Entwicklung von Dispositionssystemen

Flughafen Hamburg GmbH

Entwicklung von Software für die Bodenverkehrsdienste am Hamburg Airport. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt hierbei auf der modulweisen Neugestaltung der Dispo-sitionssoftware im Ground Handling

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-05.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-05 Auftragsbekanntmachung
2018-02-12 Ergänzende Angaben
2018-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2018-02-12)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Flughafen Hamburg GmbH
Postanschrift: Flughafenstraße 1 – 3
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Flughafen Hamburg GmbH – Zentraleinkauf
Telefon: +49 405075-1438 📞
E-Mail: jkottke@ham.airport.de 📧
Fax: +49 405075-1238 📠
Region: Hamburg 🏙️
URL: www.hamburg-airport.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Dispositionssystemen 180102659
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Kurze Beschreibung:
“Entwicklung von Software für die Bodenverkehrsdienste am Hamburg Airport. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt hierbei auf der modulweisen Neugestaltung der...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 025-055091

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Möglicherweise geforderte Mindeststandards”
Alter Wert
Text:
“Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 1 000 000 p.a. (ohne...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 600 000 p.a. (ohne...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 030-066325 (2018-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Entwicklung von Software für die Bodenverkehrsdienste am Hamburg Airport. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt hierbei auf der modulweisen Neugestaltung der...”    Mehr anzeigen

1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenverträgen mit bis zu 3 Dienstleistern, die qualifizierte Ressourcen für die Entwicklung von Software für...”    Mehr anzeigen

Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 025-055091

Auftragsvergabe

1️⃣
Vertragsnummer: 180102659
Titel: Entwicklung von Dispositionssystemen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-30 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: adesso AG
Postort: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-01 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Cognizant Technology Solution GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-28 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WPS GmbH
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten”
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40-42823-1448 📞
Fax: +49 40-42823-2020 📠
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1)
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit...”    Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 132-301618 (2018-07-10)