: +49 391-5404605 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=227272 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=227272 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-23 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-27 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 228-522012
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Mit dem Erstangebot vorzulegen:
— Erklärungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm,
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
—— Anlagenkennblatt der ggf. vorgesehenen Umladestation(en) zur Übernahme der Abfälle (Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, genehmigter Kapazität, genehmigten Abfallarten, geeichter Straßenfahrzeugwaage),
—— Sofern der Bieter neue Umladestation(en) einrichten möchte, die noch nicht genehmigt sind, ist der Nachweis des Zugriffs auf vorgesehene Standorte der Umladestationen für den gesamten angebotenen Leistungszeitraum zu erbringen, z. B. durch Eigentumsnachweis oder Vorlage eines Miet- oder Pachtvertrages, sowie jeweils glaubhaft zu machen, dass diese für die Umladestation(en) vorgesehenen Standorte die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen und zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden.
Die Genehmigungsunterlagen für die neu einzurichtende(n) Umladestation(en) sind dem Auftraggeber spätestens 6 Monate vor Leistungsaufnahme vorzulegen.
—— Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund für die Verwertung der Abfälle (Beschreibung, Benennung derAnlagen),
— auf Verlangen vorzulegen:
—— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
—— Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise.
Auf Verlangen vorzulegende Unterlagen bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (zu ZifferIII.1.3):
Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Verwertung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Inhalte des Teilnahmeantrags.
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation
Über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst e-vergabe (www.evergabe-online.de)zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bewerber-/Bieteranfragen werden allen Bewerbern/Bietern– soweit zweckdienlich – in Form von Bewerber-/Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bewerber/Bieter, sich bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bewerber-/Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bewerber-/Bieterinformation einen Teilnahmeantrag/ ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bewerber/Bieter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen, ca. 63 100 bis 104 500 Mg/a
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Mindestens eine Übernahmestelle darf nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung nicht mehr als 20 km vom Referenzpunkt Betriebshof des SAB Magdeburg, Sternstraße 13, 39104 Magdeburg entfernt liegen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bewerbers,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bewerber ebenfalls zu belegen ist),
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bewerbers bzw. des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
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— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche,schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
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— Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt und/oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bewerbers in das AVPQ, das ULV oder das PQ-VOL akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,
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— Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bewerbergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B,
— Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Interessenten bzw. Auftragnehmer gesamtschuldnerisch zu haften.
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Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr), entsorgte Abfallart. Es sind Referenzen für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV191210/191212) oder Sperrmüll (AVV 200307) vorzulegen,
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— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01),
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten (Entsorgungsanlagen) zum Leistungsbeginn,
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— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung,
— Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
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— Sofern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber der im Entsorgungskonzept benannten Entsorgungsanlage(n) ist:
Nachweis des Zugriffs auf die Anlage(n) für den gesamten Leistungszeitraum, z. B. durch Vorlage des Entsorgungsvertrages mit den im Entsorgungskonzept benannte(n) Anlage(n) zur Entsorgung der Abfälle oder Vorlage einer verbindlichen Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Verwertung der Abfälle aus dieser Ausschreibung.
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— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre),
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte:
a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben;
b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der ggf. vorgesehenen Umladestation(en) und der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n), jeweils mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage.
— Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall. Hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Verwertung der Abfälle verweisen wir auf Ziffer III.2.2),
— Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung der zu übernehmenden Gesamtmenge auf die Entsorgungsanlagen),
— Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung (Behandlung/Verwertung/Beseitigung) der Abfälle (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten),
— Für Unterauftragnehmer, deren Einbindung zum Nachweis der Eignung des Bewerbers erforderlich ist (insb. Betreiber der vorgesehenen Behandlungsanlage), wird der AG in jedem Fall von allen im Übrigen geeigneten Bewerbern die verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass er für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen wird, sowie die Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB verlangen,
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— hinsichtlich von auf Verlangen vorzulegenden Unterlagen verweisen wir auf Ziffer VI.3).
Mindestens eine Referenz über einen Vertragszeitraum von mindestens 3 Jahren
Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 50 000 Mg/ a an gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), Sperrmüll (AVV 200307) oder brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/191212) enthalten.
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Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen hinsichtlich Vertragszeitraum und entsorgter Abfallmenge erfüllt.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm gemäß Landesvergabegesetz LSA;
Es gilt eine Preisobergrenze (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt) für die prognostizierten spezifischen Bruttogesamtkosten nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Diese beträgt 89,25 EUR/Mg brutto.
Es bestehen Mindestanforderungen an die Verwertung der Abfälle gem. Ziffer D.1.3.1 der Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-02-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Postort: Wolmirstedt
Land: Börde 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Internetadresse: http://www.boerdekreis.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=227272 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Erstangebot vorzulegen:
— Erklärungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm,
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
—— Anlagenkennblatt der ggf. vorgesehenen Umladestation(en) zur Übernahme der Abfälle (Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, genehmigter Kapazität, genehmigten Abfallarten, geeichter Straßenfahrzeugwaage),
—— Sofern der Bieter neue Umladestation(en) einrichten möchte, die noch nicht genehmigt sind, ist der Nachweis des Zugriffs auf vorgesehene Standorte der Umladestationen für den gesamten angebotenen Leistungszeitraum zu erbringen, z. B. durch Eigentumsnachweis oder Vorlage eines Miet- oder Pachtvertrages, sowie jeweils glaubhaft zu machen, dass diese für die Umladestation(en) vorgesehenen Standorte die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen und zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden.
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Die Genehmigungsunterlagen für die neu einzurichtende(n) Umladestation(en) sind dem Auftraggeber spätestens 6 Monate vor Leistungsaufnahme vorzulegen.
—— Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund für die Verwertung der Abfälle (Beschreibung, Benennung derAnlagen),
— auf Verlangen vorzulegen:
—— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
—— Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise.
Auf Verlangen vorzulegende Unterlagen bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (zu ZifferIII.1.3):
Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Verwertung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Inhalte des Teilnahmeantrags.
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation
Über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst e-vergabe (www.evergabe-online.de)zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bewerber-/Bieteranfragen werden allen Bewerbern/Bietern– soweit zweckdienlich – in Form von Bewerber-/Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bewerber/Bieter, sich bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bewerber-/Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bewerber-/Bieterinformation einen Teilnahmeantrag/ ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bewerber/Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1) und 2) Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 391-6230446 📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧
Fax: +49 391-6230447 📠
Quelle: OJS 2018/S 228-522012 (2018-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 130-319843
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 228-522012
ABl. S-Ausgabe: 130
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Transportkosten
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-02 📅
Name: MHKW Rothensee GmbH
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2019/S 130-319843 (2019-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der in der Landeshauptstadt Magdeburg und dem Landkreis Börde dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 130-319843
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 228-522012
ABl. S-Ausgabe: 130
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Mindestens eine Übernahmestelle darf nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung nicht mehr als 20,0 km vom Referenzpunkt Betriebshof des SAB Magdeburg, Sternstraße 13, 39104 Magdeburg entfernt liegen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Transportkosten
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-02 📅
Name: MHKW Rothensee GmbH
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2019/S 130-319843 (2019-07-05)
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