— Lieferung der Hardware,
— Montage der Hardware in den Serverschranken,
— Verkabelung der Server,
— Einrichten VMware ESXi und VMware vSphere,
— Einrichten der Storage Area Network Server.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erneuerung Verkehrsrechner; Lieferung und Montage von Serverhardware und Inbetriebnahme von Betriebssoftware
66.0.967.18”
Produkte/Dienstleistungen: Server📦
Kurze Beschreibung:
“— Lieferung der Hardware,
— Montage der Hardware in den Serverschranken,
— Verkabelung der Server,
— Einrichten VMware ESXi und VMware vSphere,
— Einrichten...”
Kurze Beschreibung
— Lieferung der Hardware,
— Montage der Hardware in den Serverschranken,
— Verkabelung der Server,
— Einrichten VMware ESXi und VMware vSphere,
— Einrichten der Storage Area Network Server.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Glasfaserkabel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Niederspannungskabel📦
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtkasse der Landeshauptstadt Kiel Fleethörn 9 24103 Kiel Keller
Beschreibung der Beschaffung: Siehe oben
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-08 📅
Datum des Endes: 2019-01-11 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auszug aus dem Handelsregister.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Liste mit Referenzen zu gleichwertigen Arbeiten.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein TTG) findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungs-erklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen (§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-06
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-06
10:30 📅
“Hinweis Kommunikationsweg:
Der unter Punkt 2 in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots vorgegebene Kommunikationsweg bezieht sich nur auf den Zeitraum...”
Hinweis Kommunikationsweg:
Der unter Punkt 2 in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots vorgegebene Kommunikationsweg bezieht sich nur auf den Zeitraum bis zur Angebotsöffnung.
Nach der Angebotsöffnung erfolgt keine weitere Kommunikation über die Vergabeplattform, sondern die zuständigen Fachämter werden dann im Bedarfsfall schriftlich, per E-Mail oder Fax kommunizieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMYX64
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabe vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabe vorschriften, die erst in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe oben
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 180-408258 (2018-09-17)