Die DB Energie GmbH benötigt folgende Leistungen für — den Bau von Tankstellen für die Betankung von Schienenfahrzeugen (Sfz) inkl. Abgabeeinrichtungen für wässrige Harnstofflösung und — die Sanierung von Tankstellen (Abfüllflächen, Entwässerungssysteme). Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses. Eine Tankstelle besteht aus den Hauptkomponenten: Bediensteg, Abfüllfläche, Abgabeeinrichtung, Lagerbehälter, Wetterschutz, Abfüllplatz für Straßentankfahrzeugen und Entwässerungssystem. Die Tankstelle für Sfz ist eine Betriebsanlage der Bahn und ist so zu bauen, dass sie allen Gesetzen und Verordnungen, behördlichen Vorschriften und Richtlinien (z. B. Landesbauordnung), Abfallrecht, Vorschriften der Gewerbeaufsichtsämter usw. entspricht. Die Tankstellen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-29.
Auftragsbekanntmachung (2018-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Tankstellen
Referenznummer: 18FEA31803
Kurze Beschreibung:
Die DB Energie GmbH benötigt folgende Leistungen für
— den Bau von Tankstellen für die Betankung von Schienenfahrzeugen (Sfz) inkl. Abgabeeinrichtungen für wässrige Harnstofflösung und
— die Sanierung von Tankstellen (Abfüllflächen, Entwässerungssysteme).
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses. Eine Tankstelle besteht aus den Hauptkomponenten: Bediensteg, Abfüllfläche, Abgabeeinrichtung, Lagerbehälter, Wetterschutz, Abfüllplatz für Straßentankfahrzeugen und Entwässerungssystem.
Die Tankstelle für Sfz ist eine Betriebsanlage der Bahn und ist so zu bauen, dass sie allen Gesetzen und Verordnungen, behördlichen Vorschriften und Richtlinien (z. B. Landesbauordnung), Abfallrecht, Vorschriften der Gewerbeaufsichtsämter usw. entspricht. Die Tankstellen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten.
Die DB Energie GmbH benötigt folgende Leistungen für
— den Bau von Tankstellen für die Betankung von Schienenfahrzeugen (Sfz) inkl. Abgabeeinrichtungen für wässrige Harnstofflösung und
— die Sanierung von Tankstellen (Abfüllflächen, Entwässerungssysteme).
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses. Eine Tankstelle besteht aus den Hauptkomponenten: Bediensteg, Abfüllfläche, Abgabeeinrichtung, Lagerbehälter, Wetterschutz, Abfüllplatz für Straßentankfahrzeugen und Entwässerungssystem.
Die Tankstelle für Sfz ist eine Betriebsanlage der Bahn und ist so zu bauen, dass sie allen Gesetzen und Verordnungen, behördlichen Vorschriften und Richtlinien (z. B. Landesbauordnung), Abfallrecht, Vorschriften der Gewerbeaufsichtsämter usw. entspricht. Die Tankstellen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Tankstellen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Tankstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-02 📅
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 211-483334
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Der unter IV.2.2) angegebene Termin bezieht sich auf den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich. Die kompletten Vergabeunterlagen sind ab Versenden dieser Bekanntmachung auf dem Vergabeportal (Ordner „Anlagen“) elektronisch verfügbar. Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der unter IV.2.2) angegebene Termin bezieht sich auf den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich. Die kompletten Vergabeunterlagen sind ab Versenden dieser Bekanntmachung auf dem Vergabeportal (Ordner „Anlagen“) elektronisch verfügbar. Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DB Energie GmbH benötigt folgende Leistungen für
— den Bau von Tankstellen für die Betankung von Schienenfahrzeugen (Sfz) inkl. Abgabeeinrichtungen für wässrige Harnstofflösung und
— die Sanierung von Tankstellen (Abfüllflächen, Entwässerungssysteme).
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses. Eine Tankstelle besteht aus den Hauptkomponenten: Bediensteg, Abfüllfläche, Abgabeeinrichtung, Lagerbehälter, Wetterschutz, Abfüllplatz für Straßentankfahrzeugen und Entwässerungssystem.
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses. Eine Tankstelle besteht aus den Hauptkomponenten: Bediensteg, Abfüllfläche, Abgabeeinrichtung, Lagerbehälter, Wetterschutz, Abfüllplatz für Straßentankfahrzeugen und Entwässerungssystem.
Die Tankstelle für Sfz ist eine Betriebsanlage der Bahn und ist so zu bauen, dass sie allen Gesetzen und Verordnungen, behördlichen Vorschriften und Richtlinien (z. B. Landesbauordnung), Abfallrecht, Vorschriften der Gewerbeaufsichtsämter usw. entspricht. Die Tankstellen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten.
Die Tankstelle für Sfz ist eine Betriebsanlage der Bahn und ist so zu bauen, dass sie allen Gesetzen und Verordnungen, behördlichen Vorschriften und Richtlinien (z. B. Landesbauordnung), Abfallrecht, Vorschriften der Gewerbeaufsichtsämter usw. entspricht. Die Tankstellen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten.
Es soll ein mehrjähriger Rahmenvertrag über den Bau von Tankstellen für die Betankung von Schienenfahrzeugen (Sfz) inkl. Abgabeeinrichtungen für wässrige Harnstofflösung und die Sanierung von Tankstellen (Abfüllflächen, Entwässerungssysteme) abgeschlossen werden.
Es soll ein mehrjähriger Rahmenvertrag über den Bau von Tankstellen für die Betankung von Schienenfahrzeugen (Sfz) inkl. Abgabeeinrichtungen für wässrige Harnstofflösung und die Sanierung von Tankstellen (Abfüllflächen, Entwässerungssysteme) abgeschlossen werden.
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses. Zu jedem einzelnen Bauvorhaben stehen technische Planungsunterlagen und ein Leistungsverzeichnis zur Verfügung. Die Tankstelle besteht aus den Hauptkomponenten: Bediensteg, Abfüllfläche, Abgabeeinrichtung, Lagerbehälter, Wetterschutz, Abfüllplatz für Straßentankfahrzeugen und Entwässerungssystem.
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses. Zu jedem einzelnen Bauvorhaben stehen technische Planungsunterlagen und ein Leistungsverzeichnis zur Verfügung. Die Tankstelle besteht aus den Hauptkomponenten: Bediensteg, Abfüllfläche, Abgabeeinrichtung, Lagerbehälter, Wetterschutz, Abfüllplatz für Straßentankfahrzeugen und Entwässerungssystem.
Die Tankstelle für Sfz ist eine Betriebsanlage der Bahn und ist so zu bauen, dass sie allen Gesetzen und Verordnungen wie AEG, EBO, UVPG, Arbeitsstättenverordnung, UVV, behördlichen Vorschriften und Richtlinien (z. B. Landesbauordnung), Abfallrecht, Vorschriften der Gewerbeaufsichtsämter usw. entspricht. Die Tankstellen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten.
Die Tankstelle für Sfz ist eine Betriebsanlage der Bahn und ist so zu bauen, dass sie allen Gesetzen und Verordnungen wie AEG, EBO, UVPG, Arbeitsstättenverordnung, UVV, behördlichen Vorschriften und Richtlinien (z. B. Landesbauordnung), Abfallrecht, Vorschriften der Gewerbeaufsichtsämter usw. entspricht. Die Tankstellen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus den gesetzliche Bestimmungen, Richtlinien und Vorschriften mit Stand der Technik in der jeweils gültigen Fassung wie z. B.: WHG, AwSV, TRwS 779, 782 und den Verwaltungsvorschriften und Richtlinien des EBA wie VV Bau.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus den gesetzliche Bestimmungen, Richtlinien und Vorschriften mit Stand der Technik in der jeweils gültigen Fassung wie z. B.: WHG, AwSV, TRwS 779, 782 und den Verwaltungsvorschriften und Richtlinien des EBA wie VV Bau.
Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung aller erforderlichen sicherheitstechnischen und rechtlichen Auflagen für den Bau von Tankstellen für Sfz unter Beachtung der eisenbahntypischen Besonderheiten. Die Leistung gilt als erfüllt, wenn die Anlage mängelfrei vom Sachverständigen nach Wasserrecht geprüft und durch die zuständige Behörde (EBA/Wasserbehörde) und dem zuständigen Betreiber abgenommen wurde.
Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung aller erforderlichen sicherheitstechnischen und rechtlichen Auflagen für den Bau von Tankstellen für Sfz unter Beachtung der eisenbahntypischen Besonderheiten. Die Leistung gilt als erfüllt, wenn die Anlage mängelfrei vom Sachverständigen nach Wasserrecht geprüft und durch die zuständige Behörde (EBA/Wasserbehörde) und dem zuständigen Betreiber abgenommen wurde.
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um ein Jahr.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Auszug aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle bzw. vergleichbares (Kopie);
2) bei Personengesellschaften oder vergleichbaren Gesellschaften: Auskunft über die Teilhaber;
3) schriftliche Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 3 Jahre keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen vorliegen (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %);
4) schriftliche Erklärung, dass sich der Bewerber in den letzten 3 Jahren nicht an wettbewerbsbeschränkenden Abreden beteiligt hat (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %);
5) schriftliche Erklärung, dass sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften (falls zutreffend),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre (Angaben in EUR/Jahr). Ein durchschnittlicher Umsatz unter 600 000 EUR p. a. führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren;
2) Schriftliche Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Eine negative Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren;
3) Aktuelle Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung über Referenzen zu der besonderen Leistungsart (Neubau und Sanierung von Tankstellen für Schienenfahrzeuge), die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 5 Jahren mit Angabe des Auftraggebers, Leistungskurzbeschreibung und Jahr der Leistungserbringung;
1) Erklärung über Referenzen zu der besonderen Leistungsart (Neubau und Sanierung von Tankstellen für Schienenfahrzeuge), die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 5 Jahren mit Angabe des Auftraggebers, Leistungskurzbeschreibung und Jahr der Leistungserbringung;
2) Auskunft über das gesamte Leistungsspektrum bzw. Leistungsportfolio.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sämtliche in dieser Ziffer und unter Ziffer III.1.1 bis 1.3) geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht für den Antragsteller (Bieter) vorzulegen. Die zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen von Subunternehmer/Zulieferern mit einem Leistungsanteil > 20 % sind spätestens mit dem Angebot abzugeben. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sämtliche in dieser Ziffer und unter Ziffer III.1.1 bis 1.3) geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht für den Antragsteller (Bieter) vorzulegen. Die zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen von Subunternehmer/Zulieferern mit einem Leistungsanteil > 20 % sind spätestens mit dem Angebot abzugeben. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine
Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Weitere Hinweise sind der Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wir verweisen auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Wir verweisen auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Handelsrecht nach dem Recht eines Mitgliedstaates.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-12-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der unter IV.2.2) angegebene Termin bezieht sich auf den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich. Die kompletten Vergabeunterlagen sind ab Versenden dieser Bekanntmachung auf dem Vergabeportal (Ordner „Anlagen“) elektronisch verfügbar. Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich. Die kompletten Vergabeunterlagen sind ab Versenden dieser Bekanntmachung auf dem Vergabeportal (Ordner „Anlagen“) elektronisch verfügbar. Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.