Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Märkisch-Oderland dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre – nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet): Los 1a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 5 Jahre, Los 1b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 5 Jahre, Los 2a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 10 Jahre, Los 2b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 10 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: EMO 01-2018-RAEU
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Märkisch-Oderland dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre – nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Los 1a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 1b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 2a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 10 Jahre,
Los 2b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 10 Jahre.
Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Märkisch-Oderland dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre – nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Los 1a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 1b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 2a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 10 Jahre,
Los 2b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 10 Jahre.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-30 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
2030-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 020-041704
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Märkisch-Oderland dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Märkisch-Oderland dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre – nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre – nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Los 1a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 1b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 2a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 10 Jahre,
Los 2b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 10 Jahre.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Sperrmüll des Landkreises Märkisch-Oderland, Vertragslaufzeit 5 Jahre
Losnummer: 1a
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung von Sperrmüll, ca. 4 400 bis 7 800 Mg/a
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von sonstigen Restabfällen des Landkreises Märkisch-Oderland, Vertragslaufzeit 5 Jahre
Losnummer: 1b
Kurze Beschreibung: Übernahme und Entsorgung von sonsigen Restabfällen, ca. 20 900 bis 44 500 Mg/a
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Sperrmüll des Landkreises Märkisch-Oderland, Vertragslaufzeit 10 Jahre
Losnummer: 2a
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von sonstigen Restabfällen des Landkreises Märkisch-Oderland, Vertragslaufzeit 10 Jahre
Losnummer: 2b
Kurze Beschreibung: Übernahme und Entsorgung von sonstigen Restabfällen, ca. 20 900 bis 44 500 Mg/a
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz(SchwArbG),
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründenvorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
— Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. und/oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters in das PQ-VOL, das ULV und das AVPQ akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,
— Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. und/oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters in das PQ-VOL, das ULV und das AVPQ akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B,
— Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212) oder Sperrmüll (AVV 200307), mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung.
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212) oder Sperrmüll (AVV 200307), mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung.
Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon-Nr., Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr) und entsorgter Abfallart,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach Entsorgungsfachbetriebe VO – betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung) für die Leistung der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) für die Lose 1b und 2b bzw. von Sperrmüll (AVV 200307) oder gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) für die Lose 1a und 2a,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach Entsorgungsfachbetriebe VO – betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung) für die Leistung der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) für die Lose 1b und 2b bzw. von Sperrmüll (AVV 200307) oder gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) für die Lose 1a und 2a,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn,
— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung,
— Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
— Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
— Sofern der Bieter oder die Bietergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber der im Entsorgungskonzept benannten Entsorgungsanlage(n) ist:
Nachweis des Zugriffs auf die Anlage(n) für den gesamten angebotenen Leistungszeitraum, z. B. durch Vorlage des Entsorgungsvertrages mit den im Entsorgungskonzept benannte(n) Anlage(n) zur Entsorgung der Abfälle oder Vorlage einer verbindlichen Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Verwertung der Abfälle aus dieser Ausschreibung.
Nachweis des Zugriffs auf die Anlage(n) für den gesamten angebotenen Leistungszeitraum, z. B. durch Vorlage des Entsorgungsvertrages mit den im Entsorgungskonzept benannte(n) Anlage(n) zur Entsorgung der Abfälle oder Vorlage einer verbindlichen Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Verwertung der Abfälle aus dieser Ausschreibung.
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Mindestens eine Referenz über einen Vertragszeitraum von mindestens 3 Jahren,
Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge enthalten von:
— für Los 1a und 2a: mindestens 5 000 Mg/ a,
— für Los 1b und 2b: mindestens 20 000 Mg/a.
Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen hinsichtlich Vertragszeitraum und entsorgter Abfallmenge erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
Für die Lose gilt eine losweise Preisobergrenze (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt) für die prognostizierten spezifischen Bruttogesamtkosten nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Diese beträgt 130,67 EUR für die Lose 1a und 2a (Sperrmüll) und 92,48 EUR für die Lose 1b und 2b (Restabfälle).
Für die Lose gilt eine losweise Preisobergrenze (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt) für die prognostizierten spezifischen Bruttogesamtkosten nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Diese beträgt 130,67 EUR für die Lose 1a und 2a (Sperrmüll) und 92,48 EUR für die Lose 1b und 2b (Restabfälle).
Es bestehen Mindestanforderungen an die Verwertung der Abfälle gemäß Ziffer D.0.6.1 der Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG),
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung mit:
a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben;
b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o. ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle(n), Umladestation(en) oder Entsorgungsanlage(n), jeweils mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage.
Geforderte Unterlagen je angebotenem Los:
— Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall,
— Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung der zu übernehmenden Gesamtmenge auf die Entsorgungsanlagen),
— Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung (Behandlung/ Verwertung/ Beseitigung) der Abfälle (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten),
— Anlagenkennblatt für ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestelle(n) zur Übernahme der Abfälle (Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, genehmigten Abfallarten, geeichter Straßenfahrzeugwaage),
— Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund für die Verwertung der Abfälle (Beschreibung, Benennung der Anlagen),
— Falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen: Darstellung und Nachweis der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland sowie Angaben zur dann vorzusehenden inländischen Übernahmestelle,
— auf Verlangen vorzulegen:
— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme und Verwertung der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der Betreiber der ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestellen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme und Verwertung der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der Betreiber der ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestellen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
— Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise,
— ggf. Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG),
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRYTSU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Land Brandenburg (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1652📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Quelle: OJS 2018/S 020-041704 (2018-01-26)
Ergänzende Angaben (2018-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Märkisch-Oderland dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b:Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre -nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre - nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Los 1a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 1b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 2a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 10 Jahre,
Los 2b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 10 Jahre.
Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Märkisch-Oderland dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b:Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre -nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre - nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Los 1a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 1b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 2a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 10 Jahre,
Los 2b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 10 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b:Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre -nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre - nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b:Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre -nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre - nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Quelle: OJS 2018/S 074-165369 (2018-04-16)
Ergänzende Angaben (2018-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Märkisch-Oderland dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b:Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils 2 Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre -nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Los 1a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 5 Jahre
Los 1b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 5 Jahre
Los 2a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 10 Jahre
Los 2b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 10 Jahre
Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Märkisch-Oderland dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b:Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils 2 Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre -nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Los 1a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 5 Jahre
Los 1b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 5 Jahre
Los 2a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 10 Jahre
Los 2b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 10 Jahre
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b:Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils 2 Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre -nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b:Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils 2 Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre -nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Los 1a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 5 Jahre
Los 1b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 5 Jahre
Los 2a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 10 Jahre
Los 2b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 10 Jahre
Quelle: OJS 2018/S 076-170051 (2018-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Märkisch-Oderland dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils 2 Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre –nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Los 1a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 1b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 2a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 10 Jahre,
Los 2b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 10 Jahre.
Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Märkisch-Oderland dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils 2 Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre –nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Los 1a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 1b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 2a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 10 Jahre,
Los 2b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 10 Jahre.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils 2 Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre –nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils 2 Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre –nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-12 📅
Name: EEW Energy from Waste GmbH
Postort: Helmstedt
Land: Deutschland 🇩🇪 Helmstedt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Postort: Schönefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 220-504291 (2018-11-14)