Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsbereite und funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen aus einer Hauptseilfahrtanlage(HSFA) und einer mittleren Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer Koepe-Anlage errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt und für Instandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine konzipiert. Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse, Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie 3 Schachtstühle für die vorgesehenen Anschläge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstrasse 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung Einkauf, Eschenstr. 55
Telefon: +49 5171/431263📞
E-Mail: klaus.waschkewitz@bge.de📧
Fax: +49 5171/431502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung Schachtförderanlage Konrad 2 E+M-Teil
Produkte/Dienstleistungen: Maschinentechnische Installationsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsbereite und funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen aus einer...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsbereite und funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen aus einer Hauptseilfahrtanlage (HSFA) und einer Mittleren Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer Koepe–Anlage errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt und fürInstandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine konzipiert. Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse, Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie drei Schachtstühle für die vorgesehenen Anschläge.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 72147330.87
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 72147330.87
Gegenstand der Ausschreibung ist betriebsbereite und funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen aus einer Hauptseilfahrtanlage (HSFA) und einer Mittleren Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer Koepe–Anlage errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt und fürInstandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine konzipiert. Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse, Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie drei Schachtstühle für die vorgesehenen Anschläge.
Für den Lieferumfang ist für den mechanischen und den elektrischen Teil die Planung so zu erstellen, dass dieErrichtung nach der Prüfung durch die Sachverständigen durch die Genehmigungsbehörden genehmigt werden kann. Planung, Fertigung und Errichtung sind fortlaufend zu dokumentieren.
Die Planung, Fertigung, Errichtung und Inbetriebnahme erfolgt im Verbund mit anderen Auftragnehmern, mitSachverständigen, den Genehmigungsbehörden und dem Auftraggeber. Die Bestimmungen des Bergrechts (BVOS und TAS) sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss (PFB) für das Enlager Konrad und dessenNebenbestimmungen in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten.
Die HSFA stellt das Kernstück des Einlagerungssystems für den späteren Endlager betrieb dar. Planung,Genehmigung und Errichtung der SFA erfolgen deshalb im Verbund insbesondere mit den Auftragnehmern für die Planung und Errichtung des Förderturms sowie der Montagen im Schacht. Um insgesamt eine anforderungsgerechte Schachtanlage Konrad 2 vertikal zu errichten, ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen AN erforderlich, die der AG koordiniert. Insbesondere wird hier auf den Förderturm hingewiesen, in dem die Hauptkomponenten der HSFA und der MSFA installiert werden. Der Förderturm und weitereKomponenten werden separat ausgeschrieben. HSFA und MSFA sind die führenden Systeme. Dennoch ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Abstimmungen mit den weiteren Auftragnehmern der Gesamtanlage Änderungen bereits erstellter Planungen erforderlich werden.
Eckdaten der Anlage
— HSFA,
— Nutzlast 25t (vorwiegend hängend),
— Geschwindigkeit 12 m/sec,
— Anzahl Seile (Koepe–Anlage) 8 Seile MSFA,
— Nutzlast 1t (Seilfahrt),
— Geschwindigkeit 4 m/sec,
— Anzahl Seile (Trommel–Anlage) 1 Seil Schacht,
— lichte Weite Schacht 6,8 m,
— Teufe Schacht ca. 1 000 m,
— Anzahl Sohlen 3,
— Bremseenergieabsorbierende Abbremseinrichtungen in der freien Höhe und Teufe Förderturm,
— Höhe Förderturm ca. 42 m,
— Schachtschleuse Unterdruck 8 000 Pa.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 077-170749
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 45183152
Titel: Errichtung Schachtförderanlage Konrad 2 (E–M–Teil)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arbeitsgemeinschaft Schachtförderanlage Konrad 2
Postanschrift: Sandstraße 107–135
Postort: Mühlheim
Postleitzahl: 45473
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Redpath Deilmann GmbH
Postanschrift: Haustenbecke 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44319
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 72147330.87 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Strasse 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 077-181306 (2020-04-16)