Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen für die naturwissenschaftlichen Sammlungen der kreiseigenen Gymnasien

Landkreis Osnabrück – FD 1 Zentrale Vergabestelle

Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen für die naturwissenschaftlichen Sammlungen der kreiseigenen Gymnasien

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-30 Auftragsbekanntmachung
2019-02-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lehrmittel und -geräte
Referenznummer: LKOS 2018 - 159
Kurze Beschreibung:
Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen für die naturwissenschaftlichen Sammlungen der kreiseigenen Gymnasien
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lehrmittel und -geräte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Lehrmittel und -geräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osnabrück – FD 1 Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-osnabrueck.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkos.de 📧
Fax: +49 541 / 501-62998 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTBYYDYYEB 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTBYYDYYEB 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-01 📅
Datum des Beginns: 2018-12-07 📅
Datum des Endes: 2019-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 168-382002
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 5
Bezeichnung des Loses: Chemie/Biologie
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Osnabrück hat einen Ergänzungs-/Erneuerungsbedarf bei der Ausstattung der naturwissenschaftlichen Sammlungen an den sieben Gymnasien in eigener Trägerschaft festgestellt.
Die Ausstattung soll in enger Abstimmung zwischen dem Landkreis Osnabrück, den Schulen und einer bereits beauftragten Beraterfirma entsprechend dem Bedarf ergänzt und erneuert werden.
Bezeichnung des Loses: Spezielle Geräte Physik
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Allg. Geräte Physik
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sonstige Lehrmittel NW1
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Sonstige Lehrmittel NW2
Losnummer: 5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19 49593 Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen Schulallee 30 49152 Bad Essen,
Greselius-Gymnasium Bramsche Malgartener Straße 52 49565 Bramsche,
Gymnasium Melle Grönenberger…
Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19 49593 Bersenbrück, Gymnasium Bad Essen Schulallee 30 49152 Bad Essen, Greselius-Gymnasium Bramsche Malgartener Straße 52 49565 Bramsche, Gymnasium Melle
Grönenberger…
Grönenberger...

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);
2) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste mit möglichst mindestens zwei vergleichbaren Projekten aus den letzten acht Geschäftsjahren unter Angabe
— des Leistungszeitpunktes oder -zeitraumes,
— der Bezeichnung des Auftraggebers.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreishaus Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Raum 2045
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.landkreis-osnabrueck.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTBYYDYYEB 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bieterfragen sind bis spätestens 26.9.2018 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig!
Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, die Angebotsunterlagen zu heften.
Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes finden die „Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYYEB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 9 des Gesetzes vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 168-382002 (2018-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 029-064470
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 168-382002
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 26.9.2018 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten. Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss. Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig! Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, die Angebotsunterlagen zu heften. Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes finden die „Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ Anwendung. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYNPC
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Osnabrück hat einen Ergänzungs-/Erneuerungsbedarf bei der Ausstattung der naturwissenschaftlichen Sammlungen an den 7 Gymnasien in eigener Trägerschaft festgestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19
49593 Bersenbrück
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen
Greselius-Gymnasium Bramsche
Malgartener Straße 52
49565 Bramsche
49593 Bersenbrück,
Gymnasium Melle Grönenberger.…

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-07 📅
Name: Phywe Systeme GmbH & Co. KG
Postort: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Göttingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: LD Didactic GmbH
Postort: Hürth
Land: Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Name: Mekruphy GmbH
Postort: Pfaffenhofen
Land: Pfaffenhofen a. d. Ilm 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1
2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYNPC

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 9 des Gesetzes vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 029-064470 (2019-02-06)