Auftragsbekanntmachung (2018-08-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE140914346
Postanschrift: Weißer Weg 180
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09131
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Dipl.-Ing. Sabine Weikert
E-Mail: weikert@awvc.de📧
Region: Chemnitz🏙️
URL: http://www.awvc.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vea-online.de🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: VEA Beratungs-GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE115 677 610
Postanschrift: Zeißstraße 72
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Arno von Aspern
E-Mail: bieterfragen@vea.de📧
Fax: +49 5119848-288 📠
Region: Hannover🏙️
URL: http://www.vea.de🌏 Kommunikation
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vea-online.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: GmbH in kommunaler Trägerschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erdgaslieferung für die Liegenschaft AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH im Zeitraum 1.1.2019 um 6.00 Uhr bis 1.1.2020 um 6.00 Uhr”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Produkte/Dienstleistungen: FG04
📦
Produkte/Dienstleistungen: FG14
📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Erdgasliefervertrages für die Liegenschaft AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH im Zeitraum 1.1.2019 bis 1.1.2020.”
1️⃣
Ort der Leistung: Chemnitz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Erdgas
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-11
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-11
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Chemnitz
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: 04013
Postort: Leipzig
Postleitzahl: Postfach 10 13 64
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 151-346554 (2018-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaft der AWVC Abfallverwertungsgesellschaft im Zeitraum 1.1.2019 6.00 Uhr bis...”
Titel
Lieferung von Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaft der AWVC Abfallverwertungsgesellschaft im Zeitraum 1.1.2019 6.00 Uhr bis 1.1.2020 6.00 Uhr.
346554-2018-DE
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Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaft der AWVC Abfallverwertungsgesellschaft im...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaft der AWVC Abfallverwertungsgesellschaft im Zeitraum 1.1.2019 6.00 Uhr bis 1.1.2020 6.00 Uhr.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 151-346554
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von Erdgas
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DEG Deutsche Energie GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE298436503
Postanschrift: Georg-Ohm-Straße 1
Postort: Erlenbach
Postleitzahl: 74235
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 713245040-53📞
E-Mail: sf@deutsche-energie.de📧
Fax: +49 713245040-99 📠
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
URL: https://deutsche-energie.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 561 990 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Postfach 101364
Postleitzahl: 04013
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 227-519222 (2018-11-22)