Ausgeschrieben wird eine straßengebundene Verkehrsleistung des öffentlichen Personennahverkehrs, die die vorhandene Verkehrsleistung der KVG Stade GmbH Co. KG (KVG), Harburger Straße 96 in 21680 Stade, räumlich und zeitlich im Stadtgebiet von Cuxhaven ergänzt, nicht aber konkurriert oder ersetzt.
Die KVG als eigenwirtschaftlich tätiges Verkehrsunternehmen hat die gebündelte Konzession für die Buslinienverkehre des Teilnetzes 1 im Landkreis Cuxhaven (Stadtverkehr Cuxhaven) für die Zeit vom 1.8.2017 bis 31.7.2027 von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schuhmacher-Straße 5 in 30159 Hannover, im Januar 2017 erhalten.
Die Laufzeit der ergänzenden ÖPNV-Leistung soll mit dieser Konzession harmonisiert werden, am 1.7.2019 beginnen und damit am 31.7.2027 (Leistungsdauer 8 Jahre und 1 Monat) enden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Cuxhaven
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stephan Ludowig
Telefon: +49 4721/700583📞
E-Mail: vergabe@cuxhaven.de📧
Fax: +49 4721/700901 📠
Region: Cuxhaven🏙️
URL: https://www.cuxhaven.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E53116556🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ergänzende ÖPNV-Leistung im Stadtgebiet von Cuxhaven
Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird eine straßengebundene Verkehrsleistung des öffentlichen Personennahverkehrs, die die vorhandene Verkehrsleistung der KVG Stade GmbH Co....”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird eine straßengebundene Verkehrsleistung des öffentlichen Personennahverkehrs, die die vorhandene Verkehrsleistung der KVG Stade GmbH Co. KG (KVG), Harburger Straße 96 in 21680 Stade, räumlich und zeitlich im Stadtgebiet von Cuxhaven ergänzt, nicht aber konkurriert oder ersetzt.
Die KVG als eigenwirtschaftlich tätiges Verkehrsunternehmen hat die gebündelte Konzession für die Buslinienverkehre des Teilnetzes 1 im Landkreis Cuxhaven (Stadtverkehr Cuxhaven) für die Zeit vom 1.8.2017 bis 31.7.2027 von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schuhmacher-Straße 5 in 30159 Hannover, im Januar 2017 erhalten.
Die Laufzeit der ergänzenden ÖPNV-Leistung soll mit dieser Konzession harmonisiert werden, am 1.7.2019 beginnen und damit am 31.7.2027 (Leistungsdauer 8 Jahre und 1 Monat) enden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 874 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Ort der Leistung: Cuxhaven🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Stadtgebiet von Cuxhaven.
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben wird eine straßengebundene Verkehrsleistung des öffentlichen Personennahverkehrs, die die vorhandene Verkehrsleistung der KVG Stade GmbH Co....”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird eine straßengebundene Verkehrsleistung des öffentlichen Personennahverkehrs, die die vorhandene Verkehrsleistung der KVG Stade GmbH Co. KG (KVG), Harburger Straße 96 in 21680 Stade, räumlich und zeitlich im Stadtgebiet von Cuxhaven ergänzt, nicht aber konkurriert oder ersetzt.
Die KVG als eigenwirtschaftlich tätiges Verkehrsunternehmen hat die gebündelte Konzession für die Buslinienverkehre des Teilnetzes 1 im Landkreis Cuxhaven (Stadtverkehr Cuxhaven) für die Zeit vom 1.8.2017 bis 31.7.2027 von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schuhmacher-Straße 5 in 30159 Hannover, im Januar 2017 erhalten.
Die Laufzeit der ergänzenden ÖPNV-Leistung soll mit dieser Konzession harmonisiert werden, am 1.7.2019 beginnen und damit am 31.7.2027 (Leistungsdauer 8 Jahre und 1 Monat) enden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 874 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Dokument T01_Teilnahmeantrag Ziffer 10
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der persönlichen Lage sowie etwaiger Auflagen hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als Nachweis seiner...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der persönlichen Lage sowie etwaiger Auflagen hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als Nachweis seiner Befähigung das Dokument T01_Teilnahmeantrag mit den dort angefügten Eigenerklärungen (§ 29 HGB, § 123 GWB, § 124 GWB, zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 NTVergG etc.) einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft); §§ 3 ff. Berufszugangsverordnung für...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft); §§ 3 ff. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Verkehrsunternehmen nach Durchführung des Vergabe- und Genehmigungsverfahrens Inhaber der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Verkehrsunternehmen nach Durchführung des Vergabe- und Genehmigungsverfahrens Inhaber der Liniengenehmigung nach § 42 bzw. § 43 PBefG oder zumindest einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG für die ergänzenden Verkehre ist. Er steht ferner unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Auskunft des Gewerbezentralregister (§ 19 IV MiLOG) die Eignung des Bieters bestätigt.
Der Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt gem. §§ 4 und 5 NTVergG mit ihrem Angebot abzugeben. Diese Erklärungen nach dem NTVergG werden als zusätzliche Bedingungen an die Ausführung des Auftrags i. S. v. § 128 Abs. 2 GWB Bestandteil des zu schließenden Vertrages.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die Laufzeit des Vertrages orientiert sich an der Konzessionslaufzeit (in der Regel 8 Jahre) bzw. der Harmonisierung mit der Konzessionslaufzeit für die...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Die Laufzeit des Vertrages orientiert sich an der Konzessionslaufzeit (in der Regel 8 Jahre) bzw. der Harmonisierung mit der Konzessionslaufzeit für die gebündelte Konzession der Buslinien des Teilnetzes 1 im Landkreis Cuxhaven (Stadtverkehr Cuxhaven).
Mehr anzeigen Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-30
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-12-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-20 📅
“Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge,...”
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Die Stadt Cuxhaven stellt Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.subreport.de zur Verfügung.
Der Teilnahmeantrag und das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote, wie z. B. Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex oder Telefax sind nicht zugelassen.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ausschließlich in elektronischer Form erfolgen.
Aus diesem Grund weist die Stadt Cuxhaven darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform – www.subreport.de – zu empfehlen ist.
Fragen zur Ausschreibung:
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in elektronischer Form bis spätestens 3.1.2019 über www.subreport.de zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden auf der Vergabeplattform erfasst und sind ständig unter www.subreport.de unter der Ausschreibung einsehbar.
Eine Beschränkung der Bieter die zur Verhandlung aufgefordert werden erfolgt nach Ziff. 3.2 des Dokuments A02_Bewerbungsbedingungen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131 / 15-3308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131 / 15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalenderwerktagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Cuxhaven
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4721/700583📞
E-Mail: vergabe@cuxhaven.de📧
Fax: +49 4721/700901 📠
Quelle: OJS 2018/S 208-474988 (2018-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 857 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Verkehrsleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Barrierefreiheit der eingesetzten Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Antriebsart der eingesetzten Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Preis (Gewichtung): 0
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 208-474988
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kraftverkehr GmbH —KVG—
Postanschrift: Dahlenburger Landstraße 37
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21337
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 857 000 💰
“Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge,...”
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Die Stadt Cuxhaven stellt Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.subreport.de zur Verfügung.
Der Teilnahmeantrag und das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote, wie z. B. Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex oder Telefax sind nicht zugelassen.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ausschließlich in elektronischer Form erfolgen.
Aus diesem Grund weist die Stadt Cuxhaven darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform — www.subreport.de — zu empfehlen ist.
Fragen zur Ausschreibung:
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in elektronischer Form bis spätestens 3.1.2019 über www.subreport.de zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden auf der Vergabeplattform erfasst und sind ständig unter www.subreport.de unter der Ausschreibung einsehbar.
Eine Beschränkung der Bieter die zur Verhandlung aufgefordert werden erfolgt nach Ziff. 3.2 des Dokuments A02_Bewerbungsbedingungen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalenderwerktagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 106-259628 (2019-06-03)