Entsorgungsdienstleistungen für Wertstoffhöfe
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Entsorgungsdienstleistungen für Wertstoffhöfe und Elektro- und Elektronikaltgeräte im Landkreis Karlsruhe
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-07.
Wer? Wie?- • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste › Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-05-07 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2018-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: AWLK-2018-0002
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 2-6
Postleitzahl: 76646
Postort: Bruchsal
Kontakt
Internetadresse: http://www.awb-landkreis-karlsruhe.de 🌏
E-Mail: zentrale@awb.landratsamt-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 725198206408 📞
Fax: +49 725198205110 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16325e91747-5efa6fb2b6b7e3c7 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-09 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 089-199875
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 10
Bezeichnung des Loses: Einrichtung und Betrieb der Annahme- und Übergabestelle in Bruchsal
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Einrichtung und Betrieb der Annahme- und Übergabestelle im Raum Ettlingen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Gestellung und Transport von Gitterboxen für Bildschirme und Elektrokleingeräte mit fest verbauter Batterie von den Wertstoffhöfen zu den Übergabestellen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung des auf den Annahmestellen angenommenen Altpapiers und der Kartonagen inkl. Containergestellung
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung des auf den Annahmestellen angenommenen Altholzes (Kat. I-III) inkl. Containergestellung
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung des auf den Übergabestellen angenommenen Bauschutts inkl. Containergestellung T
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung der auf den Übergabestellen angenommenen Elektroaltgeräte der Gruppe 4 inkl. Containergestellung
Losnummer: 9
Beschreibung der Verlängerungen:
Losnummer: 10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Karlsruhe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sekretariat
Internetadresse: www.awb-landkreis-karlsruhe.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16325e91747-5efa6fb2b6b7e3c7 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 089-199875 (2018-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: AWLK-2018-0002
Kurze Beschreibung:
Entsorgungsdienstleistungen für Wertstoffhöfe und Elektro- und Elektronikaltgeräte im Landkreis Karlsruhe
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 2-6
Postleitzahl: 76646
Postort: Bruchsal
Kontakt
Internetadresse: http://www.awb-landkreis-karlsruhe.de 🌏
E-Mail: zentrale@awb.landratsamt-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 725198206408 📞
Fax: +49 725198205110 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16325e91747-5efa6fb2b6b7e3c7 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-09 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 089-199875
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 10
Bezeichnung des Loses: Einrichtung und Betrieb der Annahme- und Übergabestelle in Bruchsal
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durch den Auftragnehmer ist eine Annahme - und Übergabestelle für Wertstoffe und Elektroaltgeräte in Bruchsal vorzuhalten und zu betreiben. Es kann eine getrennte Annahmestelle für Wertstoffe und eine Annahmestelle für Elektroaltgeräte eingerichtet werden, sofern diese gemeinschaftlich angeboten werden. Es werden dort Abfälle von den Wertstoffhöfen angeliefert (Altpapier, Kartonagen, Schrott/Metalle, Altholz AI bis AIII, Bauschutt (verwertbar)), Bildschirmgeräte Gruppe 2, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen Gruppe 3, Elektroaltgeräte der Gruppe 5 (Althandys werden separat erfasst), Elektroaltgeräte der Gruppen 2 und 5 mit fest verbauter Batterie (gemischt). Elektroaltgeräte der Gruppen 1 bis 6 können zudem von denAbfallerzeugern oder Händlern direkt auf der Übergabestelle angeliefert werden. Anlieferungen von größeren, nicht haushaltsüblichen Mengen durch die Händler erfolgen nach Voranmeldung. Nachtspeicherheizgeräte, die den Elektroaltgeräten der Gruppe 4 zugeordnet werden, werden direkt von den mit dem Ausbau beauftragten Fachfirmen ordnungsgemäß (staubdicht) verpackt angeliefert. Bei der Annahme - und Übergabestelle im Raum Bruchsal sind zusätzlich die Elektroaltgeräte aus der Sperrmüllsammlung anzunehmen. Bei der Sperrmüllsammlung werden Elektroaltgeräte der Gerätegruppen 1 bis 5 ohne Nachtspeicherheizgeräte erfasst (u.a. Haushaltsgeräte, Kühlgeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik). Die Anlieferung von Bildschirmgeräten sowie Elektrokleingeräten und Bildschirmgeräten mit fest verbauter Batterievon den Wertstoffhöfen erfolgt durch den künftigen Auftragnehmer des Loses 4 zu den Übergabestellen in Gitterboxen. Die gemeinsam erfassten Elektrokleingeräte und Bildschirmgeräte mit fest verbauter Batterie sind in die Gruppen 2 und 5 zu trennen.
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Der Betreiber der Annahme- und Übergabestelle muss die Abfälle annehmen, eventuelle Fehlwürfe aussortieren, Elektroaltgeräte in die nach ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a trennen, sortenrein zwischenlagern und an die Verwerter in den zur Verfügung gestellten Transportbehältern übergeben.
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Der Vertrag verlängert sich einmalig um 2 Jahre, wenn er nicht durch eine der Vertragsparteien 12 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Einrichtung und Betrieb der Annahme- und Übergabestelle im Raum Bretten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durch den Auftragnehmer ist eine Annahme – und Übergabestelle für Wertstoffe und Elektroaltgeräte im Raum Bretten vorzuhalten und zu betreiben. Es kann eine getrennte Annahmestelle für Wertstoffe und eine Annahmestelle für Elektroaltgeräte eingerichtet werden, sofern diese gemeinschaftlich angeboten werden. Es werden dort Abfälle von den Wertstoffhöfen angeliefert (Altpapier, Kartonagen, Schrott/Metalle, Altholz AI bis AIII, Bauschutt (verwertbar)), Bildschirmgeräte Gruppe 2, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen Gruppe 3, Elektroaltgeräte der Gruppe 5 (Althandys werden separat erfasst), Elektroaltgeräte der Gruppen 2 und 5 mit fest verbauter Batterie (gemischt). Elektroaltgeräte der Gruppen 1 bis 6 (ohne Nachtspeicherheizgeräte) können zudem von den Abfallerzeugern oder Händlern direkt auf der Übergabestelle angeliefert werden. Anlieferungen von größeren, nicht haushaltsüblichen Mengen durch die Händler erfolgen nach Voranmeldung. Die Anlieferung von Bildschirmgeräten, sowie Elektrokleingeräten und Bildschirmgeräten mit fest verbauter Batterie von den Wertstoffhöfen erfolgt durch den künftigen Auftragnehmer des Loses 4 zu den Übergabestellen in Gitterboxen. Die gemeinsam erfassten Elektrokleingeräte und Bildschirmgeräte mit fest verbauter Batterie sind in die Gruppen 2 und 5 zu trennen.
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Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Durch den Auftragnehmer ist eine Annahme - und Übergabestelle für Wertstoffe und Elektroaltgeräte im Raum Ettlingen vorzuhalten und zu betreiben. Es kann eine getrennte Annahmestelle für Wertstoffe und eine Annahmestelle für Elektroaltgeräte eingerichtet werden, sofern diese gemeinschaftlich angeboten werden. Es werden dort Abfälle von den Wertstoffhöfen angeliefert (Altpapier, Kartonagen, Schrott/Metalle, Altholz AI bis AIII, Bauschutt (verwertbar), Bildschirmgeräte Gruppe 2, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen Gruppe 3, Elektroaltgeräte der Gruppe 5 (Althandys werden separat erfasst), Elektroaltgeräte der Gruppen 2 und 5 mit fest verbauter Batterie (gemischt). Elektroaltgeräte der Gruppen 1 bis 6 (ohne Nachtspeicherheizgeräte) können zudem von den Abfallerzeugern oder Händlern direkt auf der Übergabestelle angeliefert werden. Anlieferungen von größeren, nicht haushaltsüblichen Mengen durch die Händler erfolgen nach Voranmeldung. Die Anlieferung von Bildschirmgeräten, sowie Elektrokleingeräten und Bildschirmgeräten mit fest verbauter Batterie von den Wertstoffhöfen erfolgt durch den künftigen Auftragnehmer des Loses 4 zu den Übergabestellen in Gitterboxen. Die gemeinsam erfassten Elektrokleingeräte und Bildschirmgeräte mit fest verbauter Batterie sind in die Gruppen 2 und 5 zu trennen. Der Betreiber der Annahme- und Übergabestelle muss die Abfälle annehmen, eventuelle Fehlwürfe aussortieren, Elektroaltgeräte in die nach ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a trennen, sortenrein zwischenlagern und an die Verwerter in den zur Verfügung gestellten Transportbehältern übergeben.
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Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber erfasst auf den Wertstoffhöfen Bildschirmgeräte und Elektrokleingeräte mit fest verbautem Akku jeweils in separaten Gitterboxen. Die 36 Wertstoffhöfe sind über den gesamten Landkreis verteilt. Jede Gemeinde verfügt über mindestens einen Wertstoffhof. Die Gestellung und der Austausch der Gitterboxen Leer gegen Voll hat außerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten stattzufinden. Jeder Wertstoffhof bestimmt selbständig über die notwendige Anzahl der zu stellenden Gitterboxen.
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Die Leistungen beinhalten:
— Die Gestellung von Gitterboxen zur Erfassung von Bildschirmen und Elektrokleingeräten mit fest verbauter Batterie auf den 36 Wertstoffhöfen des Landkreises Karlsruhe. Den Austausch der Gitterboxen Leer gegen Voll auf Abruf außerhalb der Öffnungszeiten der betroffenen Wertstoffhöfe,
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— den Transport der Gitterboxen zu den in Los 1 - 3 ausgeschriebenen Übergabestellen.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen für die Verwertung beinhalten die Gestellung der Transportbehältnisse auf den Annahme- und Übergabestellen, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung.
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung der auf den Annahmestellen angenommenen Metalle inkl. der Containergestellung
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung des auf den Annahmestellen angenommenen Altholzes (Kat. I-III) inkl. Containergestellung
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung des auf den Übergabestellen angenommenen Bauschutts inkl. Containergestellung T
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung der auf den Übergabestellen angenommenen Elektroaltgeräte der Gruppe 4 inkl. Containergestellung
Losnummer: 9
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich einmalig um 2 Jahre, wenn er nicht durch eine der Vertragsparteien 12 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Für dieses Los besteht eine einseitige Sonderkündigungsmöglichkeit nach 2 Jahren zugunsten des Auftraggebers.
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung der auf den Übergabestellen angenommenen Elektroaltgeräte der Gruppe 5 inkl. Containergestellung
Losnummer: 10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Karlsruhe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend;
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2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §…
… 123 GWB,
… 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
— die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstandbestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für mein/unserUnternehmen,
— die Gewerbeanmeldung.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist, die Beibringung eines Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2015, 2016, 2017.
Im Auftragsfall nachzuweisen: Abschluss einer Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
— Betriebshaftpflichtversicherung: Personen- und Sachschäden 5 000 000 EUR und Vermögensschäden 500 000 EUR,
— Umwelthaftpflichtversicherung: Personen- und Sachschäden 5 000 000 EUR und Vermögensschäden 500 000 EUR,
— Umweltschadensversicherung: Versicherte Kosten 2 500 000 EUR,
— Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2015, 2016, 2017 einzureichen, falls eine Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung zu Referenzen (auch von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen) aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit einer Mindestlaufzeitvon 6 Monaten mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum, -inhalt, -umfang, -ort und Auftragswert netto pro Jahr. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
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Folgende Mindestreferenzen sind nachzuweisen:
Lose 1 – 3: Einrichtung und Betrieb einer Annahme- und Übergabestelle.
— Eigenerklärung über eine Referenz über die Einrichtung und den Betrieb einer Annahme- und Übergabestelle. Die Referenz muss die Annahme verschiedener Wertstofffraktionen, die Annahme von Elektroaltgeräten und die Sortierung der Elektroaltgeräte nach den vom ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a, die sortenreine Zwischenlagerung und Übergabe der Abfälle an die Verwerter und EAR umfassen.
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Los 4: Gestellung und Transport von Gitterboxen für Bildschirme und Elektrokleingeräte mit fest verbauter Batterie von den Wertstoffhöfen zu den Übergabestellen.
— Eigenerklärung über eine Referenz über die Gestellung von Gitterboxen und den Transport von Gütern mit gefahrgutrechtlicher Relevanz.
Los 5: Transport und Verwertung des auf den Annahmestellen angenommenen Altpapiers und der Kartonagen inkl. Containergestellung.
— Eigenerklärung über eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altpapier und Kartonagen.
Los 6: Transport und Verwertung der auf den Annahmestellen angenommenen Metalle inkl. Containergestellung.
— Eigenerklärung über eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Metallen.
Los 7: Transport und Verwertung des auf den Annahmestellen angenommenen Altholzes (Kategorien I – III)inkl. Containergestellung.
— Eigenerklärung über eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altholz AI – AIII.
Los 8: Transport und Verwertung des auf den Annahmestellen angenommenen Bauschutts inkl. Containergestellung.
— Eigenerklärung über eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Bauschutt.
Los 9: Transport und Verwertung der auf den Übergabestellen angenommenen Elektroaltgeräte der Gruppe 4 inkl. Containergestellung.
— Eigenerklärung über eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 4.
Los 10: Transport und Verwertung der auf den Übergabestellen angenommenen Elektroaltgeräte der Gruppe 5 inkl. Containergestellung.
— Eigenerklärung über eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 5.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise von den o. g. Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen einzureichen,
— Eigenerklärung, dass für unser/unsere Unternehmen eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (oder gleichwertiges) für die folgenden Tätigkeiten bzw. Abfallarten vorliegt:
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Lose 1 – 3: Sammeln, Lagern und Befördern von Abfällen.
Los 4: Befördern von Abfällen.
Lose 5 – 10: Lagern und/oder Behandeln und/oder Verwerten von Abfällen, Befördern von Abfällen.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorliegen des Zertifikats/der Zertifikate einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Lose 4 – 10:
— Eigenerklärung, dass für unser/unsere Unternehmen eine Erlaubnis nach § 53 KrWG vorliegt.
Lose 4, 9 und 10:
— Eigenerklärung, dass für unser/unsere Unternehmen eine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorliegt. Dies gilt nicht für: Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Rahmen der Durchführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (§ 2 Absatz 3Satz 1.
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Lose 1 und 9:
— Eigenerklärung, dass für unser/unsere Unternehmen die Fachkunde gemäß TRGS 519 Asbest vorliegt.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetzfür öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen,
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Insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Die entsprechenden Verpflichtungserklärungen sind vom Bieter sowie von Nachunternehmern, soweit diese bereits bekannt sind, bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Zertifikate Entsorgungsfachbetrieb (EfB) müssen während der Auftragsdurchführung vorliegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sekretariat
Internetadresse: www.awb-landkreis-karlsruhe.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16325e91747-5efa6fb2b6b7e3c7 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
"Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber mit dem Angebot in einem versiegelten Umschlag zu übergeben.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist für die Angebotswertung eine Bestätigung von einem in der EuropäischenUnion zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer vorzulegen, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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