Der Landkreis Osterholz plant eine Neukonzeptionierung und –beschaffung der zentralen IT-Infrastruktur. Das ist:
a) der vollständige Austausch der LAN-Komponenten an allen Standorten mit anschließendem Vor-Ort-Support (Fehlersuche im Problemfall, Komponentenaustausch bei Defekt, Software Update) und;
b) die Erneuerung aller physikalischer Server sowie der SAN-Infrastruktur.
Der Austausch der Netzwerk-Komponenten wird im Rahmen einer separaten Beschaffungsmaßnahme (Offenes Verfahren) durchgeführt und bildet die Basis für die Erneuerung der Server- und Storage-Infrastruktur. Es wird ein dreistufiges Konzept umgesetzt, bei dem an den redundant ausgelegten Core Switches nur die Server Switches und die Access Switches angebunden werden. An den Core Switches werden keine Endgeräte oder sonstige Peripherie angebunden. Auf dieser Infrastruktur setzt die gesamte Server- und Storage Umgebung auf, die ebenfalls redundant an 2 Standorten im Kreishaus aufgebaut werden soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erneuerung der IT-Infrastruktur: Rahmenvertrag Server-Storage-Infrastruktur
2018002379”
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkserver📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Osterholz plant eine Neukonzeptionierung und –beschaffung der zentralen IT-Infrastruktur. Das ist:
a) der vollständige Austausch der...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Osterholz plant eine Neukonzeptionierung und –beschaffung der zentralen IT-Infrastruktur. Das ist:
a) der vollständige Austausch der LAN-Komponenten an allen Standorten mit anschließendem Vor-Ort-Support (Fehlersuche im Problemfall, Komponentenaustausch bei Defekt, Software Update) und;
b) die Erneuerung aller physikalischer Server sowie der SAN-Infrastruktur.
Der Austausch der Netzwerk-Komponenten wird im Rahmen einer separaten Beschaffungsmaßnahme (Offenes Verfahren) durchgeführt und bildet die Basis für die Erneuerung der Server- und Storage-Infrastruktur. Es wird ein dreistufiges Konzept umgesetzt, bei dem an den redundant ausgelegten Core Switches nur die Server Switches und die Access Switches angebunden werden. An den Core Switches werden keine Endgeräte oder sonstige Peripherie angebunden. Auf dieser Infrastruktur setzt die gesamte Server- und Storage Umgebung auf, die ebenfalls redundant an 2 Standorten im Kreishaus aufgebaut werden soll.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkserver📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme und Server📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Server📦
Ort der Leistung: Osterholz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 27711 Osterholz-Scharmbeck
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Osterholz plant eine Neukonzeptionierung und –beschaffung der zentralen IT-Infrastruktur. Das ist:
a) der vollständige Austausch der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Osterholz plant eine Neukonzeptionierung und –beschaffung der zentralen IT-Infrastruktur. Das ist:
a) der vollständige Austausch der LAN-Komponenten an allen Standorten mit anschließendem Vor-Ort-Support (Fehlersuche im Problemfall, Komponentenaustausch bei Defekt, Software Update) und;
b) die Erneuerung aller physikalischer Server sowie der SAN-Infrastruktur.
Der Austausch der Netzwerk-Komponenten wird im Rahmen einer separaten Beschaffungsmaßnahme durchgeführt und bildet die Basis für die Erneuerung der Server- und Storage-Infrastruktur. Da die Anforderungen der einzelnen Standorte sowie die Stückzahlen für die Netzwerk-Komponenten bekannt sind, wird dazu parallel ein Offenes Verfahren durchgeführt. Es wird ein dreistufiges Konzept umgesetzt, bei dem an den redundant ausgelegten Core Switches nur die Server Switches und die Access Switches angebunden werden. An den Core Switches werden keine Endgeräte oder sonstige Peripherie angebunden. Auf dieser Infrastruktur setzt die gesamte Server- und Storage Umgebung auf, die ebenfalls redundant an zwei Standorten im Kreishaus aufgebaut werden soll. Da die Server- und Storage Infrastruktur ausschließlich am Standort in der Osterholzer Straße 23 installiert werden soll, wird auf eine Auflistung der angebundenen Standorte des Landkreises an dieser Stelle verzichtet. Das zu erarbeitende Konzept ist aus Sicht der Auftraggeberin (zukünftig AG abgekürzt) standortunabhängig, lediglich die Netzwerk-Infrastruktur zwischen den Standorten sowie die Ausstattung der Serverräume ist für die Auswahl der Installationsorte von Bedeutung. Derzeit werden zwei Serverräume betrieben, in denen die Server und Storage-Komponenten auf-gebaut sind, diese Standorte sollen gemäß Planung erhalten bleiben. Abweichungen in der weiteren Planungsphase sind möglich und werden daher auch nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung zur Erneuerung der gesamten Server- und Storage-Infrastruktur wird durch zunehmende Performance-Probleme getrieben, wobei die Gründe für die auftretenden Engpässe nicht exakt zu definieren sind. Die AG geht davon aus, dass das Zusammenspiel aller Komponenten auf Grund des Alters der Geräte und der ständig wachsenden Anforderungen an die gesamte Infrastruktur nicht mehr einwandfrei funktioniert. Daher wird zur Erfüllung der derzeitigen und absehbaren zukünftigen Anforderungen eine Infrastruktur errichtet, die diese Anforderungen erfüllen soll.
Da die Konzeptionierung einer solchen Infrastruktur durch viele Faktoren beeinflusst wird und eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Realisierung bestehen, werden fachlich versierte Unternehmen im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs zur Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten aufgefordert. Die AG sieht sich selbst nicht in der Lage ein finales Konzept zu erarbeiten, auch eine externe Beratung durch nur ein Unternehmen stellt aus Sicht der AG keine befriedigende Basis für den zukünftigen Betrieb der IT-Infrastruktur dar.
Zur Teilnahme am Dialogverfahren werden mindestens 3, maximal 5 Bewerber aufgefordert. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Referenzen vergleichbarer erbrachter Leistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-15 📅
Datum des Endes: 2024-02-14 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung kann einmal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Landkreis Osterholz das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag am...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung kann einmal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Landkreis Osterholz das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag am 14.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Landkreis Osterholz.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Referenzen vergleichbarer erbrachter Leistungen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis über eine Gewerbeanmeldung oder den Eintrag im Handelsregister bzw. Zweckverbandsvertrag oder Nachweis als eingetragener Verein (nicht älter als 1.1.2018)”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis über eine Gewerbeanmeldung oder den Eintrag im Handelsregister bzw. Zweckverbandsvertrag oder Nachweis als eingetragener Verein (nicht älter als 1.1.2018)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Eine einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß § 50 Vergabeverordnung (VgV) wird alternativ akzeptiert.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— Erklärung zu § 123 GWB (keine rechtskräftigen Verurteilungen in den letzten 5 Jahren nach den dort genannten Vorschriften des Strafgesetzbuches und keine rechtskräftige Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten wegen einer der dort genannten Vorschriften des Strafgesetzbuches,
— Firmenprofil / Unternehmensdarstellung,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungszusage und Deckungssumme) mit mind. 1 Mio. für Sach- und 3 Mio. für Personenschäden je Schadensfall,
— Nachweis der Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft (nicht älter als 1.1.2018).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Aussagefähige Vorstellung vergleichbarer abgeschlossener Liefer- & Dienstleistungsprojekte für 3-5 Referenzkunden in den zurückliegenden 3 Geschäftsjahren.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) hat der Bieter zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) hat der Bieter zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit 8,84 EUR) zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerblicher Dialog
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-21
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-09-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Lüneburg beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 41312943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 140-320672 (2018-07-19)