Gegenstand der Ausschreibung sind Sammlung und Transport von Alttextilien aus kreisangehörigen Kommunen sowie Umschlag, Sortierung und Entsorgung der eingesammelten Alttextilien aus dem Kreis Viersen, einschließlich Depotcontainerbewirtschaftung und einschließlich des Betriebs mindestens einer Übernahmestelle für Alttextilien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-02.
Auftragsbekanntmachung (2018-07-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis Viersen, vertreten durch ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
Postanschrift: Rathausmarkt 3
Postort: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2162391211📞
E-Mail: bruno.liedgens@kreis-viersen.de📧
Fax: +49 2162391222 📠
Region: Viersen🏙️
URL: http://www.kreis-viersen.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.infaisfm.de/owncloud/index.php/s/wZonxf2sQajX5oA🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
Postanschrift: Beckumer Straße 36
Postort: Ahlen
Postleitzahl: 59229
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2382964544📞
E-Mail: ewering@infa.de📧
Fax: +49 2382964600 📠
Region: Warendorf🏙️
URL: http://www.infa.de🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: Kreis Viersen, Submissionsstelle des Kreises Viersen, Amt für Finanzen
Postanschrift: Rathausmarkt 3
Postort: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2162391197📞
E-Mail: rita.ruminski@kreis-viersen.de📧
Fax: +49 2162391768 📠
Region: Viersen🏙️
URL: http://www.kreis-viersen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgungsdienstleistungen Alttextilien für den Kreis Viersen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Sammlung und Transport von Alttextilien aus kreisangehörigen Kommunen sowie Umschlag, Sortierung und Entsorgung der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Sammlung und Transport von Alttextilien aus kreisangehörigen Kommunen sowie Umschlag, Sortierung und Entsorgung der eingesammelten Alttextilien aus dem Kreis Viersen, einschließlich Depotcontainerbewirtschaftung und einschließlich des Betriebs mindestens einer Übernahmestelle für Alttextilien.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Viersen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Viersen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Sammlung und Transport von Alttextilien aus kreisangehörigen Kommunen sowie Umschlag, Sortierung und Entsorgung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung sind Sammlung und Transport von Alttextilien aus kreisangehörigen Kommunen sowie Umschlag, Sortierung und Entsorgung der eingesammelten Alttextilien aus dem Kreis Viersen, einschließlich Depotcontainerbewirtschaftung und einschließlich des Betriebs mindestens einer Übernahmestelle für Alttextilien.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit kann durch den AG einmal um 1 Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— die Vertragslaufzeit kann durch den AG einmal um 1 Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption),
— ggf. Beschaffung zusätzlicher Depotcontainer...”
Beschreibung der Optionen
— die Vertragslaufzeit kann durch den AG einmal um 1 Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption),
— ggf. Beschaffung zusätzlicher Depotcontainer (Optional),
— ggf. Gestellung von Miet-Depotcontainer (Optional).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister.
Zum Beleg der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister.
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister,
— bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat;
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind;
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Entsorgung von Alttextilien, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2),
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung von Alttextilien, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).
“Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung...”
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat;
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind;
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Entsorgung von Alttextilien, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2),
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung von Alttextilien, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf:
— die Sammlung und den Transport,
— die Sortierung und
— die Entsorgung.
Von jeweils mindestens 500 Mg/a Alttextilien.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf:
— die Sammlung und den Transport,
— die Sortierung und
— die Entsorgung.
Von jeweils mindestens 500 Mg/a Alttextilien, mit Angabe der gesammelten und transportierten sowie sortierten und entsorgten Mengen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.3).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf:
— die Sammlung und den Transport,
— die Sortierung und
— die Entsorgung.
Von jeweils mindestens 500 Mg/a Alttextilien.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf:
— die Sammlung und den Transport,
— die Sortierung und
— die Entsorgung.
Von jeweils mindestens 500 Mg/a Alttextilien, mit Angabe der gesammelten und transportierten sowie sortierten und entsorgten Mengen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.3).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-07
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-07
11:00 📅
“1) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3],...”
1) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BI“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BI veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BI herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BI ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU;
2) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:
— Angaben Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
— Ggf.: Einheitliche Europäische Eigenerklärung,
— Angaben zum Standort der Übernahmestelle(n), Waage(n), Sortieranlage(n), Entsorgungsanlage(n) und Entsorgungsverfahren, einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtliche Zulässigkeit der angegebenen Anlage(n) sowie Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit,
— Verbindliches Logistikkonzept mit Angabe zu Art und Anzahl der Sammelfahrzeuge, Anzahl des Personals für die Sammlung sowie dessen Qualifikation, Qualitässicherung, Berichterstattung, Organisation der Übernahmestelle, eingesetzte Transportfahrzeuge und -systeme, Organigramm,
— Dokumentation der Transportroute(n),
— bei Eignungsleihe zusätzlich: Nachweis gem. § 47 VgV; vom Drittunternehmen: Auszug Handels-/Berufsregister und Eigenerklärungen bzgl.: gemeinsame Haftung, Gesamtumsatz, Umsatz Entsorgung von Alttextilien, Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf Sammlung und Transport, Sortierung und Entsorgung, von jew. mind. 500 Mg/a Alttextilien, mit Angabe der gesammelten und transportierten sowie der sortierten und entsorgten Mengen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, hinsichtlich der von der Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung, Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht,
— Sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf Sammlung und Transport, Sortierung und Entsorgung, von jew. mind. 500 Mg/a Alttextilien, mit Angabe der gesammelten und transportierten sowie der sortierten und entsorgten Mengen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, hinsichtlich der vom jew. NU konkret auszuführende(n) Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht,
— bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 127-289649 (2018-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-05) Objekt Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Siehe Vergabeunterlagen
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“— Die Vertragslaufzeit kann durch den AG einmal um 1 Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption),
— ggf. Beschaffung zusätzlicher Depotcontainer...”
Beschreibung der Optionen
— Die Vertragslaufzeit kann durch den AG einmal um 1 Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption),
— ggf. Beschaffung zusätzlicher Depotcontainer (Optional),
— ggf. Gestellung von Miet-Depotcontainer (Optional).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 127-289649
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Entsorgungsdienstleistungen Alttextilien für den Kreis Viersen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Bei der Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere...”
Bei der Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 109-266146 (2019-06-05)