Die Stadt Essen unterhält gem. § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) i.V.m. § 7 des Rettungsgesetzes NRW (RettG) bei der Feuerwehr (Feuerwache 01, Eiserne Hand 45, 45139 Essen) eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst. Mit dieser Leitstelle wird insbesondere die Annahme des Notrufs 112 und die Alarmierung der Einsatzkräfte gewährleistet. Das über die Leitstelle zu koordinierende Einsatzaufkommen umfasst jährlich rd. 150 000 Einsätze. Davon entfallen rd. — 140 000 Einsätze auf den Rettungsdienst — 10 000 Einsätze auf die Gefahrenabwehr. Gegenstand der Vergabe ist die Erneuerung und Installation der Leitstellentechnik der Feuerwehr Essen. Die neue Leitstellentechnik soll schnellstmöglich bereitgestellt werden. Ihre Funktionsfähigkeit ist über einen Zeitraum von 10 Jahren sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-18.
Auftragsbekanntmachung (2018-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: 37-02/2018
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Essen unterhält gem. § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) i.V.m. § 7 des Rettungsgesetzes NRW (RettG) bei der Feuerwehr (Feuerwache 01, Eiserne Hand 45, 45139 Essen) eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst.
Mit dieser Leitstelle wird insbesondere die Annahme des Notrufs 112 und die Alarmierung der Einsatzkräfte gewährleistet.
Das über die Leitstelle zu koordinierende Einsatzaufkommen umfasst jährlich rd. 150 000 Einsätze. Davon entfallen rd.
— 140 000 Einsätze auf den Rettungsdienst
— 10 000 Einsätze auf die Gefahrenabwehr.
Gegenstand der Vergabe ist die Erneuerung und Installation der Leitstellentechnik der Feuerwehr Essen.
Die neue Leitstellentechnik soll schnellstmöglich bereitgestellt werden. Ihre Funktionsfähigkeit ist über einen Zeitraum von 10 Jahren sicherzustellen.
Die Stadt Essen unterhält gem. § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) i.V.m. § 7 des Rettungsgesetzes NRW (RettG) bei der Feuerwehr (Feuerwache 01, Eiserne Hand 45, 45139 Essen) eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst.
Mit dieser Leitstelle wird insbesondere die Annahme des Notrufs 112 und die Alarmierung der Einsatzkräfte gewährleistet.
Das über die Leitstelle zu koordinierende Einsatzaufkommen umfasst jährlich rd. 150 000 Einsätze. Davon entfallen rd.
— 140 000 Einsätze auf den Rettungsdienst
— 10 000 Einsätze auf die Gefahrenabwehr.
Gegenstand der Vergabe ist die Erneuerung und Installation der Leitstellentechnik der Feuerwehr Essen.
Die neue Leitstellentechnik soll schnellstmöglich bereitgestellt werden. Ihre Funktionsfähigkeit ist über einen Zeitraum von 10 Jahren sicherzustellen.
Die Stadt Essen unterhält gem. § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) i.V.m. § 7 des Rettungsgesetzes NRW (RettG) bei der Feuerwehr (Feuerwache 01, Eiserne Hand 45, 45139 Essen) eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst.
Die Stadt Essen unterhält gem. § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) i.V.m. § 7 des Rettungsgesetzes NRW (RettG) bei der Feuerwehr (Feuerwache 01, Eiserne Hand 45, 45139 Essen) eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst.
Mit dieser Leitstelle wird insbesondere die Annahme des Notrufs 112 und die Alarmierung der Einsatzkräfte gewährleistet.
Das über die Leitstelle zu koordinierende Einsatzaufkommen umfasst jährlich rd. 150 000 Einsätze. Davon entfallen rd.
— 140 000 Einsätze auf den Rettungsdienst
— 10 000 Einsätze auf die Gefahrenabwehr.
Gegenstand der Vergabe ist die Erneuerung und Installation der Leitstellentechnik der Feuerwehr Essen.
Die neue Leitstellentechnik soll schnellstmöglich bereitgestellt werden. Ihre Funktionsfähigkeit ist über einen Zeitraum von 10 Jahren sicherzustellen.
Als Vergabeart findet ein Verhandlungsverfahren (EU) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb Anwendung (§ 3a Abs.2 EU VOB/A).
Nach Durchführung und Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden maximal 3 Unternehmen am sich anschließenden Verhandlungsverfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe (Erstangebote) aufgefordert.
Zur Übermittlung von Erstangeboten können ausschließlich Unternehmen aufgefordert werden, die die für den Teilnahmewettbewerb festgelegten Eignungskriterien erfüllen und bei denen keine vergaberechtlichen Ausschlussgründe vorliegen.
Die Stadt Essen fragt die Erneuerung der Leitstellentechnik der Feuerwehr auf Grundlage von 2 unterschiedlichen Finanzierungsmodellen nach:
1) Investitionsmodell
2) Betreibermodell
Angebote von den maximal 3 erfolgreichen Teilnehmern können somit sowohl
— als Investitionsmodell (mit Wartungs-/Servicevertrag mit einer Laufzeiten von 10 Jahren) als auch
— als Betreibermodell mit einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren abgegeben werden.
Die Stadt Essen behält sich vor, den Auftrag zur Erneuerung der Leitstellentechnik auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 3 b Abs.3 Nr.7 EU VOB/A).
Das Kriterium „Preis“ (= Angebotspreis) wird gem. Bewertungsmatrix zu dieser Vergabe (Bewertungsmatrix nach UFAB V, Erweiterte Richtwertmethode) berücksichtigt.
Die Bewertungsmatrix für die Angebotsauswertung ist nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Vertragsbestandteile sind in der Reihenfolge ihrer Aufzählung:
— Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis
— für die Wartung und Instandhaltung der angebotenen Leitstellentechnik die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Instandhaltung, von Hardware (EVB-IT Instandhaltung)
— für den Betreibervertrag der EVB-IT Systemvertrag
— für die Pflege der Software (Standard- und Individualsoftware) die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege S)
— die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen der Stadt Essen (Ausgabe 2018)
— die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Essen für die Ausführung von Bauleistungen (Ausgabe 2016)
— die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 550 000 EUR 💰
Dauer: 120 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Essen – Feuerwehr Eiserne Hand 45, 45139 Essen 45139 Essen Die Leitstelle der Feuerwehr Essen sowie die Technikräume befinden sich in den Obergeschossen des Lage- und Logistikzentrums auf der…
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb sind abschließend in dem „Bewertungsschema für Teilnahmeanträge“ aufgeführt. Siehe Teilnahmeunterlagen, Dokument „1.0_Bewertungsmatrix_Teilnahmewettbewerb_Eignungskriterien_13.6.2018“
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Komplexität des Vergabegegenstandes.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber gem. § 160 Abs.3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs.3 S.1 GWB lautet:
„Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
Bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
Werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 117-264934 (2018-06-18)