Leistungsgegenstand ist: — die Einsammlung/Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen, Kleinelektronikschrott, Leuchtstoffröhren und Bleibatterien nach Maßgabe der jeweils geltenden Abfallentsorgungssatzung des SBAZV, — der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Bleibatterien zu den Übergabestellen des SBAZV gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter, — die Verwertung/Beseitigung der schadstoffhaltigen Abfälle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Referenznummer: L002/2018
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist:
— die Einsammlung/Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen, Kleinelektronikschrott, Leuchtstoffröhren und Bleibatterien nach Maßgabe der jeweils geltenden Abfallentsorgungssatzung des SBAZV,
— der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Bleibatterien zu den Übergabestellen des SBAZV gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter,
— die Verwertung/Beseitigung der schadstoffhaltigen Abfälle.
— die Einsammlung/Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen, Kleinelektronikschrott, Leuchtstoffröhren und Bleibatterien nach Maßgabe der jeweils geltenden Abfallentsorgungssatzung des SBAZV,
— der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Bleibatterien zu den Übergabestellen des SBAZV gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter,
— die Verwertung/Beseitigung der schadstoffhaltigen Abfälle.
— die Einsammlung/Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen, Kleinelektronikschrott, Leuchtstoffröhren und Bleibatterien nach Maßgabe der jeweils geltenden Abfallentsorgungssatzung des SBAZV,
— der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Bleibatterien zu den Übergabestellen des SBAZV gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter,
— der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Bleibatterien zu den Übergabestellen des SBAZV gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter,
— die Verwertung/Beseitigung der schadstoffhaltigen Abfälle.
Die Einsammlung der schadstoffhaltigen Abfälle hat durch Einsatz eines Schadstoffmobils zu erfolgen. Die Schadstoffsammlung ist so durchzuführen, dass sie von jedem Haushalt mindestens zweimal im Jahr (im Frühjahr und Herbst) in Anspruch genommen werden kann. Es ist eine zeitlich und räumlich zusammenhängende Sammeltour an jeweils 44 Tagen durchzuführen (wobei auch der Samstag als Sammeltag einzuplanen ist). Die anzufahrenden Stellplätze (313) in den Gemeinden des Verbandsgebietes sind den Anlagen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um Flächen, die auch unbefestigt sein können. Eine Beschädigung und Verunreinigung der Flächen ist auszuschließen. Die schadstoffhaltigen Abfälle werden vom Abfallbesitzer zum Entsorgungstermin dem Fachpersonal des Schadstoffmobils übergeben. Dabei sind bei Annahme und Sortierung der Abfälle, der Befüllung der Behälter und bei Aufbewahrung und Lagerung der Abfälle die Anforderungen der TRGS 520 einzuhalten. Die Sammelzeiten an den Standorten sind dem Bedarf entsprechend einzurichten.
Die Einsammlung der schadstoffhaltigen Abfälle hat durch Einsatz eines Schadstoffmobils zu erfolgen. Die Schadstoffsammlung ist so durchzuführen, dass sie von jedem Haushalt mindestens zweimal im Jahr (im Frühjahr und Herbst) in Anspruch genommen werden kann. Es ist eine zeitlich und räumlich zusammenhängende Sammeltour an jeweils 44 Tagen durchzuführen (wobei auch der Samstag als Sammeltag einzuplanen ist). Die anzufahrenden Stellplätze (313) in den Gemeinden des Verbandsgebietes sind den Anlagen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um Flächen, die auch unbefestigt sein können. Eine Beschädigung und Verunreinigung der Flächen ist auszuschließen. Die schadstoffhaltigen Abfälle werden vom Abfallbesitzer zum Entsorgungstermin dem Fachpersonal des Schadstoffmobils übergeben. Dabei sind bei Annahme und Sortierung der Abfälle, der Befüllung der Behälter und bei Aufbewahrung und Lagerung der Abfälle die Anforderungen der TRGS 520 einzuhalten. Die Sammelzeiten an den Standorten sind dem Bedarf entsprechend einzurichten.
Besitzer schadstoffhaltiger Abfälle können diese bis zu einer maximalen Gebindegröße und einer maximalen Menge je Anlieferung, die in Anhang 1 zur Abfallentsorgungssatzung des Auftraggebers festgelegt ist, am Schadstoffmobil überlassen.
Die eingesammelten Abfälle sind zu geeigneten Zwischenlagern bzw. Verwertungs-/Beseitigungsanlagen zu transportieren.
Über die angenommenen schadstoffhaltigen Abfälle ist ein Nachweis nach Art und Menge je Sammeltag zu führen. Die Abfälle sind zum Ende eines Sammeltages zu verwiegen.
Erstellung der Tourenpläne.
Die Grundlage für die Entsorgungstermine bilden die Tourenpläne. Die Erarbeitung der Tourenpläne obliegt dem Bieter und ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Diese gelten jeweils für ein Jahr. Die Tourenpläne sollen sich an den in den Verdingungsunterlagen in Anlage 3.1 und 3.2 enthaltenen Tourenplänen für das Jahr 2018 orientieren. Für die Jahre 2020, 2021 und ggf. 2022 bis 2023 sind die Tourenpläne jeweils bis zum 31.8. des laufenden Jahres für das Folgejahr vom Bieter zu erstellen. Für das Jahr 2019 ist der Tourenplan sofort nach Auftragserteilung bis zum 21.9.2018 bereitzustellen. Die Datenübergabe erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Veröffentlichung übernimmt der Auftraggeber.
Die Grundlage für die Entsorgungstermine bilden die Tourenpläne. Die Erarbeitung der Tourenpläne obliegt dem Bieter und ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Diese gelten jeweils für ein Jahr. Die Tourenpläne sollen sich an den in den Verdingungsunterlagen in Anlage 3.1 und 3.2 enthaltenen Tourenplänen für das Jahr 2018 orientieren. Für die Jahre 2020, 2021 und ggf. 2022 bis 2023 sind die Tourenpläne jeweils bis zum 31.8. des laufenden Jahres für das Folgejahr vom Bieter zu erstellen. Für das Jahr 2019 ist der Tourenplan sofort nach Auftragserteilung bis zum 21.9.2018 bereitzustellen. Die Datenübergabe erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Veröffentlichung übernimmt der Auftraggeber.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 360 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt am 1.1.2019 und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Er endet am 31.12.2021. Im Anschluss kann der Auftrag zweimalig und einseitig durch den Auftraggeber um jeweils 1 Jahr bis zum 31.12.23 verlängert werden. Eine Verlängerung über den 31.12.2023 hinaus ist ausgeschlossen. (siehe Anlage – Besondere Vertragsbedingungen).
Der Vertrag beginnt am 1.1.2019 und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Er endet am 31.12.2021. Im Anschluss kann der Auftrag zweimalig und einseitig durch den Auftraggeber um jeweils 1 Jahr bis zum 31.12.23 verlängert werden. Eine Verlängerung über den 31.12.2023 hinaus ist ausgeschlossen. (siehe Anlage – Besondere Vertragsbedingungen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband Teiltowkehre 20 14974 Ludwigsfelde Das Entsorgungsgebiet des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) als öffentlich – rechtlicher Entsorgungsträger…
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Ort des Eröffnungstermins: Südbrandenburgischer Abfallzweckverband
Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist:
— die Einsammlung/Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen, Kleinelektronikschrott, Leuchtstoffröhren und Bleibatterien nach Maßgabe der jeweils geltenden Abfallentsorgungssatzung des SBAZV,
— der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Bleibatterien zu den Übergabestellen des SBAZV gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter,
— die Verwertung/Beseitigung der schadstoffhaltigen Abfälle.
— die Einsammlung/Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen, Kleinelektronikschrott, Leuchtstoffröhren und Bleibatterien nach Maßgabe der jeweils geltenden Abfallentsorgungssatzung des SBAZV,
— der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Bleibatterien zu den Übergabestellen des SBAZV gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter,
— die Verwertung/Beseitigung der schadstoffhaltigen Abfälle.
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Bleibatterien zu den Übergabestellen des SBAZV gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter,
— der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Bleibatterien zu den Übergabestellen des SBAZV gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter,
Einsammlung/Übernahme und Transport
Erstellung der Tourenpläne
Die Grundlage für die Entsorgungstermine bilden die Tourenpläne. Die Erarbeitung der Tourenpläne obliegt dem Bieter und ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Diese gelten jeweils für ein Jahr. Die Tourenpläne sollen sich an den in den Verdingungsunterlagen in Anlage 3.1 und 3.2 enthaltenen Tourenplänen für das Jahr 2018 orientieren. Für die Jahre 2020, 2021 und ggf. 2022 bis 2023 sind die Tourenpläne jeweils bis zum 31.08. des laufenden Jahres für das Folgejahr vom Bieter zu erstellen. Für das Jahr 2019 ist der Tourenplan sofort nach Auftragserteilung bis zum 21.9.2018 bereitzustellen. Die Datenübergabe erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Veröffentlichung übernimmt der Auftraggeber.
Die Grundlage für die Entsorgungstermine bilden die Tourenpläne. Die Erarbeitung der Tourenpläne obliegt dem Bieter und ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Diese gelten jeweils für ein Jahr. Die Tourenpläne sollen sich an den in den Verdingungsunterlagen in Anlage 3.1 und 3.2 enthaltenen Tourenplänen für das Jahr 2018 orientieren. Für die Jahre 2020, 2021 und ggf. 2022 bis 2023 sind die Tourenpläne jeweils bis zum 31.08. des laufenden Jahres für das Folgejahr vom Bieter zu erstellen. Für das Jahr 2019 ist der Tourenplan sofort nach Auftragserteilung bis zum 21.9.2018 bereitzustellen. Die Datenübergabe erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Veröffentlichung übernimmt der Auftraggeber.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-11 📅
Name: Fehr Umwelt Ost GmbH
Postanschrift: Äußere Radeweller Str. 5
Postort: Halle
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland 🇩🇪 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2018/S 177-401890 (2018-09-13)