Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes der Niederlassung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Oberschleißheim
OV 37145/18-HOE”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes der Niederlassung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Oberschleißheim”
1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutscher Wetterdienst
August-Schmauß-Straße 1
85764 Oberschleißheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes der Niederlassung des Deutschen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes der Niederlassung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Oberschleißheim mit einer Gesamtfläche von 4 897,92 qm. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate bis zu einer Laufzeit von 5 Jahren möglich.”
Zusätzliche Informationen:
“Bitte beachten Sie Wartungsfenster der e-Vergabe-Plattform des Bundes, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung veröffentlicht sind und für die Abgabe des...”
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie Wartungsfenster der e-Vergabe-Plattform des Bundes, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung veröffentlicht sind und für die Abgabe des Angebotes relevant sein können.
Eine Besichtigung des Objektes ist zwingende Voraussetzung für die Wertung des Angebotes (Ausschlusskriterium).
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Firmenvorstellung,
— Angaben über wirtschafltliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
— Angaben zu Verstößen gem. § 123 und § 124 GWB,
— Erklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Firmenvorstellung,
— Angaben über wirtschafltliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
— Angaben zu Verstößen gem. § 123 und § 124 GWB,
— Erklärung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns,
— Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz,
— Erklärung bezüglich der Eintragung in das Berufsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zur Zahlungsfähigkeit,
— Angaben zu einem Insolvenzverfahren, soweit zutreffend,
— Angaben zum Gesamtumsatz.
— Haftpflichtversicherung mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zur Zahlungsfähigkeit,
— Angaben zu einem Insolvenzverfahren, soweit zutreffend,
— Angaben zum Gesamtumsatz.
— Haftpflichtversicherung mit dem Mindestversicherungssummen für folgende Schadensarten (Personenschäden 5 000 000,00 EUR; Sachschäden 5 000 000,00 EUR, Verlust von Schlüsseln 250 000,00 EUR; Vermögensschäden sowie Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz 5 000 000,00 EUR; Bearbeitungsschäden 500 000,00 EUR)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage von mindestens 2 dem ausgeschriebenen Objekt vergleichbare Referenzen,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage von mindestens 2 dem ausgeschriebenen Objekt vergleichbare Referenzen,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angaben zur Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte; Bereitstellung einer Objektleitung,
— Angaben zur technischen Ausrüstung für die Erfüllung der Anforderungen,
— Angaben zur Gewährleistungd er geforderten Qualität,
— Angaben über Umweltmanagementmaßnahmen, welche während der Auftragsausführung angewandt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bereitstellung eines IT-gestützten Qualitätsmanagementsystems.
Siehe Vergabeunterlagen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-02
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-02
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499421📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§156 GWB) kann der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
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Quelle: OJS 2018/S 225-515079 (2018-11-20)
Ergänzende Angaben (2018-12-20)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 225-515079
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-01-02 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-01-14 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-01-02 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-01-14 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2018/S 247-570900 (2018-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes der Niederlassung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Oberschleißheim.
OV 37145/18-HOE”
Kurze Beschreibung:
“Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes der Niederlassung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Oberschleißheim.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 225-515079
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: OV 37145/18-HOE
Titel:
“Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes der Niederlassung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Oberschleißheim”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gies Dienstleistungen GmbH
Postort: Stadtallendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§ 156 GWB) kann der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
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Quelle: OJS 2019/S 057-132215 (2019-03-19)