Planungsleistungen (Lph 1 bis 2 zu übertragene Leistungen und Optionen für die Erneuerung von 2 Eisenbahnbrücken mit den Leistungsbildern: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Streckenausrüstung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof
18GEI33660”
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen (Lph 1 bis 2 zu übertragene Leistungen und Optionen für die Erneuerung von 2 Eisenbahnbrücken mit den Leistungsbildern: Objektplanung...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen (Lph 1 bis 2 zu übertragene Leistungen und Optionen für die Erneuerung von 2 Eisenbahnbrücken mit den Leistungsbildern: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Streckenausrüstung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Zwickau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Werdau und Neukirchen
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-15 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Planungsleistungen mit den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3,4, 6 und 7, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 3 und 6, Technische...”
Beschreibung der Optionen
Planungsleistungen mit den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3,4, 6 und 7, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 3 und 6, Technische Streckenausrüstung Lph 3 und 4 sowie Verkehrsanlagen Lph 3, 6 und 7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
— Erklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen.
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zurVerfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ portalheruntergeladen werden kann.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Benennung Planungsleiter aus dem Fachgebiet Verkehrsanlagen oder Ingenieurbau als Ingenieur mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung
Mindestens 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Benennung Planungsleiter aus dem Fachgebiet Verkehrsanlagen oder Ingenieurbau als Ingenieur mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung
Mindestens 2 Referenzprojekte welche die Erstellung von Gesamtgewerkeplanungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
— Technische Streckenausrüstung für OLA-/50 Hz-Anlagen
— Technische Streckenausrüstung für LST-Anlagen
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung in den Lph 1 bis 4 und 6 bis 7 Lph der HOAI bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) die als Leistung des Bewerbers Planung, Organisation und
Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 5 Mio. EUR netto die in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als Planungsleiter gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss
2) Planer/Fachplaner konstruktiver Ingenieurbau – Ingenieur mit mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet konstruktiver Ingenieurbau
Mindestens 2 Referenzprojekte in der Planung von Eisenbahnbrücken für Eisenbahninfrastrukturunternehmen
EIU, Projektbearbeitung in den Lph 1 bis 4 und 6 bis 7 der HOAI unter Berücksichtigung von
Bauphasenplanungen und Baubehelfen.
Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang von mindestens 3,8 Mio. EUR netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten.
Als Fachplaner konstruktiver Ingenieurbau gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet.
1-2. jede Referenz muss die im Vortext benannten Leistungsphasen lückenlos enthalten.
Ausbildungsnachweise sind als Anlage beizufügen.
Nachweise in Tabellenform: Projektbezeichnung, Auftraggeber/Ansprechpartner/Telefon, Leistungsbilder, Zeitraum, Bauvolumen.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
— Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
— Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
— Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
— Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 226-471650
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-14
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 135-309581 (2018-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Frankfurt am Main
Objekt Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Planungsleistungen mit den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3,4, 6 und 7, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 3 und 6,
Technische...”
Beschreibung der Optionen
Planungsleistungen mit den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3,4, 6 und 7, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 3 und 6,
Technische Streckenausrüstung Lph 3 und 4 sowie Verkehrsanlagen Lph 3, 6 und 7
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 135-309581
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co KG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 196-444273 (2018-10-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-06-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG
Postanschrift: Großer Brockhaus 5
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Kontaktperson:
“DB AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südost, FS.EI-SO-A, Salomonstraße 21, 04103 Leipzig”
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal🌏
Adresse des Käuferprofils: https://Bieterportal.noncd.db.de/Portal/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen (Lph 1 bis 2 zu übertragene Leistungen und Optionen für die Erneuerung von 2 Eisenbahnbrücken mit den Leistungsbildern: Objektplanung...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen (Lph 1 bis 2 zu übertragene Leistungen und Optionen für die Erneuerung von 2 Eisenbahnbrücken mit den Leistungsbildern: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Streckenausrüstung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 196-444273
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 120-295448 (2019-06-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“DB AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südost, FS.EI-SO-A, Salomonstraße 21, 04103Leipzig”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 76537.11 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 129-317398 (2019-07-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“DB AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südost, FE.EI-SO-A, Salomonstraße 21, 04103 Leipzig”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“18GEI33660 Erneuerung EÜ km 64,753 in Neukirchen und EÜ km 72,228 in Werdau Strecke 6362 Leipzig-Connewitz – Hof
18GEI33660”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 173-418918 (2020-09-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“DB AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südost, FE.EI-SO-A, Salomonstraße 21, 04103Leipzig”
Quelle: OJS 2020/S 173-418919 (2020-09-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-02)
Quelle: OJS 2020/S 173-418920 (2020-09-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-02) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen (Lph 1 bis 2 zu übertragene Leistungen und Optionen für die Erneuerung von 2Eisenbahnbrücken mit den Leistungsbildern: Objektplanung...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen (Lph 1 bis 2 zu übertragene Leistungen und Optionen für die Erneuerung von 2Eisenbahnbrücken mit den Leistungsbildern: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Technische Streckenausrüstung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 173-418921 (2020-09-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-25)
Quelle: OJS 2022/S 209-598640 (2022-10-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-25)
Quelle: OJS 2022/S 209-598648 (2022-10-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-16)
Quelle: OJS 2023/S 096-297257 (2023-05-16)