Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
In dem vorliegenden Verfahren sollen drei bis fünf geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnahmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des unter Ziff. III.1.3.) geforderten Eignungsnachweises „Eigenerklärung Punktereferenz – Bewerberformular 8“. Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl). Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Bei Punktegleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.
1) Technische Ausrüstung § 55 HOAI, LP 2-8, – Freibad
— Neu- oder Umbau eines öffentlichen Freibades
— die anrechenbaren Kosten (KG 400) müssen mindestens 0,5 Mio. EUR netto betragen
— das Freibad muss fertiggestellt sein (Ende LP 8)
Pro Referenzprojekt, das die vorstehenden Kriterien erfüllt, werden 3 Punkte vergeben.
2) Technische Ausrüstung § 55 HOAI, LP 2-8, – Hallenbad
— Neu- oder Umbau eines öffentlichen Hallenbades
— die anrechenbaren Kosten (KG 400) müssen mindestens 0,5 Mio. EUR netto betragen
— das Hallenbad muss fertiggestellt sein (Ende LP 8)
Pro Referenzprojekt, das die vorstehenden Kriterien erfüllt, werden 3 Punkte vergeben.
3) Technische Ausrüstung § 55 HOAI, LP 2-8, – Kombibad
— Neu- oder Umbau eines öffentlichen Kombibades mit ganzjähriger Nutzung
— die anrechenbaren Kosten (KG 400) müssen mindestens 1,0 Mio. EUR netto betragen
— das Kombibad muss fertiggstellt sein (Ende LP 8)
Pro Referenzprojekt, das die vorstehenden Kriterien erfüllt, werden 3 Punkte vergeben.
— Die erneute Nennung des bereits für die Mindestreferenz (Formular 7) genutzten Referenzprojekts ist nicht möglich,
— Um als Referenz wertbar zu sein, muss es sich bei dem angegebenen Referenzobjekt um ein öffentliches Schwimmbad handeln, also keine privaten Schwimmbäder,
— Fertigstellung des Projekts muss zwingend erfolgt sein. Maßgeblich ist die Abnahme des Objekts. Die Auftraggeberin weist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV darauf hin, dass sie Planungsleistungen berücksichtigen wird, die bis zu sieben Jahre zurückliegen (Stichtag 1.1.2011),
— Bei Bewerbergemeinschaften: Die Referenzen müssen sich nicht auf ein gemeinsam bearbeitetes Objekt der Bewerbergemeinschaft beziehen,
— Die mehrfache Nennung desselben Referenzprojekts ist nicht möglich.
Die vorstehende Bewertungsmatrix findet sich auch in dem Dokument „Bewertungsmatrix“, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.