Die „Thermische Verwertung Mainz GmbH“ beabsichtigt eine Mono-Klärschlammverbrennungsanlage mit Energieerzeugung am Standort des Zentralklärwerks Mainz zu errichten.
In der Anlage sollen Klärschlämme aus dem ZKW Mainz, des Klärwerks der Stadt Kaiserslautern (entwässert), des Abwasserverbands Untere Selz (AVUS) sowie extern angelieferte Klärschlämme (entwässert) und Klärschlammtrockengut thermisch verwertet werden.
Die Ausschreibung dieser Gesamtmaßnahme besteht aus 9 Losen:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Los 1 – Entwässerung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-12.
Auftragsbekanntmachung (2018-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammbehandlungsanlage
Kurze Beschreibung:
“Die „Thermische Verwertung Mainz GmbH“ beabsichtigt eine Mono-Klärschlammverbrennungsanlage mit Energieerzeugung am Standort des Zentralklärwerks Mainz zu errichten.”
Kurze Beschreibung
Die „Thermische Verwertung Mainz GmbH“ beabsichtigt eine Mono-Klärschlammverbrennungsanlage mit Energieerzeugung am Standort des Zentralklärwerks Mainz zu errichten.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammbehandlungsanlage📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-16 📅
Datum des Beginns: 2018-04-25 📅
Datum des Endes: 2019-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 010-017416
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
“Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen/Erklärungen/Nachweise sind zwingend mit dem Angebot beizubringen. Die Nachweise können, sofern nichts anderes...”
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen/Erklärungen/Nachweise sind zwingend mit dem Angebot beizubringen. Die Nachweise können, sofern nichts anderes ausgewiesen ist, in Form von Eigenerklärungen erbracht werden:
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Quelle: OJS 2018/S 010-017416 (2018-01-12)