Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklungspartnerschaft Digitalisierung
2018-114
Produkte/Dienstleistungen: Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag (RV) für eine Entwicklungspartnerschaft Digitalisierung für die Laufzeit von 5 Jahren”
1️⃣
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung: S. Aufgabenbeschreibung
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: — 20 % Unternehmensdarstellung,
— 80 % Referenzen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-08
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-11-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-28 📅
“Terminplan/weiteres Vorgehen:
— Abgabeschluss TN-Anträge 8.11.2018, 12.00 Uhr,
— Ansendung d. Aufforderung zur Angebotsabgabe 15.11.2018,
— Angebotsfrist...”
Terminplan/weiteres Vorgehen:
— Abgabeschluss TN-Anträge 8.11.2018, 12.00 Uhr,
— Ansendung d. Aufforderung zur Angebotsabgabe 15.11.2018,
— Angebotsfrist für die Einreichung der Angebote 17.12.2018, 12.00 Uhr,
— Versand der Einladung zur Verhandlung 21.12.2018,
— Verhandlungsrunde 2.1.2019 – 8.1.2019.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDTYX8X
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße
Postort: Bonn
Postleitzahl: 76
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabe verfahren, hat er dies gegenüber der im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabe verfahren, hat er dies gegenüber der im Anschreiben genannten Vergabestelle unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen (Eingang beim Auftraggeber) zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rüge führer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammerstellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 198-448401 (2018-10-10)