Errichtung einer Dreifach-Sporthalle für die Landesleistungsstützpunkte im besonderen Landesinteresse Badminton und Volleyball

Stadt Lüdinghausen

Neubau einer Leistungssporthalle für Badminton und Volleyball inkl. Gymnastikraum. Abmessungen: ca. 27,00m x 45,00 m. Die Sporthalle weist eine lichte Höhe von ca. 9,00 m auf und wird um Tribünenhöhe in die Erde eingelassen. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-08 Auftragsbekanntmachung
2018-10-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Leistungssporthalle für Badminton und Volleyball inkl. Gymnastikraum. Abmessungen: ca. 27,00m x 45,00 m. Die Sporthalle weist eine lichte Höhe von ca. 9,00 m auf und wird um Tribünenhöhe in die Erde eingelassen. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauinstallationsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coesfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lüdinghausen
Postanschrift: Borg 2
Postleitzahl: 59348
Postort: Lüdinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.luedinghausen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-luedinghausen.de 📧
Telefon: +49 2591-926-202 📞
Fax: +49 2591-926-220 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E87352822 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E87352822 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-10 📅
Datum des Beginns: 2019-06-17 📅
Datum des Endes: 2019-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 029-062470
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Förderprojekt der Bezirksregierung Arnsberg

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den Neubau der Leistungssporthalle sind die Dachabdichtungsarbeiten geplant. Sowohl die Hauptdachfläche, als auch die Dachfläche der Gymnastikhalle erhalten eine extensive Leichtdachbegrünung.
Zusätzliche Informationen: Förderprojekt der Bezirksregierung Arnsberg
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüdinghausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärungen gemäß TVgG-NRW:
Erforderliche Nachweise und Erklärungen nach dem TVgG NRW sind von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), nach Aufforderung innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden Frist von mindestens 3, maximal 5 Werktagen vorzulegen.
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Erklärungen/Nachweise nach dem TVgG, die vom Bestbieter einzureichen sind:
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen,
— Verpflichtungserklärung Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Stadt Lüdinghausen, Borg 2, 59348 Lüdinghausen, Raum 210.
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit von Bietern, Bieterinnen und Bevollmächtigten im Öffnungsverfahren ist nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ute Kosick
Internetadresse: www.luedinghausen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87352822 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal Subreport-Elvis zur Verfügung gestellt; Link s. unter I.3) - Kommunikation.
Ein postalischer Versand findet nicht statt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 029-062470 (2018-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Leistungssporthalle für Badminton und Volleyball inkl. Gymnastikraum. Abmessungen: ca.27,00 m x 45,00 m. Die Sporthalle weist eine lichte Höhe von ca. 9,00 m auf und wird um Tribünenhöhe in die Erde eingelassen. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 461564.82 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 200-453637
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 029-062470
ABl. S-Ausgabe: 200

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-27 📅
Name: Koch Bedachungen GmbH
Postanschrift: Breslauer Ring 23
Postort: Wirges
Postleitzahl: 56422
Land: Deutschland 🇩🇪
Westerwaldkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 461564.82 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieterüber den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2018/S 200-453637 (2018-10-15)