Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung der Medientechnik
Produkte/Dienstleistungen: Multimediaausrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Montage und Inbetriebnahme sowie die regelmäßige Wartung von Geräten der Audio-/ Videotechnik.”
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme sowie die regelmäßige Wartung von Geräten der Audio-/ Videotechnik für die Sitzungsräumlichkeiten der KBV.
Folgende Eckpunkte sind die Kern-Anforderungen für die zum Einsatz kommende moderne Technik:
— Einbindung moderner, drahtloser Devices,
— Zuverlässige Übertragung von digitalen Schnittstellen (HDMI, Displayport) zu den bildwiedergebenden Projektoren und Displays,
— Zentraler Server zur Steuerung und Kontrolle der gesamten Medientechnik,
— Ablösung der in den Räumen E.1 und E. 6 verwendeten stegarmen Displays durch LED-Wände.
Folgende Bedarfe müssen bei der Auswahl der Lösungen berücksichtigt werden:
— Die Technik muss stabil sein, sowohl von der Betriebssicherheit als auch vom mechanischen Aufbau, um im Vortragsalltag zu bestehen,
— Die Technik muss eine Darstellung von Bild und Ton in guter Qualität gewährleisten, um gegenüber üblichen Hör- und Sehgewohnheiten keine Verschlechterung zu empfinden,
— Die Technik muss dem aktuellen Stand entsprechen,
— Die Technik soll ohne großen Aufwand auf zukünftige Standards erweiterbar sein,
— Die Technik soll die Übertragung von aktuell gängigen analogen und digitalen Schnitt-stellen (HDMI, Display-Port etc.) zu den darstellenden Medien gewährleisten,
— Die Technik soll die Übertragung von hohen Auflösungen (bis 2 K, vorbereitet für 4 K) zu den darstellenden Medien ermöglichen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung ISO 9001:2015 Qualitätsmanagement, ersatzweise ISO 27001
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Servicekonzept
Preis (Gewichtung): 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zu Geschäftsstellen in Deutschland.
Angaben zu Rechtsform und Besitzverhältnissen des Unternehmens.
Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben zu Geschäftsstellen in Deutschland.
Angaben zu Rechtsform und Besitzverhältnissen des Unternehmens.
Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen (Vordruck im eVergabe-Portal hinterlegt).
Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung gemäß § 19 MiLoG (Vordruck im eVergabe-Portal hinterlegt).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu Gewinnen und Verlusten des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Darstellung der bestehenden Unternehmenshaftpflichtversicherung.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe der Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter im Unternehmen.
Darstellung der Qualitätssicherungssysteme (Konzept, Ziel, Organisation, Werkzeuge) und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe der Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter im Unternehmen.
Darstellung der Qualitätssicherungssysteme (Konzept, Ziel, Organisation, Werkzeuge) und zertifizierten Prozesse im Unternehmen (z. B. nach ISO 9001:2015, ISO 27001).
Angabe von in Art und Umfang dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Referenzen mit Benennung der auftraggeberseitigen Ansprechpartner.
Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners für die Auftragsabwicklung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-25
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-25
13:00 📅
“1) Weitere Unterlagen die mit dem Angebot einzureichen sind:
— ausgefüllter und unterschriebener Angebotsvordruck,
— ausgefüllte, mit Preisen versehene und...”
1) Weitere Unterlagen die mit dem Angebot einzureichen sind:
— ausgefüllter und unterschriebener Angebotsvordruck,
— ausgefüllte, mit Preisen versehene und unterschriebene Preisblätter,
— vollständig ausgefüllter und unterschriebener Anforderungskatalog,
— Gerätedatenblätter zu den angebotenen Produkten,
— Darstellung des Servicekonzepts,
— Nachweis der Ausstattung der Messgeräte,
— Nachweis zu Schulungen und Fachwissen der Techniker,
— alle im Anforderungskatalog geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen,
— ggf. Angabe von Unterauftragnehmern und deren Anteil an der Leistungserbringung.
2)Für den Fall der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. „Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV), muss der Bieter in Form von Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungserbringung durch diese Unternehmen, im Fall von Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder, und die übertragenen Leistungsteile mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 178-402781 (2018-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 469453.77 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme sowie die regelmäßige Wartung von Geräten der Audio-/ Videotechnik für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme sowie die regelmäßige Wartung von Geräten der Audio-/ Videotechnik für die Sitzungsräumlichkeiten der KBV.
Folgende Eckpunkte sind die Kern-Anforderungen für die zum Einsatz kommende moderne Technik:
— Einbindung moderner, drahtloser Devices,
— Zuverlässige Übertragung von digitalen Schnittstellen (HDMI, Displayport) zu den bildwiedergebenden Projektoren und Displays,
— Zentraler Server zur Steuerung und Kontrolle der gesamten Medientechnik,
—Ablösung der in den Räumen E.1 und E.6 verwendeten stegarmen Displays durch LED-Wände.
Folgende Bedarfe müssen bei der Auswahl der Lösungen berücksichtigt werden:
— die Technik muss stabil sein, sowohl von der Betriebssicherheit als auch vom mechanischen Aufbau, um im Vortragsalltag zu bestehen,
— die Technik muss eine Darstellung von Bild und Ton in guter Qualität gewährleisten, um gegenüber üblichen Hör- und Sehgewohnheiten keine Verschlechterung zu empfinden,
— die Technik muss dem aktuellen Stand entsprechen,
— die Technik soll ohne großen Aufwand auf zukünftige Standards erweiterbar sein,
— die Technik soll die Übertragung von aktuell gängigen analogen und digitalen Schnittstellen (HDMI, Display-Port etc.) zu den darstellenden Medien gewährleisten,
— die Technik soll die Übertragung von hohen Auflösungen (bis 2K, vorbereitet für 4K) zu den darstellenden Medien ermöglichen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 178-402781
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Erneuerung der Medientechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pik ag
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 469453.77 💰
“1) Weitere Unterlagen die mit dem Angebot einzureichen sind:
— ausgefüllter und unterschriebener Angebotsvordruck,
— ausgefüllte, mit Preisen versehene und...”
1) Weitere Unterlagen die mit dem Angebot einzureichen sind:
— ausgefüllter und unterschriebener Angebotsvordruck,
— ausgefüllte, mit Preisen versehene und unterschriebene Preisblätter,
— vollständig ausgefüllter und unterschriebener Anforderungskatalog,
— Gerätedatenblätter zu den angebotenen Produkten,
— Darstellung des Servicekonzepts,
— Nachweis der Ausstattung der Messgeräte,
— Nachweis zu Schulungen und Fachwissen der Techniker,
— alle im Anforderungskatalog geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen,
— ggf. Angabe von Unterauftragnehmern und deren Anteil an der Leistungserbringung.
2) Für den Fall der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. „Eignungsleihe“ i. S. d.§ 47VgV), muss der Bieter in Form von Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungserbringung durch diese Unternehmen, im Fall von Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder, und die übertragenen Leistungsteile mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 016-033469 (2019-01-21)