Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit. Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird ermittelt,
Welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung zu erbringen. Ergibt die Bewertung, dass mehr als 5 Bewerber geeignet sind, wird anhand einer vergleichenden Bewertung der vorgelegten Unternehmens- und Refernzangaben ermittelt, welche zu den 5 am besten geeigneten Bewerbern zu zählen sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen die jahresdurchschittlichen Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahre und die dargestellten Referenzprojekte ein.
Der durchschnittliche Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Durchführung von Bauleistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, geht nach folgendem Punktesystem und zu 10 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein.
Umsatz < 3 Mio. EUR 0 Punkte (Ausschluss des Teilnahmeantrages); Umsatz ≥ 3 Mio. ≤ 10 Mio. EUR = 1 Punkt;Umsatz >10 ≤ 20 Mio. EUR = 2 Punkte; Umsatz > 20 Mio. EUR = 3 Punkte.
Bei Bewerbergemeinschaften wird der zusammengefasste Umsatz der Mitglieder bewertet.
Die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der Errichtung von Industriegebäuden, Kraftwerken oder stählernen Ingenieurbauwerken (nur Eigenpersonal) wird nach folgendem Punktesystem bewertet:
Anzahl Facharbeiter/Meister ≤ 5 = 0 Punkte, > 5 ≤ 10 = 1 Punkt, > 10 ≤ 20 = 2 Punkte, > 20 = 3 Punkte Anzahl Planungsingenieure/-techniker ≤ 5 = 0 Punkte, > 5≤10 = 1 Punkt, > 10 ≤ 20 = 2 Punkte, > 20 =3 Punkte Der arithmetische Mittelwert der erzielten Punktwerte der zwei Berufsgruppen geht zu 20 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Bei Bewerbergemeinschaften wird die zusammengefasste Anzahl der Mitarbeiter bewertet.
Die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Referenzprojekte gehen zu 70 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Sie werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose bzgl. einer vertragsgemäßen Leistungserbringung mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang verglichen und nach folgendem Punktsystem bewertet:
0 Punkte: Referenzprojekt ist nicht vergleichbar, enthält kein vergleichbares Leistungsmerkmal;
1 Punkt: nur eingeschränkt vergleichbares Referenzprojekt (z.B. geringerer Leistungsumfang, Merkmale nicht oder nur teilweise erfüllt);
2 Punkte: annähernd vergleichbares Referenzprojekt (z.B. vergleichbarer Leistungsumfang, Merkmale nur teilweise erfüllt);
3 Punkte: vergleichbares Referenzprojekt (z.B. vergleichbarer Leistungsumfang, Merkmale überwiegend erfüllt);
4 Punkte: vergleichbares Referenzprojekt mit höheren Anforderungen (z.B. höherer Leistungsumfang, Merkmale überwiegend erfüllt). Die Gesamtbewertung ergibt sich aus der durchschnittlichen Punktzahl der 5 bestbewerteten Referenzprojekte. Diese durchschnittliche Punktzahl geht zu 70 % in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein.