Im Ort Lastrup soll ein Kreisverkehr im Kreuzungsbereich „Linderner Straße/Vlämische Straße/Kirchstraße" erstellt werden. Im Anschluss an den Kreisverkehr soll die Vlämische Straße umgestaltet werden. Die Vlämische Straße war bis zur Eröffnung der Ortsumgehung eine Bundesstraße und stand unter enormen Verkehrsaufkommen. Sie wurde im Jahr 1995 verkehrsgerecht ausgebaut. Durch die entstandene Ortsumgehung weißt die Vlämische Straße deutlich weniger Verkehrsbelastung auf und weißt daher überdimensionierte Verkehrsräume auf. Geplant ist gemäß der städtebaulichen Zielsetzung, dass die Dominanz der Verkehrsanlage zugunsten der Seitenräume aufgehoben werden, um dort Aufenthalts- und Aktivitätszonen für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme soll in drei Bauabschnitten erfolgen. Zunächst ist die Errichtung eines Kreisverkehrs geplant, danach sollen dann zwei separate Bauabschnitte zur Umgestaltung der Vlämischen Straße erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 8730
Kurze Beschreibung:
Im Ort Lastrup soll ein Kreisverkehr im Kreuzungsbereich „Linderner Straße/Vlämische Straße/Kirchstraße" erstellt werden. Im Anschluss an den Kreisverkehr soll die Vlämische Straße umgestaltet werden.
Die Vlämische Straße war bis zur Eröffnung der Ortsumgehung eine Bundesstraße und stand unter enormen Verkehrsaufkommen. Sie wurde im Jahr 1995 verkehrsgerecht ausgebaut. Durch die entstandene Ortsumgehung weißt die Vlämische Straße deutlich weniger Verkehrsbelastung auf und weißt daher überdimensionierte Verkehrsräume auf.
Geplant ist gemäß der städtebaulichen Zielsetzung, dass die Dominanz der Verkehrsanlage zugunsten der Seitenräume aufgehoben werden, um dort Aufenthalts- und Aktivitätszonen für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme soll in drei Bauabschnitten erfolgen. Zunächst ist die Errichtung eines Kreisverkehrs geplant, danach sollen dann zwei separate Bauabschnitte zur Umgestaltung der Vlämischen Straße erfolgen.
Im Ort Lastrup soll ein Kreisverkehr im Kreuzungsbereich „Linderner Straße/Vlämische Straße/Kirchstraße" erstellt werden. Im Anschluss an den Kreisverkehr soll die Vlämische Straße umgestaltet werden.
Die Vlämische Straße war bis zur Eröffnung der Ortsumgehung eine Bundesstraße und stand unter enormen Verkehrsaufkommen. Sie wurde im Jahr 1995 verkehrsgerecht ausgebaut. Durch die entstandene Ortsumgehung weißt die Vlämische Straße deutlich weniger Verkehrsbelastung auf und weißt daher überdimensionierte Verkehrsräume auf.
Geplant ist gemäß der städtebaulichen Zielsetzung, dass die Dominanz der Verkehrsanlage zugunsten der Seitenräume aufgehoben werden, um dort Aufenthalts- und Aktivitätszonen für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme soll in drei Bauabschnitten erfolgen. Zunächst ist die Errichtung eines Kreisverkehrs geplant, danach sollen dann zwei separate Bauabschnitte zur Umgestaltung der Vlämischen Straße erfolgen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-28 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-29 📅
Datum des Beginns: 2019-03-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 188-425144
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss aufgenommen und inkl. deren Beantwortung unter dem in „I.3) Kommunikation" aufgeführten Download link anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Ort Lastrup soll ein Kreisverkehr im Kreuzungsbereich „Linderner Straße/Vlämische Straße/Kirchstraße" erstellt werden. Im Anschluss an den Kreisverkehr soll die Vlämische Straße umgestaltet werden.
Die Vlämische Straße war bis zur Eröffnung der Ortsumgehung eine Bundesstraße und stand unter enormen Verkehrsaufkommen. Sie wurde im Jahr 1995 verkehrsgerecht ausgebaut. Durch die entstandene Ortsumgehung weißt die Vlämische Straße deutlich weniger Verkehrsbelastung auf und weißt daher überdimensionierte Verkehrsräume auf.
Die Vlämische Straße war bis zur Eröffnung der Ortsumgehung eine Bundesstraße und stand unter enormen Verkehrsaufkommen. Sie wurde im Jahr 1995 verkehrsgerecht ausgebaut. Durch die entstandene Ortsumgehung weißt die Vlämische Straße deutlich weniger Verkehrsbelastung auf und weißt daher überdimensionierte Verkehrsräume auf.
Geplant ist gemäß der städtebaulichen Zielsetzung, dass die Dominanz der Verkehrsanlage zugunsten der Seitenräume aufgehoben werden, um dort Aufenthalts- und Aktivitätszonen für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme soll in drei Bauabschnitten erfolgen. Zunächst ist die Errichtung eines Kreisverkehrs geplant, danach sollen dann zwei separate Bauabschnitte zur Umgestaltung der Vlämischen Straße erfolgen.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme soll in drei Bauabschnitten erfolgen.
Planungsleistungen: Verkehrsanlagen voraussichtliche Baukosten: rund 2 685 000 EUR netto ohne Baunebenkosten
Terminvorgaben:
Fertigstellung Bauabschnitt 1: 31.12.2020
Fertigstellung Bauabschnitt 2: 31.12.2021
Fertigstellung Bauabschnitt 3: 31.12.2022
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen stufenweise zu vergeben.
Erste Stufe: Leistungsphase 3 (anteilig) und 4
Zweite Stufe: Leistungsphase 5 (optional)
Dritte Stufe: Leistungsphase 6 (optional)
Vierte Stufe: Leistungsphase 7 (optional)
Fünfte Stufe: Leistungsphase 8 (optional)
Sechste Stufe: Leistungsphase 9 (optional)
Zusätzliche Informationen:
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss aufgenommen und inkl. deren Beantwortung unter dem in „I.3) Kommunikation" aufgeführten Download link anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 49688 Lastrup
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis der Berufsqualifikation durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur-/in bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt;
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs. 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB und § 15 Abs. 3 NTVergG, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in bzw.
Landschaftsarchitekt berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. 89/48 EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. 89/48 EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 5 000 000 EUR für Personen- und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 3-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall). Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 5 000 000 EUR für Personen- und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 3-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall). Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-11-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und dem Großteil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation") zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und dem Großteil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation") zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
2) Ein Teil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase wird nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden;
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren;
4) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43YS2H
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
Soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 188-425144 (2018-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Ort Lastrup soll ein Kreisverkehr im Kreuzungsbereich „Linderner Straße/Vlämische Straße/Kirchstraße" erstellt werden. Im Anschluss an den Kreisverkehr soll die Vlämische Straße umgestaltet werden.
Die Vlämische Straße war bis zur Eröffnung der Ortsumgehung eine Bundesstraße und stand unter enormen Verkehrsaufkommen. Sie wurde im Jahr 1995 verkehrsgerecht ausgebaut. Durch die entstandene Ortsumgehung weißt die Vlämische Straße deutlich weniger Verkehrsbelastung auf und weißt daher überdimensionierte Verkehrsräume auf.
Geplant ist gemäß der städtebaulichen Zielsetzung, dass die Dominanz der Verkehrsanlage zugunsten der Seitenräume aufgehoben werden, um dort Aufenthalts- und Aktivitätszonen für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme soll in 3 Bauabschnitten erfolgen. Zunächst ist die Errichtung eines Kreisverkehrs geplant, danach sollen dann 2 separate Bauabschnitte zur Umgestaltung der Vlämischen Straße erfolgen.
Im Ort Lastrup soll ein Kreisverkehr im Kreuzungsbereich „Linderner Straße/Vlämische Straße/Kirchstraße" erstellt werden. Im Anschluss an den Kreisverkehr soll die Vlämische Straße umgestaltet werden.
Die Vlämische Straße war bis zur Eröffnung der Ortsumgehung eine Bundesstraße und stand unter enormen Verkehrsaufkommen. Sie wurde im Jahr 1995 verkehrsgerecht ausgebaut. Durch die entstandene Ortsumgehung weißt die Vlämische Straße deutlich weniger Verkehrsbelastung auf und weißt daher überdimensionierte Verkehrsräume auf.
Geplant ist gemäß der städtebaulichen Zielsetzung, dass die Dominanz der Verkehrsanlage zugunsten der Seitenräume aufgehoben werden, um dort Aufenthalts- und Aktivitätszonen für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme soll in 3 Bauabschnitten erfolgen. Zunächst ist die Errichtung eines Kreisverkehrs geplant, danach sollen dann 2 separate Bauabschnitte zur Umgestaltung der Vlämischen Straße erfolgen.
Gesamtwert des Auftrags: 2 685 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme soll in 3 Bauabschnitten…
… erfolgen. Zunächst ist die Errichtung eines Kreisverkehrs geplant, danach sollen dann 2 separate Bauabschnitte zur Umgestaltung der Vlämischen Straße erfolgen.
… erfolgen.
Planungsleistungen: Verkehrsanlagen
Voraussichtliche Baukosten: rund 2 685 000 EUR netto ohne Baunebenkosten
– Fertigstellung Bauabschnitt 1: 31.12.2020,
– Fertigstellung Bauabschnitt 2: 31.12.2021,
– Fertigstellung Bauabschnitt 3: 31.12.2022.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektkonzepts hinsichtlich der Methoden/Vorgehensweisen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Preis (Gewichtung): 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-07 📅
Name: BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner mbB
Postanschrift: Ostertorstraße 38/39
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪 Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 204221.53 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2019/S 094-227689 (2019-05-13)