Entwicklung Areal Kirchenwirt

Gemeindewerke Wörthsee

Objektplanung nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9, für die Entwicklung des Areals Kirchenwirt in zentraler historischer Ortsmitte des Ortsteils Steinbach in Wörthsee. Auf dem Areal befinden sich derzeit mehrere Bestandsgebäude, zum Teil Hanglage, welche zu Gunsten einer Neubebauung mit Unterstützung des Kommunalen Wohnraumförderprogramms des Freistaates Bayern, weichen sollen.
Das Gebäude des ehemaligen Kirchenwirts soll als ortsprägendes Gebäude erhalten und Instand gesetzt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-16 Auftragsbekanntmachung
2018-12-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Objektplanung nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9, für die Entwicklung des Areals Kirchenwirt in zentraler historischer Ortsmitte des Ortsteils Steinbach in Wörthsee. Auf dem Areal befinden sich derzeit mehrere Bestandsgebäude, zum Teil Hanglage, welche zu Gunsten einer Neubebauung mit Unterstützung des Kommunalen Wohnraumförderprogramms des Freistaates Bayern, weichen sollen. Das Gebäude des ehemaligen Kirchenwirts soll als ortsprägendes Gebäude erhalten und Instand gesetzt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Starnberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeindewerke Wörthsee
Postanschrift: Seestr. 20
Postleitzahl: 82237
Postort: Wörthsee
Kontakt
Internetadresse: http://www.gemeinde-woerthsee.de/ 🌏
E-Mail: s.maier@edr.de 📧
Telefon: +49 89 / 547112-330 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E55458712 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 137-313007
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Der Projektbeginn ist derzeit für den 19.11.2018 vorgesehen, wird sich aber aufgrund verschiedener Faktoren (z. B. Gremienvorbehalt, Mittelfreigabe) gegebenenfalls noch verschieben. Die Leistungsaufnahme soll zwei Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Objektplanung nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9, für die Entwicklung des Areals Kirchenwirt in zentraler historischer Ortsmitte des Ortsteils Steinbach in Wörthsee. Auf dem Areal befinden sich derzeit mehrere Bestandsgebäude, zum Teil Hanglage, welche zu Gunsten einer Neubebauung mit Unterstützung des Kommunalen Wohnraumförderprogramms des Freistaates Bayern, weichen sollen.
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Das Gebäude des ehemaligen Kirchenwirts soll als ortsprägendes Gebäude erhalten und Instand gesetzt werden.
Objektplanung nach § 34 und Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-9, für die Entwicklung des Areals Kirchenwirt in zentraler Lage der Gemeinde Wörthsee.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Auf dem Areal, mit einer Fläche von ca. 7 155 m
Aus dem Bebauungsplan ergeben sich nachfolgende Wohn-/ Nutzflächen:
Gastronomie 285 m
Folgende Zielsetzungen ergeben sich aus dem Bebauungsplan:
(Hinweis: Ein Weg- und Fahrtrecht auf dem Flurstück 45/2 wird noch in den Bebauungsplan übernommen). Es soll eine gemischte Nutzungsstruktur als wesentlicher Teil eines zentralen Ortsbereichs entstehen, durch:
— Erhalt der Gastronomienutzung im Gebäude „Kirchenwirt“,
— Erhalt der Veranstaltungsnutzung,
— Entwickeln von Gebäudeflächen für Einzelhandel und Dienstleistung,
— Entwickeln einer ergänzenden kommunal geförderten Wohnnutzung.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der genaue Fertigstellungstermin steht noch nicht fest. Maßgeblich ist der fortlaufende abgestimmte Terminplan.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Beauftragung der LPH 1 - 3,
— Stufe 2: Beauftragung der LPH 4 - 5,
— Stufe 3: Beauftragung der LPH 6 - 7,
— Stufe 4: Beauftragung der LPH 8 - 9.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Der Projektbeginn ist derzeit für den 19.11.2018 vorgesehen, wird sich aber aufgrund verschiedener Faktoren (z. B. Gremienvorbehalt, Mittelfreigabe) gegebenenfalls noch verschieben.
Die Leistungsaufnahme soll zwei Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Wörthsee Ortsteil Steinebach Weßlinger Str. 1, 82237 Wörthsee

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber haben einen Teilnahmeantrag (s. Ziffer I.3) einzureichen mit Angaben, Erklärungen und Nachweisen u. a. zu den Eckdaten des Unternehmens (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten), zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Eintragung im Berufs-/Handelsregister, zu den berufsständischen Voraussetzungen der Leistungserbringung (s. Ziffer III.2.3), sowie zur Bereitschaft einer Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz.
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Auf gesondertes Verlangen haben die Bewerber weitere Erläuterungen und Nachweise zur Bestätigung ihrer Eigenerklärungen vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu prüfen ob gegen den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, Eintragungen im Wettbewerbsregister (ab Inkrafttreten von § 6 WRegG) oder im Gewerbezentralregister (§ 150a GewO) gespeichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Bewerbungsbogen (s. Ziffer I.3) sind darüber hinaus Angaben zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (§ 34 HOAI) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen. Im Bewerbungsbogen ist außerdem zu erklären, dass im Auftragsfall eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorgehalten wird. Für die Auftragsausführung ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden, insbesondere Vermögensschäden, von mind. 1,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens abzuschließen und dem Auftraggeber vor Vertragsschluss nachzuweisen. Die Ersatzleistungen des Haftpflichtversicherers müssen mindestens das 2-fache der Mindestdeckungssummen pro Versicherungsjahr betragen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und auf Verlangen nachgewiesen werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen, die auch eine Tätigkeit im Rahmen der im Auftragsfall zu bildenden Arbeitsgemeinschaft abdeckt.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem / den Vertrag / Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
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Mindeststandards:
Im Durchschnitt der letzten abgeschlossen 3 Geschäftsjahre sind als Mindestanforderung für die Eignung mindestens 300 000 € Gesamtumsatz und 250 000 € Umsatz mit vergleichbaren Leistungen gemäß HOAI § 34 nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Bewerbungsbogen (s. Ziffer I.3) sind weiterhin Angaben über beabsichtigte Unterbeauftragungen, über die Anzahl der festangestellten Beschäftigten (Führungskräfte/Ingenieure) in den letzten 3 Jahren, über die Realisierung vergleichbarer Leistungen (§ 34 HOAI) des Bewerbers/Büros für den Zeitraum 2007 bis zum Ende der Bewerbungsfrist sowie über Berufserfahrung und Qualifikation (persönliche Referenzen) des vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters zu machen. Es werden nur solche erbrachten Referenzleistungen berücksichtigt, die in den vorgenannten Zeitraum fallen (auch wenn sie früher begonnen wurden oder zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht abgeschlossen sind).
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Mindeststandards:
Referenzen: Es sind als Mindestanforderung für die Eignung mindestens 3 Referenzen des Bewerbers/Büros über vergleichbare Leistungen nachzuweisen mit denen folgende Mindestanforderungen gesamthaft (sofern zutreffend ggf. durch dieselbe Referenz) erfüllt werden:
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— es wurden vergleichbare Leistungen für einen
öffentlichen Auftraggeber realisiert,
zentralen, innerörtlichen, verkehrsbeeinträchtigten Bereich realisiert (Schwierigkeiten bzw. Herausforderungen an die Baulogistik),
— es wurden vergleichbare Leistungen in einem städtebaulichen Kontext (Einfügung ins bauliche Umfeld) realisiert.
Projektleiter/Stellvertreter: Der Projektleiter muss mindestens über zehn Jahre Berufserfahrung in der Position eines Projektleiters verfügen. Der stellvertretende Projektleiter muss mindestens über acht Jahre Berufserfahrung in der Position eines Projektleiters oder stellvertretenden Projektleiters verfügen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Bewerber müssen nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen, oder nach den Regelungen der EU (insbesondere über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen) berechtigt sein, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu sein. Die Bewerber müssen nach § 61 BayBO bauvorlageberechtigt sein. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten oder Ingenieure benennen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zu den Anforderungen an eine vorzuhaltende Berufshaftpflichtversicherung siehe Ziffer III.1.2).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Angaben der Bewerber zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zu ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Bewerbungsbogen (Umsatz, Beschäftigtenzahl, bis zu 3 Referenzen des Bewerbers/Büros, bis zu jeweils 2 Referenzen des Projektleiters und seines Stellvertreters).
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Weitere Details zur Auswahlwertung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Teilnahmeantrag, Auswahlmatrix).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Auswahlkriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch ein Losverfahren getroffen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation Projektteam und Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungsvorschlag
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Preis (Gewichtung): 15 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sandra Maier
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E55458712 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform subreport ELViS (www.subreport.de). Es obliegt den Interessenten/Bewerbern, sich frühzeitig über die Vergabeplattform zu registrieren. Zusätzliche Hinweise und Erläuterungen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur registrierten Bewerbern mitgeteilt. Es obliegt den Bewerbern, die Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3) vor der Abgabe eines Teilnahmeantrags auf Aktualisierungen hin zu prüfen,
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— die Vergabeunterlagen (Ziffer I.3) sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Erstellung eines Teilnahmeantrages (bzw. Angebotes) verwendet werden. Eine Weitergabe – auch auszugweise – an Dritte darf nur zu diesem Zweck und nur erfolgen, soweit sich die Dritten ihrerseits zu einer entsprechenden vertraulichen Behandlung verpflichten. Jede weitere Veröffentlichung oder Verbreitung oder Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist – auch auszugsweise – ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet,
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— Bewerberfragen und Auskunftsersuchen sind bis zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.subreport.de einzureichen,
— die Teilnahmeanträge sind schriftlich an die Vergabestelle (s. o. Ziffer I.1) zu richten. Eine elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht vorgesehen,
— Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder vollständig aufgeführt sind, in der ein für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Auftrags bevollmächtigter Vertreter benannt ist, in der die Leistungsanteile der Mitglieder angegeben sind und in der erklärt ist, dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Der Bewerbungsbogen (s. Ziffer I.3) ist von jedem Mitglied gesondert abzugeben. Die Eignungsanforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) werden für die Bewerbergemeinschaft kumulativ unter Berücksichtigung der für die Mitglieder jeweils vorgesehenen Leistungsanteile beurteilt,
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— auf gesondertes Verlangen hat der Bewerber/Bieter die Namen, gesetzlichen Vertreter und Kontaktdaten der Unterauftragnehmer (s. Ziffer III.1.3) anzugeben und nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung). Auf Verlangen ist nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss der Unterauftragnehmer bestehen,
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— beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Auftragsausführung hinsichtlich der erforderlichen Leistungsfähigkeit nach Ziffern III.1.2) und/oder III.1.3) der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), sind die anderen Unternehmen und deren Kapazitäten im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerbungsbogen ist gemäß Ziffer III.1.1) und (sofern erforderlich) gemäß Ziffern III.1.2) und III.1.3) von jedem anderen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben (s. Ziffer 2.5 Bewerbungsbogen). Zugleich hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung). Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2), hat der Bewerber nachzuweisen, dass er und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Eine Eignungsleihe hinsichtlich der Referenzanforderungen nach Ziffer III.1.3) ist nur möglich, soweit das andere Unternehmen zugleich als Unterauftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzt wird,
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— die ausgewählten Bieter (s. Ziffer II.2.9) haben mit dem Angebot einen Lösungsvorschlag einzureichen und erhalten hierfür eine Vergütung in Höhe von 6 000 € (netto). Die Vergütung wird nur geleistet, wenn der Lösungsvorschlag die an diesen gestellten Bedingungen erfüllt,
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— zu den weiteren Einzelheiten siehe die Vergabeunterlagen (s. o. Ziffer I.3).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB):Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411 📞
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber (s. o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist.
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Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Süd
Quelle: OJS 2018/S 137-313007 (2018-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Objektplanung nach §34 HOAI, Leistungsphasen 1-9, für die Entwicklung des Areals Kirchenwirt in zentraler historischer Ortsmitte des Ortsteils Steinbach in Wörthsee. Auf dem Areal befinden sich derzeit mehrere Bestandsgebäude, zum Teil Hanglage, welche zu Gunsten einer Neubebauung mit Unterstützung des Kommunalen Wohnraumföderprogramms des Freistaates Bayern, weichen sollen. Das Gebäude des ehemaligen Kirchenwirts soll als ortsprägendes Gebäude erhalten und Instand gesetzt werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 4 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 241-551120
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 137-313007
ABl. S-Ausgabe: 241

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Objektplanung nach §34 HOAI, Leistungsphasen 1-9, für die Entwicklung des Areals Kirchenwirt in zentraler historischer Ortsmitte des Ortsteils Steinbach in Wörthsee. Auf dem Areal befinden sich derzeit mehrere Bestandsgebäude, zum Teil Hanglage, welche zu Gunsten einer Neubebauung mit Unterstützung des Kommunalen Wohnraumföderprogramms des Freistaates Bayern, weichen sollen.
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Objektplanung nach §34 und Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-9, für die Entwicklung des Areals Kirchenwirt in zentraler Lage der Gemeinde Wörthsee.
Auf dem Areal, mit einer Fläche von ca. 7155 m
(Hinweis: Ein Weg- und Fahrtrecht auf dem Flurstück 45/2 wird noch in den Bebauungsplan übernommen) Es soll eine gemischte Nutzungsstruktur als wesentlicher Teil eines zentralen Ortsbereichs entstehen, durch
– Erhalt der Gastronomienutzung im Gebäude „Kirchenwirt",
– Erhalt der Veranstaltungsnutzung,
– Entwickeln von Gebäudeflächen für Einzelhandel und Dienstleistung,
– Entwickeln einer ergänzenden kommunal geförderten Wohnnutzung.
Beschreibung der Optionen:
— Stufe 1: Beauftragung der LPH 1-3,
— Stufe 2: Beauftragung der LPH 4-5,
— Stufe 3: Beauftragung der LPH 6-7,
— Stufe 4: Beauftragung der LPH 8-9.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Wörthsee Ortsteil Steinebach
Weßlinger Str. 1
82237 Wörthsee

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-12 📅
Name: Hirner & Riehl Architekten bda
Postanschrift: Herzog-Heinrich-Str.20
Postort: München
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4 450 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber (s. o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist.
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Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 241-551120 (2018-12-12)