Die Stadt Krefeld ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) und will den Umschlag, das Recycling der über die Biotonne getrennt erfassten Bioabfälle sowie der vom örE erfassten und von privaten Haushaltungen angelieferten Grünabfälle zum 1.1.2019 neu vergeben. Des Weiteren ist die Annahme, der Umschlag, Transport und Recycling der im Rahmen der städtischen Grünpflege anfallenden Grünabfälle städtischer Einrichtungen (AVV: 20 02 01) als Abfall zur Verwertung durchzuführen, soweit diese durch die Stadt oder deren beauftragte Dritte überlassen werden. Darüber hinaus können in Ausübung einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit Grünabfälle von Dritten als Abfall zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen an der Annahmestelle angenommen und in geeigneten Anlagen recycelt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 2018-36-3611-1-1
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Krefeld ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) und will den Umschlag, das Recycling der über die Biotonne getrennt erfassten Bioabfälle sowie der vom örE erfassten und von privaten Haushaltungen angelieferten Grünabfälle zum 1.1.2019 neu vergeben. Des Weiteren ist die Annahme, der Umschlag, Transport und Recycling der im Rahmen der städtischen Grünpflege anfallenden Grünabfälle städtischer Einrichtungen (AVV: 20 02 01) als Abfall zur Verwertung durchzuführen, soweit diese durch die Stadt oder deren beauftragte Dritte überlassen werden. Darüber hinaus können in Ausübung einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit Grünabfälle von Dritten als Abfall zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen an der Annahmestelle angenommen und in geeigneten Anlagen recycelt werden.
Die Stadt Krefeld ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) und will den Umschlag, das Recycling der über die Biotonne getrennt erfassten Bioabfälle sowie der vom örE erfassten und von privaten Haushaltungen angelieferten Grünabfälle zum 1.1.2019 neu vergeben. Des Weiteren ist die Annahme, der Umschlag, Transport und Recycling der im Rahmen der städtischen Grünpflege anfallenden Grünabfälle städtischer Einrichtungen (AVV: 20 02 01) als Abfall zur Verwertung durchzuführen, soweit diese durch die Stadt oder deren beauftragte Dritte überlassen werden. Darüber hinaus können in Ausübung einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit Grünabfälle von Dritten als Abfall zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen an der Annahmestelle angenommen und in geeigneten Anlagen recycelt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Recycling von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-03 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 024-050940
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YNSJ.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 6 714 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Betrieb einer Annahmestelle und Umschlaganlage für Grünabfälle (AVV: 20 02 01) sowie deren Recycling, einschließlich etwaiger Transporte zur Recyclinganlage
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Betrieb einer Annahmestelle und Umschlaganlage für Grünabfälle (AVV: 20 02 01) sowie deren Recycling, einschließlich etwaiger Transporte zur Recyclinganlage.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 675 600 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag beginnt am 1.1.2019 und endet am 31.12.2020. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.12.2021, wenn er nicht durch schriftliche Erklärung der Stadt Krefeld bis spätestens zum 31.8.2020 gekündigt wird. Wenn der Vertrag im Anschluss nicht durch eine schriftliche Erklärung der Stadt bis spätestens zum 31.8.2021 gekündigt wird, verlängert er sich um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022. Der Vertrag endet auf jeden Fall zum 31.12.2022.
Der Vertrag beginnt am 1.1.2019 und endet am 31.12.2020. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.12.2021, wenn er nicht durch schriftliche Erklärung der Stadt Krefeld bis spätestens zum 31.8.2020 gekündigt wird. Wenn der Vertrag im Anschluss nicht durch eine schriftliche Erklärung der Stadt bis spätestens zum 31.8.2021 gekündigt wird, verlängert er sich um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022. Der Vertrag endet auf jeden Fall zum 31.12.2022.
Bezeichnung des Loses: Betrieb einer Annahmestelle und Umschlaganlage für Bioabfälle (AVV: 20 03 01 Bioabfälle aus der braunen Tonne) sowie deren Recycling einschließlich etwaiger Transporte zur Recyclinganlage
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Betrieb einer Annahmestelle und Umschlaganlage für Bioabfälle (AVV: 20 03 01 Bioabfälle aus der braunen Tonne) sowie deren Recycling einschließlich etwaiger Transporte zur Recyclinganlage.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 038 400 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angabe der Berufsgenossenschaft, bei der eine Mitgliedschaft besteht. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an,
— Angabe des Versicherungsunternehmens mit Deckungssumme, bei dem eine Haftpflichtversicherung für…
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de📧
Fax: +49 211475-3989 📠
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
Quelle: OJS 2018/S 024-050940 (2018-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6523425.21 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Krefeld, FB 36 0. – Fachbereich Umwelt
Betrieb einer Annahmestelle und Umschlaganlage für Grünabfälle (AVV: 20 02 01) sowie deren Recycling, einschließlich etwaiger Transporte zur Recyclinganlage
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag beginnt am 1.1.2019 und endet am 31.12.2020. Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr bis zum 31.12.2021, wenn er nicht durch schriftliche Erklärung der Stadt Krefeld bis spätestens zum 31.8.2020 gekündigt wird. Wenn der Vertrag im Anschluss nicht durch eine schriftliche Erklärung der Stadt bis spätestens zum 31.8.2021 gekündigt wird, verlängert er sich bis zum 31.12.2022.
Der Vertrag beginnt am 1.1.2019 und endet am 31.12.2020. Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr bis zum 31.12.2021, wenn er nicht durch schriftliche Erklärung der Stadt Krefeld bis spätestens zum 31.8.2020 gekündigt wird. Wenn der Vertrag im Anschluss nicht durch eine schriftliche Erklärung der Stadt bis spätestens zum 31.8.2021 gekündigt wird, verlängert er sich bis zum 31.12.2022.
Kurze Beschreibung:
Betrieb einer Annahmestelle und Umschlaganlage für Bioabfälle (AVV: 20 03 01 Bioabfälle aus der braunen Tonne) sowie deren Recycling einschließlich etwaiger Transporte zur Recyclinganlage
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-24 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.