Erbringung aktuarieller Leistungen

AOK-Bundesverband GbR

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung durch den AOK-Bundesverband sowie den AOKs Bayern, Hessen, Rheinland/Hamburg und Rheinland-Pfalz/Saarland an den Auftragnehmer zur Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife nach § 53 SGB V – insbesondere nach Abs. 1, 4, 5 und 6 – Bonus-/Prämienangebote nach § 65a SGB V sowie weitere Angebotsoptionen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungsmathematik
Referenznummer: 218-03-13-MEH-PLO
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung durch den AOK-Bundesverband sowie den AOKs Bayern, Hessen, Rheinland/Hamburg und Rheinland-Pfalz/Saarland an den Auftragnehmer zur Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife nach § 53 SGB V – insbesondere nach Abs. 1, 4, 5 und 6 – Bonus-/Prämienangebote nach § 65a SGB V sowie weitere Angebotsoptionen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungsmathematik 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYAY5 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYAY5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-15 📅
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 052-115360
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYAY5

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das AOK-System ist mit über 26 000 000 Versicherten die größte Versichertengemeinschaft im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Der AOK-Bundesverband ist Interessenverband und ein leistungsstarker, innovativer Dienstleister für das AOK-System bundesweit. Das AOK-System umfasst elf selbständige AOKs.
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Der Gesetzgeber hat den gesetzlichen Krankenversicherern in den letzten Jahren die Möglichkeit erweitert, ihren Versicherten bzw. Mitgliedern verschiedene optionale Leistungen anzubieten. Hierzu zählen zum Beispiel Bonus- und Prämienangebote sowie Wahltarife. Der AOK-Bundesverband unterstützt die AOKs bei der Tarif-/ Produktentwicklung. Gemeinsam ist diesen Angeboten, dass sie auf eine Erhöhung der Kundenzufriedenheit abzielen und den Wunsch der Versicherten nach mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiraum bedienen.
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Bei der Umsetzung einiger Wahltarife wurden Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) in Form von Risikopools mit der Zielsetzung, die Risiken zu minimieren und die Wirtschaftlichkeit der Tarife zu sichern, errichtet. Beim AOK-Bundesverband sind die Geschäftsstellen dieser ARGEn eingerichtet.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist, Teil IV, A 1) der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung(EEE);
2) Eigenerklärung entsprechend Teil III EEE, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzleistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden und mit dem zu vergebenden Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind – 60 %;
2) Fachliche Kenntnisse sowie berufliche Befähigung und Erfahrungen des Aktuars sowie der weiteren für die Auftragsausführung benannten Personen – 40 %.
Für weitere Einzelheiten zur Bewertung der Teilnahmeanträge wird auf die sich in den Formblättern befindende Wertungsmatrix verwiesen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland -Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – Sonja van der Ploeg
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYAY5 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
(1) gegen § 134 verstoßen hat …“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
„1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“.
Quelle: OJS 2018/S 052-115360 (2018-03-13)