Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und Entsorgung von Altpapier aus der kommunalen Sammlung aus dem Kreis Viersen, einschließlich des Betriebs mindestens einer Übernahmestelle für PPK-Abfälle sowie gegebenenfalls des Nachtransports.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und Entsorgung von Altpapier aus der kommunalen Sammlung aus dem Kreis Viersen, einschließlich des Betriebs...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und Entsorgung von Altpapier aus der kommunalen Sammlung aus dem Kreis Viersen, einschließlich des Betriebs mindestens einer Übernahmestelle für PPK-Abfälle sowie gegebenenfalls des Nachtransports.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-04 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 065-144845
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
“1) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3],...”
1) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BI“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BI veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BI herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BI ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU;
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Quelle: OJS 2018/S 065-144845 (2018-04-03)
Ergänzende Angaben (2018-05-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
“Die Änderung der unter Ziffer VII.1.2 genannten Fristen erstreckt sich auch auf die Vergabeunterlagen insgesamt.”
Quelle: OJS 2018/S 089-200464 (2018-05-07)
“Das in Teil III der Vergabeunterlagen in ihrer ursprünglichen Fassung noch vorgesehene Formblatt III.3.8.(„Nachweise und Erklärungen des Bieters nach dem...”
Das in Teil III der Vergabeunterlagen in ihrer ursprünglichen Fassung noch vorgesehene Formblatt III.3.8.(„Nachweise und Erklärungen des Bieters nach dem TVgG NRW in Verbindung mit der RVO TVgG – NRW“) mit seinen beiden Unter-Abschnitten III.3.8.1 und III.3.8.2 entfällt ebenfalls ersatzlos.
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Quelle: OJS 2018/S 092-209524 (2018-05-14)
“Bei den im Zuge dieser Änderungsbekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen in ihrer vorliegenden Fassung – überarbeitete Fassung mit Stand Juni 2018...”
Bei den im Zuge dieser Änderungsbekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen in ihrer vorliegenden Fassung – überarbeitete Fassung mit Stand Juni 2018 – handelt es sich um eine inhaltlich überarbeitete Fassung der ursprünglich veröffentlichten Vergabeunterlagen (Stand April 2018). Die Überarbeitung erfolgte aufgrund einer von der Vergabestelle durchgeführten Teilaufhebung des Vergabeverfahrens und einer damit verbundenen Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Angebotsabgabe.
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Quelle: OJS 2018/S 120-274344 (2018-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9999999999999.99 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des...”
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen. Die Angabe unter V.2.3), ob es sich bei dem Auftragnehmer um ein KMU handelt, erfolgt mangels hinreichender Informationen diesbezüglich unverbindlich.
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Quelle: OJS 2018/S 219-501970 (2018-11-12)