Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen für die naturwissenschaftlichen Sammlungen der kreiseigenen Gymnasien
LKOS 2018 - 159”
Produkte/Dienstleistungen: Lehrmittel und -geräte📦
Kurze Beschreibung:
“Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen für die naturwissenschaftlichen Sammlungen der kreiseigenen Gymnasien” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Chemie/Biologie
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lehrmittel und -geräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Messinstrumente📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mikroskope📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Optische Instrumente📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lehrmaterial📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lehrmittel📦
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19 49593 Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen Schulallee 30 49152 Bad Essen,
Greselius-Gymnasium Bramsche Malgartener Straße 52...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19 49593 Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen Schulallee 30 49152 Bad Essen,
Greselius-Gymnasium Bramsche Malgartener Straße 52 49565 Bramsche,
Gymnasium Melle Grönenberger…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Osnabrück hat einen Ergänzungs-/Erneuerungsbedarf bei der Ausstattung der naturwissenschaftlichen Sammlungen an den sieben Gymnasien in...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Osnabrück hat einen Ergänzungs-/Erneuerungsbedarf bei der Ausstattung der naturwissenschaftlichen Sammlungen an den sieben Gymnasien in eigener Trägerschaft festgestellt.
Die Ausstattung soll in enger Abstimmung zwischen dem Landkreis Osnabrück, den Schulen und einer bereits beauftragten Beraterfirma entsprechend dem Bedarf ergänzt und erneuert werden.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-07 📅
Datum des Endes: 2019-02-01 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Spezielle Geräte Physik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19 49593 Bersenbrück, Gymnasium Bad Essen Schulallee 30 49152 Bad Essen, Greselius-Gymnasium Bramsche Malgartener Straße 52...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19 49593 Bersenbrück, Gymnasium Bad Essen Schulallee 30 49152 Bad Essen, Greselius-Gymnasium Bramsche Malgartener Straße 52 49565 Bramsche, Gymnasium Melle Grönenberger…
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Allg. Geräte Physik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19 49593 Bersenbrück, Gymnasium Bad Essen Schulallee 30 49152 Bad Essen, Greselius-Gymnasium Bramsche Malgartener Straße 52...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19 49593 Bersenbrück, Gymnasium Bad Essen Schulallee 30 49152 Bad Essen, Greselius-Gymnasium Bramsche Malgartener Straße 52 49565 Bramsche, Gymnasium Melle Grönenberger...
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sonstige Lehrmittel NW1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sonstige Lehrmittel NW2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);
2) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);
2) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzliste mit möglichst mindestens zwei vergleichbaren Projekten aus den letzten acht Geschäftsjahren unter Angabe
— des Leistungszeitpunktes oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzliste mit möglichst mindestens zwei vergleichbaren Projekten aus den letzten acht Geschäftsjahren unter Angabe
— des Leistungszeitpunktes oder -zeitraumes,
— der Bezeichnung des Auftraggebers.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-16
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreishaus Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Raum 2045
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.”
“Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die...”
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bieterfragen sind bis spätestens 26.9.2018 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig!
Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, die Angebotsunterlagen zu heften.
Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes finden die „Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYYEB
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 9 des Gesetzes vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 168-382002 (2018-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19
49593 Bersenbrück
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen
Greselius-Gymnasium Bramsche
Malgartener Straße 52
49565...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19
49593 Bersenbrück
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen
Greselius-Gymnasium Bramsche
Malgartener Straße 52
49565 Bramsche
Gymnasium Melle Grönenberger…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Osnabrück hat einen Ergänzungs-/Erneuerungsbedarf bei der Ausstattung der naturwissenschaftlichen Sammlungen an den 7 Gymnasien in eigener...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Osnabrück hat einen Ergänzungs-/Erneuerungsbedarf bei der Ausstattung der naturwissenschaftlichen Sammlungen an den 7 Gymnasien in eigener Trägerschaft festgestellt.
Die Ausstattung soll in enger Abstimmung zwischen dem Landkreis Osnabrück, den Schulen und einer bereits beauftragten Beraterfirma entsprechend dem Bedarf ergänzt und erneuert werden.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19
49593 Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen
Greselius-Gymnasium Bramsche
Malgartener Straße...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19
49593 Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen
Greselius-Gymnasium Bramsche
Malgartener Straße 52
49565 Bramsche
Gymnasium Melle Grönenberger.…
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 168-382002
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Chemie/Biologie
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Phywe Systeme GmbH & Co. KG
Postort: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Göttingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Spezielle Geräte Physik
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Allg. Geräte Physik
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Sonstige Lehrmittel NW1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LD Didactic GmbH
Postort: Hürth
Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Sonstige Lehrmittel NW2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mekruphy GmbH
Postort: Pfaffenhofen
Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die...”
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bieterfragen sind bis spätestens 26.9.2018 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig!
Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, die Angebotsunterlagen zu heften.
Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes finden die „Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYNPC
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 9 des Gesetzes vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 029-064470 (2019-02-06)