Die Durchführung der Lieferung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Finanzierung insbesondere durch rechtskräftigen Zuwendungsbescheid. Der Bieter ist ausdrücklich damit einverstanden, dass das Vergabeverfahren aufgehoben werden kann, wenn die Bedingung nicht eintritt, ggf. auch nach bereits erteiltem Zuschlag.