Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Lüdinghausen
Postanschrift: Borg 2
Postort: Lüdinghausen
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Ute Kosick
Telefon: +49 2591-926-202📞
E-Mail: vergabestelle@stadt-luedinghausen.de📧
Fax: +49 2591-926-220 📠
Region: Coesfeld🏙️
URL: www.luedinghausen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung einer Dreifach-Sporthalle für die Landesleistungsstützpunkte im besonderen LandesinteresseBadminton und Volleyball”
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Metallbau- und Fassadenarbeiten
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 967265.40 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 59348 Lüdinghausen
Beschreibung der Beschaffung: Metallbau- und Fassadenarbeiten
Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Förderprojekt der Bezirksregierung Arnsberg
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 017-034121
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1-2018
Titel:
“Errichtung einer Halle für den Schul-, Verein- und Leistungssport in 59348 Lüdinghausen, Janackerstiege, – Metall- und Fassadenarbeiten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Oltmanns Metallbau GmbH
Postanschrift: Friesoyther Str. 1
Postort: Barßel
Postleitzahl: 26676
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Cloppenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 967265.40 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieterüber den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 200-453667 (2018-10-15)