Lieferung von Erdgas für die Abnahmestelle des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis.
Gesamtmenge: ca. 3 541 127 kWh/Jahr.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 1.1.2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Gemeindewerke Nottuln, vertreten durch die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH”
Postanschrift: Stiftstraße 10
Postort: Nottuln
Postleitzahl: 48301
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031/253📞
E-Mail: anders@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031/255 📠
Region: Coesfeld🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgaslieferung Gemeindewerke Nottuln
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Abnahmestelle des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 3 541 127 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 1.1.2022”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestelle des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 3 541 127 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 1.1.2022
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 405799.42 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48301 Nottuln
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für das von den Gemeindewerken Nottuln betriebene Hallenbad” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 112-254541
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Erdgaslieferung Gemeindewerke Nottuln
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: enercity AG
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 405799.42 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251 / 411-1691📞
Fax: +49 251 / 411-2165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 194-438804 (2018-10-08)