Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entwicklung eines Softwaretools zur operativen Erfassung sowie Weiterverarbeitung der Daten des Teilhabeverfahrensberichts nach § 41 SGB IX in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Dieses Softwaretool kommt zum Einsatz bei Fachkräften kommunaler Verwaltungen in ihrer Eigenschaft als Rehabilitationsträger nach § 6 Nr. 5-7 SGB IX (Eingliederungshilfe, Jugendhilfe sowie der Kriegsopferversorgung/-fürsorge), soweit diese keine eigene Fachsoftware zur Aufgabenerfüllung besitzen (sogenannte „Fachverfahren“). Das Softwaretool dient dazu, nach § 41 SGB IX erforderliche Daten zu erfassen und für die Erstellung des Teilhabeverfahrensberichts bereitzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entwicklung eines Softwaretools für die Erfassung sowie Weiterverarbeitung von Daten zum Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entwicklung eines Softwaretools zur operativen Erfassung sowie Weiterverarbeitung der Daten des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entwicklung eines Softwaretools zur operativen Erfassung sowie Weiterverarbeitung der Daten des Teilhabeverfahrensberichts nach § 41 SGB IX in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Dieses Softwaretool kommt zum Einsatz bei Fachkräften kommunaler Verwaltungen in ihrer Eigenschaft als Rehabilitationsträger nach § 6 Nr. 5-7 SGB IX (Eingliederungshilfe, Jugendhilfe sowie der Kriegsopferversorgung/-fürsorge), soweit diese keine eigene Fachsoftware zur Aufgabenerfüllung besitzen (sogenannte „Fachverfahren“). Das Softwaretool dient dazu, nach § 41 SGB IX erforderliche Daten zu erfassen und für die Erstellung des Teilhabeverfahrensberichts bereitzustellen.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BAR ist verpflichtet 2019 erstmalig einen Teilhabeverfahrensbericht zu veröffentlichen. Der Bericht bezieht sich auf Leistungsfälle bei Leistungen zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BAR ist verpflichtet 2019 erstmalig einen Teilhabeverfahrensbericht zu veröffentlichen. Der Bericht bezieht sich auf Leistungsfälle bei Leistungen zur Teilhabe (§ 5 SGB IX) und basiert auf den Verwaltungsdaten der Rehabilitationsträger. Grundsätzlich kann zumeist davon ausgegangen werden, dass die Rehabilitationsträger eine eigene Fachsoftware nutzen, die die erforderlichen Primärdaten ab 2019 abbilden und daraus die notwendigen Meldedaten erstellen können. Bei den häufig kommunalen Rehabilitationsträgern der Eingliederungshilfe (Kapitel 6, SGB XII), Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) sowie Kriegsopferversorgung /-fürsorge (BVG) sind Fachsoftwarelösungen nicht flächendeckend im Einsatz. Dies begründet sich insbesondere dadurch, dass es sich bei diesen Trägern um eher kleinere Träger mit überschaubarer Fallzahl handelt, weshalb diese gerade aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kein am Markt gängiges Fachverfahren einsetzen.
Für solche Rehabilitationsträger ohne bzw. nicht entsprechend leistungsfähigem Fachverfahren ist eine separate Softwarelösung zu entwickeln, mit der die erforderlichen Daten elektronisch erfasst und übermittelt werden können. Diese Lösung ist ein Softwaretool, welches den entsprechenden Trägern zur Nutzung angeboten werden soll. Die technischen Systeme und die organisatorische Aufstellung der zukünftigen Nutzer (Rehabilitationsträger) sind unterschiedlich, da beides in Eigenverantwortung der jeweiligen Rehabilitationsträger liegt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind drei Module:
— Modul 1: Entwicklung eines Softwaretools mit folgenden Submodulen:
Modul 1a: Grundlagen des Softwaretools und Programmeinstieg
Modul 1b: Bereitstellung einer operativen Eingabemaske für Individualdaten (Primärdaten)
Modul 1c: Bereitstellung einer automatisierten Berechnungsroutine zur Generierung eines Meldedatensatzes aus den Primärdatensätzen in Form einer technisch definierten Meldedaten-Austauschdatei
— Modul 2: Softwareeinführung und -betrieb mit folgenden Submodulen:
Modul 2a: Unterstützungsmaterial für Anwender zur Softwareeinführung
Modul 2b: Erstellung eines Konzeptes zur Sicherstellung der technischen Betriebsfähigkeit im Regelbetrieb
— Modul 3: Praktische Erprobung und Begleitung des Anfangsbetriebs
Darüber hinaus soll der Auftraggeber nach Abschluss des Moduls 3 für einen Zeitraum von 5 Jahren die Möglichkeit haben, beim Auftragnehmer Anpassungs- und Weiterentwicklungsleistungen in Bezug auf das Softwaretool abzurufen. Es handelt sich hierbei um eine einseitig durch den Auftraggeber wahrnehmbare Option. Technische Weiterentwicklungen können bedingt sein durch Weiterentwicklungen der Betriebssysteme und dienen dem Zweck, die Kompatibilität des Softwaretools auch in einer technisch aktuellen Betriebssystem-Umgebung sicherzustellen, soweit dies nicht durch betriebssystemimmanente Funktionen sichergestellt werden kann. Weiterentwicklungserfordernisse können insbesondere auftreten, wenn der Herstellers des Betriebssystems die Einstellung des Supports einer bislang noch unterstützten Betriebssystemversion ankündigt („End of life“). Ursache für eine fachliche Weiterentwicklung ist eine gesetzlich induzierte inhaltliche Änderung der Berichtspflicht zum Teilhabeverfahrensbericht (THVB) oder ein abgestimmter inhaltlicher Änderungsbeschluss zur Umsetzung der Berichtspflicht des THVB seitens der Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 SGB IX. Diese Änderungen können sich insbesondere auf Adaptionen zu den Primärvariablen und somit auf zu reduzierende, funktional zu ändernde oder neu zu ergänzende Datenfelder in den Eingabemasken beziehen und/oder sich in einer möglichen Veränderung einzelner Berechnungswege von Meldevariablen oder einer Reduktion oder Ergänzung einzelner Meldedaten und somit des Meldedatensatzes niederschlagen. Für weitere Details zur Option wird auf Ziffer II.2.11 der EU-Bekanntmachung verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Das Ende des Leistungszeitraums orientiert sich am Abschluss des Moduls 3. Dieser ist für...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Das Ende des Leistungszeitraums orientiert sich am Abschluss des Moduls 3. Dieser ist für den 30.11.2019 geplant. Der Auftraggeber kann für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Abnahme des Softwaretools optional Weiterentwicklungs- bzw. Anpassungsleistungen, die IT-technisch im Softwaretool umzusetzen sind, abrufen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber soll nach Abschluss des Moduls 3 für einen Zeitraum von 5 Jahren die Möglichkeit haben, beim Auftragnehmer Anpassungs- und...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber soll nach Abschluss des Moduls 3 für einen Zeitraum von 5 Jahren die Möglichkeit haben, beim Auftragnehmer Anpassungs- und Weiterentwicklungsleistungen in Bezug auf das Softwaretool abzurufen. Es handelt sich hierbei um eine einseitig durch den Auftraggeber wahrnehmbare Option. Technische Weiterentwicklungen können bedingt sein durch Weiterentwicklungen der Betriebssysteme und dienen dem Zweck, die Kompatibilität des Softwaretools auch in einer technisch aktuellen Betriebssystem-Umgebung sicherzustellen, soweit dies nicht durch betriebssystemimmanente Funktionen sichergestellt werden kann. Weiterentwicklungserfordernisse können insbesondere auftreten, wenn der Herstellers des Betriebssystems die Einstellung des Supports einer bislang noch unterstützten Betriebssystemversion ankündigt („End of life“). Ursache für eine fachliche Weiterentwicklung ist eine gesetzlich induzierte inhaltliche Änderung der Berichtspflicht zum Teilhabeverfahrensbericht (THVB) oder ein abgestimmter inhaltlicher Änderungsbeschluss zur Umsetzung der Berichtspflicht des THVB seitens der Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 SGB IX. Diese Änderungen können sich insbesondere:
— auf einzelne Adaptionen zu den Primärvariablen und somit auf zu reduzierende, funktional zu ändernde oder neu zu ergänzende Datenfelder in den Eingabemasken beziehen,
— sich in einer möglichen Veränderung einzelner Berechnungswege von Meldevariablen oder einer Reduktion oder Ergänzung einzelner Meldedaten und somit des Meldedatensatzes niederschlagen.
Weiterentwicklungsleistungen kommen somit in Betracht, wenn durch solche zu gewährleisten ist, dass die definierten Meldevariablen zum THVB in der aktuellen Fassung am Ende eines Berichtsjahres berechnet und durch die Rehabilitationsträger (Nutzer) übermittelt werden können.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – vom Auftraggeber...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – vom Auftraggeber nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von dieser bzw. jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff. III.1.1.) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Eigenerklärungsformulare 1 und 3) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister, Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens (Eigenerklärungsformular 1);
2) Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Eigenerklärungsformular 2);
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlusgründe (Eigenerklärungsformular 3);
Hinweis: Maßnahmen des Bietere/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit dem Angebot einzureichen;
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Eigenerklärungsformular 4);
5) Eigenerklärung zu L.Ron Hubbard (Eigenerklärungsformular 5);
6) ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe (Eigenerklärungsformular 10);
7) ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Eigenerklärungsformular 11).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen – soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und des Umsatzes mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 6). Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Softwareentwicklung und Implementation im Verwaltungshandeln für Auftraggeber aus der Sozialversicherung oder der öffentlichen Verwaltung.
“Der Gesamtumsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre...”
Der Gesamtumsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017) insgesamt mindestens 1 Mio. EUR netto umfassen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziff. III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher bzw. getrennt von jedem Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziff. III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher bzw. getrennt von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen – soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Eigenerklärung zu Referenzen über Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 7);
2) Eigenerklärung zur allgemeinen personellen Leistungsfähigkeit (Eigenerklärungsformular 8);
3) Eigenerklärung zur Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters (Eigenerklärungsformular 9).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1) Zur Eigenerklärung zu Referenzen über Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 7): Die hiernach...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Zur Eigenerklärung zu Referenzen über Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 7): Die hiernach vorzulegenden 3 Referenzprojekte des Bieters aus den letzten 5 Jahren über die Erbringung von Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— die Referenzprojekte müssen Leistungen der Softwareentwicklung und Implementation im Verwaltungshandeln für Auftraggeber aus der Sozialversicherung oder der öffentlichen Verwaltung umfassen,
— die Referenzprojekte müssen Leistungen zur Datenerfassung und/oder Datenauswertung beinhalten, wobei sich mindestens ein Projekt mit Datenerfassung und mindestens ein Projekt mit Datenauswertung befassen muss,
— die Referenzprojekte müssen bei Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der anzuführenden Referenzen darf zudem bei Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
2) Zur Eigenerklärung zur Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters (Eigenerklärungsformular 9): Die hiernach einzureichenden zwei mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren persönlichen Referenzprojekte des vorgesehenen Projektleiters müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
1) Die Referenzprojekte müssen Leistungen der Softwareentwicklung und Implementation im Verwaltungshandeln für Auftraggeber aus der Sozialversicherung oder der öffentlichen Verwaltung umfassen;
2) Der vorgesehene Projektleiter muss bei dem jeweiligen Referenzauftrag die Projektleitung innegehabt haben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß § 19 des Softwareerstellungs- und -anpassungsvertrags ist der Auftragnehmer zum Abschluss einer marktüblichen Haftpflichtversicherung verpflichtet....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gemäß § 19 des Softwareerstellungs- und -anpassungsvertrags ist der Auftragnehmer zum Abschluss einer marktüblichen Haftpflichtversicherung verpflichtet. Deren Bestand ist dem Auftraggeber 6 Kalendertage vor Vertragsschluss (nach aktuellem Planungsstand bis zum 22.10.2018) durch den für den Zuschlag vorgesehenen erstplatzierten Bieter nachzuweisen. Erbringt der Zuschlagsdestinatär diesen Nachweis nicht in der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist, kann der Zuschlag an den Zweitplatzierten erteilt werden vorausgesetzt, dass dieser den entsprechenden Nachweis innerhalb einer ihm genauso zu gewährenden 6 Kalendertagesfrist erbringt (anderenfalls an den Drittplatzierten, etc.).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-28
10:00 📅
“Gemäß § 19 des Softwareerstellungs- und -anpassungsvertrags ist der Auftragnehmer zum Abschluss einer marktüblichen Haftpflichtversicherung verpflichtet....”
Gemäß § 19 des Softwareerstellungs- und -anpassungsvertrags ist der Auftragnehmer zum Abschluss einer marktüblichen Haftpflichtversicherung verpflichtet. Deren Bestand ist dem Auftraggeber 6 Kalendertage vor Vertragsschluss (nach aktuellem Planungsstand bis zum 22.10.2018) durch den für den Zuschlag vorgesehenen erstplatzierten Bieter nachzuweisen. Erbringt der Zuschlagsdestinatär diesen Nachweis nicht in der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist, kann der Zuschlag an den Zweitplatzierten erteilt werden vorausgesetzt, dass dieser den entsprechenden Nachweis innerhalb einer ihm genauso zu gewährenden 6 Kalendertagesfrist erbringt (anderenfalls an den Drittplatzierten, etc.).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2018/S 166-378197 (2018-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR), Herr Dr. Stefan Schüring”
Telefon: +49 69-605018-55📞
E-Mail: stefan.schuering@bar-frankfurt.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 150 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Realisierungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin: Abschluss Projektphase 1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber soll nach Abschluss des Moduls 3 für einen Zeitraum von 5 Jahren die Möglichkeit haben, beim Auftragnehmer Anpassungs- und...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber soll nach Abschluss des Moduls 3 für einen Zeitraum von 5 Jahren die Möglichkeit haben, beim Auftragnehmer Anpassungs- und Weiterentwicklungsleistungen in Bezug auf das Softwaretool abzurufen. Es handelt sich hierbei um eine einseitig durch den Auftraggeber wahrnehmbare Option. Technische Weiterentwicklungen können bedingt sein durch Weiterentwicklungen der Betriebssysteme und dienen dem Zweck, die Kompatibilität des Softwaretools auch in einer technisch aktuellen Betriebssystem-Umgebung sicherzustellen, soweit dies nicht durch betriebssystemimmanente Funktionen sichergestellt werden kann. Weiterentwicklungserfordernisse können insbesondere auftreten, wenn der Herstellers des Betriebssystems die Einstellung des Supports einer bislang noch unterstützten Betriebssystemversion ankündigt („End of life“). Ursache für eine fachliche Weiterentwicklung ist eine gesetzlich induzierte inhaltliche Änderung der Berichtspflicht zum Teilhabeverfahrensbericht (THVB) oder ein abgestimmter inhaltlicher Änderungsbeschluss zur Umsetzung der Berichtspflicht des THVB seitens der Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 SGB IX. Diese Änderungen können sich insbesondere
— auf einzelne Adaptionen zu den Primärvariablen und somit auf zu reduzierende, funktional zu ändernde oder neu zu ergänzende Datenfelder in den Eingabemasken beziehen,
— sich in einer möglichen Veränderung einzelner Berechnungswege von Meldevariablen oder einer Reduktion oder Ergänzung einzelner Meldedaten und somit des Meldedatensatzes niederschlagen.
Weiterentwicklungsleistungen kommen somit in Betracht, wenn durch solche zu gewährleisten ist, dass die definierten Meldevariablen zum THVB in der aktuellen Fassung am Ende eines Berichtsjahres berechnet und durch die Rehabilitationsträger (Nutzer) übermittelt werden können.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 166-378197
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Entwicklung eines Softwaretools für die Erfassung sowie Weiterverarbeitung von Daten zum Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KDO Service GmbH
Postanschrift: Elsässer Str. 66
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 150 000 💰
“Gemäß § 19 des Softwareerstellungs- und -anpassungsvertrags ist der Auftragnehmer zum Abschluss einer marktüblichen Haftpflichtversicherung verpflichtet....”
Gemäß § 19 des Softwareerstellungs- und -anpassungsvertrags ist der Auftragnehmer zum Abschluss einer marktüblichen Haftpflichtversicherung verpflichtet. Deren Bestand ist dem Auftraggeber 6 Kalendertage vor Vertragsschluss durch den für den Zuschlag vorgesehenen erstplatzierten Bieter nachzuweisen. Erbringt der Zuschlagsdestinatär diesen Nachweis nicht in der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist, kann der Zuschlag an den Zweitplatzierten erteilt werden vorausgesetzt, dass dieser den entsprechenden Nachweis innerhalb einer ihm genauso zu gewährenden 6 Kalendertagesfrist erbringt (anderenfalls an den Drittplatzierten, etc.).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 218-499046 (2018-11-10)