Erd-, Kanal- und Straßenbauarbeiten, Erschließung Stadion

Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement

Entwässerungstechnische Erschließung des SC-Stadions, 79108 Freiburg,

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-06 Auftragsbekanntmachung
2018-06-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kanalbauarbeiten
Referenznummer: 2018000107
Kurze Beschreibung:
Entwässerungstechnische Erschließung des SC-Stadions, 79108 Freiburg, Erd-, Kanal- und Straßenbauarbeiten: Kanalgrabenaushub Sschmutzwasser (SW) einschließlich Verbau ca. 1 445 m 1 063 m RW-Kanal DN 1000 - DN 250 und 24 Schächte, Kanalgrabenaushub RW einschließlich Verbau ca. 1 155 m DN 400 - DN 300 und 9 Schächte.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kanalbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kanalbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=2ljQdlqTDT4%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-07 📅
Datum des Endes: 2018-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 026-055952
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
Ausführungsfrist Beginn: spätestens 12 Werktage nach Auftrag.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entwässerungstechnische Erschließung des SC-Stadions, 79108 Freiburg,
Erd-, Kanal- und Straßenbauarbeiten:
Kanalgrabenaushub Sschmutzwasser (SW) einschließlich Verbau ca. 1 445 m
1 063 m RW-Kanal DN 1000 - DN 250 und 24 Schächte,
Kanalgrabenaushub RW einschließlich Verbau ca. 1 155 m
DN 400 - DN 300 und 9 Schächte.
Erd-, Kanal- und Straßenbauarbeiten; SC Stadion Erschließung.
Zusätzliche Informationen: Ausführungsfrist Beginn: spätestens 12 Werktage nach Auftrag.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1a) Erklärungen und Nachweise zur Eignung entsprechend VHB-Formular 124 gem. § 6a [EU] VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft); (1b) Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis;
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2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und;
(2b) die Namen der Nachunternehmer;
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie;
(2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen und eine gemeinsame Haftung für die übertragene Nachunternehmerleistung übernommen wird;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechts-verbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
(6) Berufshaftpflichtversicherung;
(7) Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(8) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung;
(9) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
(10) Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung);
Bei Straßenbauarbeiten:
(11) Name und Qualifikationsnachweis des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fach-kenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS 99).
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Bei Fahrbahnmarkierungen:
(12) Qualifikationsnachweis des Unternehmens und der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M), insbesondere durch
— ein Zertifikat einer nach der EU-Bauproduktenverordnung notifizierten Stelle für Straßenbahnmarkierungen oder,
— ein Zertifikat eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Fahrbahnmarkierungen, der in einem Arbeitsverhältnis mit einer gemäß Bauproduktenverordnung notifizierten Produktzertifizierungsstelle oder notifizierten Zertifizierungsstelle für werkseigene Produktionskontrolle steht.
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Auf Verlangen ist eine Eigenerklärung der Leitung der notifizierten Stelle vorzulegen, worin das Beschäftigungsverhältnis und die Fachkenntnisse des beschäftigten Sachverständigen bestätigt werden. Ein entsprechender Vordruck wird ggf. bereitgestellt.
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Die Nachweise zu den Ziffern (1a), (2a), (3), (8), und (9) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
*Fortsetzung unter III.1.2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigen-erklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind (elektronischer EEE-Dienst siehe: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de).
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Soweit Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen (siehe Informationssystem eCERTIS unter http://ec.europa.eu/markt/ecertis/login.do).
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formblatt 002 Stadt FR.
Siehe Punkt III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Punkt III.1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme,
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche 3 % der Abrechnungssumme.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Freiburg i. Br. Vergabemanagement 1. OG, Zimmer 1.300 Fehrenbachallee 12 79106 Freiburg.
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre Bevollmächtigten.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stalter, Daniela
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=2ljQdlqTDT4%3d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen bis spätestens 6.3.2018, 12:00 Uhr über die Kommunikation mit der Vergabestelle (ehemals Fragen- und Antwortenforum) im Angebotsassistenten des Vergabeportals möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 026-055952 (2018-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entwässerungstechnische Erschließung des SC-Stadions, 79108 Freiburg, Erd-, Kanal- und Straßenbauarbeiten: Kanalgrabenaushub Sschmutzwasser (SW) einschließlich Verbau ca. 1 445 m Kanalgrabenaushub Regenwasser (RW) mit Retentionsbecken einschließlich Verbau ca. 21 348 m 1 063 m RW-Kanal DN 1000 – DN 250 und 24 Schächte, Kanalgrabenaushub RW einschließlich Verbau ca. 1 155 m DN 400 – DN 300 und 9 Schächte
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Gesamtwert des Auftrags: 1964437.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 119-270120
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 026-055952
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Ausführungsfrist Beginn: spätestens 12 Werktage nach Auftrag

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kanalgrabenaushub Regenwasser (RW) mit Retentionsbecken einschließlich Verbau ca. 21 348 m
1 063 m RW-Kanal DN 1000 – DN 250 und 24 Schächte,
DN 400 – DN 300 und 9 Schächte
Erd-, Kanal- und Straßenbauarbeiten; SC Stadion Erschließung
Zusätzliche Informationen: Ausführungsfrist Beginn: spätestens 12 Werktage nach Auftrag

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-08 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2018/S 119-270120 (2018-06-22)