Ergänzungsbeschaffung RC Sys -Manipulatorfahrzeug-

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)

Der Auftrag beinhaltet die Herstellung und Lieferung von 4 Manipulatorfahrzeugen und dazugehörige Anbaugeräte wie Manipulatorarm, Minenfräse, Schlägelwerk, Hubvorrichtung, Räumschild und Schaufel. Das Manipulatorfahrzeug ist Bestandteil des Route Clearance Systems (RC Sys) und wird zur Räumung von Sprengkörpern eingesetzt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-12-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Militärfahrzeuge und zugehörige Teile
Menge oder Umfang:
Herstellung und Lieferung von ca. 4 Manipulatorfahrzeugen, inklusive die Herstellung und Lieferung der dazugeöhrigen Anbausätze.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Militärfahrzeuge und zugehörige Teile 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbwk2.2@bundeswehr.org 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 001-001416
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag (formlos) ist mit allen seinen Anlagen in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopie) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 i. V. m. Anhang A.III genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: „nicht öffnen - EU Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren; Bearbeitungsnummer: Q/K2BJ/IA216/HA050; Schlusstermin: 31.1.2019, 14.00 Uhr“ Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag beinhaltet die Herstellung und Lieferung von 4 Manipulatorfahrzeugen und dazugehörige Anbaugeräte wie Manipulatorarm, Minenfräse, Schlägelwerk, Hubvorrichtung, Räumschild und Schaufel. Das Manipulatorfahrzeug ist Bestandteil des Route Clearance Systems (RC Sys) und wird zur Räumung von Sprengkörpern eingesetzt.
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Referenznummer: Q/K2BJ/IA216 /GA050
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Koblenz, Stetten am kalten Markt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2019-12-30 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Der Bewerber hat das Bewerber-/Bieterunternehmen mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen;
(2) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Eigentümerstruktur zu machen;
(3) Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung einreichen;
(4) Der Berwerber muss eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice in Höhe von mindestens 20 000 000,00 EUR dem Teilnahmeantrag beifügen;
(5) Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) vorlegen;
(6) Der Berwerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch den Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) einreichen;
(7) Der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss das Formular BAAINBw-B-V 047, ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben, vorlegen;
(8) Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen;
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(9) Der Bewerber muss in einer formlose Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte verfügt. Unter kaumännische Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.
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Als Betriebsstätten sind insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätte, Warenlager und Verkaufsstellen zu verstehen. Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit oder können der Ausschreibung entnommen werden. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
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(1) Der Bewerber hat die Unterauftragnehmer mit Firma und Anschrift ab einen Unterauftragsvolumen in Höhe von 50 000,00 EUR zu nennen;
(2) Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung des Unterauftrag- nehmers zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) einzureichen;
(3) Der Berwerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Eingungskriterien
Hinweis: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzern-
Verbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
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Keine gefordert
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Eignugskriterien
Hinweis: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzern-
Verbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
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Keine gefordert
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter
Sonstige besondere Bedingungen:
— Formlose Eigenerklärung, dass nur Personen mit der Auftragsdurchführung betraut werden, bei denen eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) durchgeführt wurde bzw. bis zum 30.12.2019 wird (siehe Ziffer III.1.5),
— Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers das Verschlüsselungsprogramm Chiasmus genutzt wird,
— Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kerstin Windhäuser
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle
E-Mail: baainbwe1.3-angebotssammelstelle@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140013960 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag (formlos) ist mit allen seinen Anlagen in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopie) in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 i. V. m. Anhang A.III genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: „nicht öffnen - EU Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren; Bearbeitungsnummer: Q/K2BJ/IA216/HA050; Schlusstermin: 31.1.2019, 14.00 Uhr“
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Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
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Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2019/S 001-001416 (2018-12-28)