Auftragsbekanntmachung (2018-12-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Bundesrepublik Deutschland endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR”
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GMSH AöR, VOB-Submissionsstelle
E-Mail: bieteranfragen-vob@gmsh.de📧
Fax: +49 45130086-166 📠
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.gmsh.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
Teilnahme-URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erd- und Tiefbauarbeiten (18E02522 – 112VS522 Heide, WIK, Wärmevers. m. GA)
18E02522 - 112VS522”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen📦
Kurze Beschreibung: Tiefbauarbeiten – Verlegung von Versorgungstraßen 1.BA
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 270 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dithmarschen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heide
Beschreibung der Beschaffung:
“2 600 m Vegetationsdecke entfernen; 1 700 m Oberboden aufnehmen, lagern u. einbauen; 1 400 m Doppelrohrgraben 1,40 x 1,50 herstellen; 6 800 m...”
Beschreibung der Beschaffung
2 600 m Vegetationsdecke entfernen; 1 700 m Oberboden aufnehmen, lagern u. einbauen; 1 400 m Doppelrohrgraben 1,40 x 1,50 herstellen; 6 800 m Kabelschutzrohr; 3 000 m Füllboden einbauen; Tragschichten 50 m liefern u. einbauen; 150 m Ortbetonstraße aufnehmen u. abfahren; 150 m Ortbetonstraße herstellen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 270 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-06 📅
Datum des Endes: 2020-12-18 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-21
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Anschrift Siehe Nr. I.1)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
“Elektronische Abgabe nicht per E-Mail zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 und III.2.2 genannten...”
Elektronische Abgabe nicht per E-Mail zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 und III.2.2 genannten Bedingungen:
Gem. § 50 Abs. 3 VgV und § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf dies Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden.
Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289-4990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228949-9163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR VOB-Submissionsstelle
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieteranfragen-vob@gmsh.de📧
Fax: +49 45130086-166 📠
Quelle: OJS 2018/S 235-536483 (2018-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Tiefbauarbeiten – Verlegung von Versorgungstrassen 1.BA.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1616783.15 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“2 600 m Vegetationsdecke entfernen; 1 700 m Oberboden aufnehmen, lagern u. einbauen; 1 400 m Doppelrohrgraben 1,40 x 1,50 herstellen; 6 800 m...”
Beschreibung der Beschaffung
2 600 m Vegetationsdecke entfernen; 1 700 m Oberboden aufnehmen, lagern u. einbauen; 1 400 m Doppelrohrgraben 1,40 x 1,50 herstellen; 6 800 m Kabelschutzrohr; 3 000 m³ Füllboden einbauen; Tragschichten 50 m³ liefern u. einbauen; 150 m³ Ortbetonstraße aufnehmen u. abfahren; 150 m Ortbetonstraße herstellen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 235-536483
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Erd- und Tiefbauarbeiten (18E02522 – 112VS522 Heide, WIK, Wärmevers. m. GA)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kraft- und Lichtanlagen GmbH
Postort: Herzfelde
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Märkisch-Oderland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 270 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1616783.15 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2019/S 078-185124 (2019-04-17)