Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsbereite und funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen aus einer Hauptseilfahrtanlage(HSFA) und einer mittleren Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer Koepe-Anlage errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt und für Instandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine konzipiert. Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse, Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie 3 Schachtstühle für die vorgesehenen Anschläge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bergbaufördermaschinen, Winden für den Untertagebergbau und Spille
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsbereite und funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen aus einer Hauptseilfahrtanlage(HSFA) und einer mittleren Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer Koepe-Anlage errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt und für Instandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine konzipiert. Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse, Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie 3 Schachtstühle für die vorgesehenen Anschläge.
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsbereite und funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen aus einer Hauptseilfahrtanlage(HSFA) und einer mittleren Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer Koepe-Anlage errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt und für Instandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine konzipiert. Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse, Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie 3 Schachtstühle für die vorgesehenen Anschläge.
Für die mit der Angebotserstellung verbundene Ausarbeitung von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen etc. wird eine angemessene Entschädigung in Höhe von 36 000 € festgesetzt. Diese Entschädigung steht jedem Bieter zu, der ein verbindliches Angebot einreicht, das nicht gemäß §§ 16 EU, 16 b EU oder gemäß § 16 d EU Abs. 1 Nr. VOB/A ausgeschlossen werden muss oder ausgeschlossen wird.
Für die mit der Angebotserstellung verbundene Ausarbeitung von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen etc. wird eine angemessene Entschädigung in Höhe von 36 000 € festgesetzt. Diese Entschädigung steht jedem Bieter zu, der ein verbindliches Angebot einreicht, das nicht gemäß §§ 16 EU, 16 b EU oder gemäß § 16 d EU Abs. 1 Nr. VOB/A ausgeschlossen werden muss oder ausgeschlossen wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist betriebsbereite und funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen aus einer Hauptseilfahrtanlage(HSFA) und einer mittleren Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer Koepe-Anlage errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt und für Instandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine konzipiert. Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse, Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie drei Schachtstühle für die vorgesehenen Anschläge.
Gegenstand der Ausschreibung ist betriebsbereite und funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen aus einer Hauptseilfahrtanlage(HSFA) und einer mittleren Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer Koepe-Anlage errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt und für Instandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine konzipiert. Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse, Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie drei Schachtstühle für die vorgesehenen Anschläge.
Für den Lieferumfang ist für den mechanischen und den elektrischen Teil die Planung so zu erstellen, dass die Errichtung nach der Prüfung durch die Sachverständigen durch die Genehmigungsbehörden genehmigt werden kann. Planung, Fertigung und Errichtung sind fortlaufend zu dokumentieren.
Für den Lieferumfang ist für den mechanischen und den elektrischen Teil die Planung so zu erstellen, dass die Errichtung nach der Prüfung durch die Sachverständigen durch die Genehmigungsbehörden genehmigt werden kann. Planung, Fertigung und Errichtung sind fortlaufend zu dokumentieren.
Die Planung, Fertigung, Errichtung und Inbetriebnahme erfolgt im Verbund mit anderen Auftragnehmern, mit Sachverständigen, den Genehmigungsbehörden und dem Auftraggeber. Die Bestimmungen des Bergrechts (BVOS und TAS) sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss (PFB) für das Enlager Konrad und dessen Nebenbestimmungen in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten.
Die Planung, Fertigung, Errichtung und Inbetriebnahme erfolgt im Verbund mit anderen Auftragnehmern, mit Sachverständigen, den Genehmigungsbehörden und dem Auftraggeber. Die Bestimmungen des Bergrechts (BVOS und TAS) sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss (PFB) für das Enlager Konrad und dessen Nebenbestimmungen in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten.
Die HSFA stellt das Kernstück des Einlagerungssystems für den späteren Endlagerbetrieb dar. Planung, Genehmigung und Errichtung der SFA erfolgen deshalb im Verbund insbesondere mit den Auftragnehmern für die Planung und Errichtung des Förderturms sowie der Montagen im Schacht. Um insgesamt eine anforderungsgerechte Schachtanlage Konrad 2 vertikal zu errichten, ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen AN erforderlich, die der AG koordiniert. Insbesondere wird hier auf den Förderturm hingewiesen, in dem die Hauptkomponenten der HSFA und der MSFA installiert werden. Der Förderturm und weitere Komponenten werden separat ausgeschrieben. HSFA und MSFA sind die führenden Systeme.
Die HSFA stellt das Kernstück des Einlagerungssystems für den späteren Endlagerbetrieb dar. Planung, Genehmigung und Errichtung der SFA erfolgen deshalb im Verbund insbesondere mit den Auftragnehmern für die Planung und Errichtung des Förderturms sowie der Montagen im Schacht. Um insgesamt eine anforderungsgerechte Schachtanlage Konrad 2 vertikal zu errichten, ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen AN erforderlich, die der AG koordiniert. Insbesondere wird hier auf den Förderturm hingewiesen, in dem die Hauptkomponenten der HSFA und der MSFA installiert werden. Der Förderturm und weitere Komponenten werden separat ausgeschrieben. HSFA und MSFA sind die führenden Systeme.
Eckdaten der Anlage:
— HSFA,
— Nutzlast 25t (vorwiegend hängend),
— Geschwindigkeit 12 m/sec,
— Anzahl Seile (Koepe-Anlage) 8 Seile MSFA,
— Nutzlast 1t (Seilfahrt),
— Geschwindigkeit 4 m/sec,
— Anzahl Seile (Trommel-Anlage) 1 Seil Schacht,
— lichte Weite Schacht 6,8 m,
— Teufe Schacht ca. 1 000 m,
— Anzahl Sohlen 3,
— Bremse energieabsorbierende Abbremseinrichtungen in der freien Höhe und Teufe Förderturm,
— Höhe Förderturm ca. 42 m,
— Schachtschleuse Unterdruck 8 000 Pa.
Dauer: 70 Monate
Zusätzliche Informationen:
Für die mit der Angebotserstellung verbundene Ausarbeitung von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen etc. wird eine angemessene Entschädigung in Höhe von 36 000 € festgesetzt. Diese Entschädigung steht jedem Bieter zu, der ein verbindliches Angebot einreicht, das nicht gemäß §§ 16 EU, 16 b EU oder gemäß § 16 d EU Abs. 1 Nr. VOB/A ausgeschlossen werden muss oder ausgeschlossen wird.
Für die mit der Angebotserstellung verbundene Ausarbeitung von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen etc. wird eine angemessene Entschädigung in Höhe von 36 000 € festgesetzt. Diese Entschädigung steht jedem Bieter zu, der ein verbindliches Angebot einreicht, das nicht gemäß §§ 16 EU, 16 b EU oder gemäß § 16 d EU Abs. 1 Nr. VOB/A ausgeschlossen werden muss oder ausgeschlossen wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Eigenerklärung über ds Nichtvorliegen von Ausschlußgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung § 123, § 124 GWB).
Sämtliche Nachweise/ Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— allgemeine Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate),
— Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre unter Ausweisung der anteiligen Umsätze für Vergleichbare Bauleistungen,
— Nachweis oder Vorlage einer Deckungszusage für den Auftragsfall über das Bestehen einer Betriebhaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
— Versicherungsschutz für Personenschäden über 5 Mio. EUR und Sachschäden über mind. 5 Mio. EUR.
Der Bewerber muss in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 Jahren mit der Lieferung und Montage elektrischer und mechanischer Komponenten von Schachtförderanlagen einen durchschnittlichen Jahresumsatz in Höhe von mindestens 3 Mio. € (ohne Ersatzteile und Reparaturen) erzielt haben.
Der Bewerber muss in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 Jahren mit der Lieferung und Montage elektrischer und mechanischer Komponenten von Schachtförderanlagen einen durchschnittlichen Jahresumsatz in Höhe von mindestens 3 Mio. € (ohne Ersatzteile und Reparaturen) erzielt haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben über die Zahl der in den Jahren 2015 bis 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der Schachtförderanlagentechnik, aufgegliedert in Facharbeiter/Meister, Inbetriebnahme-/Servicetechniker und Planungsingenieure/-techniker.
Angaben über die Zahl der in den Jahren 2015 bis 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der Schachtförderanlagentechnik, aufgegliedert in Facharbeiter/Meister, Inbetriebnahme-/Servicetechniker und Planungsingenieure/-techniker.
Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über vergleichbare Projekte, die er durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 10 Jahren abgeschlossen, d. h. zumindest in Teilen abgenommen wurden. Projektbeschreibungen / Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber, Auftragssumme anzugeben und soweit vorhanden Referenzschreiben beizufügen.
Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über vergleichbare Projekte, die er durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 10 Jahren abgeschlossen, d. h. zumindest in Teilen abgenommen wurden. Projektbeschreibungen / Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber, Auftragssumme anzugeben und soweit vorhanden Referenzschreiben beizufügen.
Die vom Bewerber vorgelegten Projektbeschreibungen werden nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand, der in der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens dargestellt ist, verglichen. Hierbei werden die nachfolgend genannten Merkmale, welche die für die Ausführung des Auftrages relevanten Erfahrungen/Kenntnisse wiedergeben, bewertet.
Die vom Bewerber vorgelegten Projektbeschreibungen werden nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand, der in der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens dargestellt ist, verglichen. Hierbei werden die nachfolgend genannten Merkmale, welche die für die Ausführung des Auftrages relevanten Erfahrungen/Kenntnisse wiedergeben, bewertet.
— Planung, Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von…
… kompletten Schachtförderanlagen mit Mehrseil-Koepemaschinen für Nutzlasten ≥ 20 t, Fördergeschwindigkeiten ≥ 12 m/s und Fahrwege ≥ 400 m mit Hand- und Automatiksteuerung,
… kompletten Schachtförderanlagen mit Trommelmaschinen in Turmaufstellung für Fahrwege ≥ 400 m und Geschwindigkeiten ≥ 4 m/s mit Hand- und Automatiksteuerung,
… Schachtbeschickungseinrichtungen mit Hand- und Automatiksteuerung.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen.
Die Zertifizierung muss sämtliche Leistungsbereiche des Vergabegegenstandes umfassen.
Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages zu auditieren, um die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers im Hinblick auf die Anforderungen an die DIN EN ISO 9001 zu beurteilen.
Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages zu auditieren, um die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers im Hinblick auf die Anforderungen an die DIN EN ISO 9001 zu beurteilen.
Die Bewertung der von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorgelegten bestbewerteten 3 Referenzprojekte muss eine durchschnittliche Punktzahl von mindestens 1,5 Punkten ergeben.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss in den letzten 10 Jahren die Planung, Fertigung, Lieferung und Montage mindestens einer zumindest annähernd vergleichbaren Mehrseil-Koepemaschine (Nutzlasten ≥ 20 Fördergeschwindigkeiten ≥ 12 m/s und Fahrwege ≥ 400 m mit Hand- und Automatiksteuerung) durchgeführt haben.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss in den letzten 10 Jahren die Planung, Fertigung, Lieferung und Montage mindestens einer zumindest annähernd vergleichbaren Mehrseil-Koepemaschine (Nutzlasten ≥ 20 Fördergeschwindigkeiten ≥ 12 m/s und Fahrwege ≥ 400 m mit Hand- und Automatiksteuerung) durchgeführt haben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i.V.m. § 2 Ziff. 3 AtZüV) geprüft und festgestellt ist.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit. Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird ermittelt,
Welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben und Unterlagen geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung zu erbringen. Ergibt die Bewertung, dass mehr als 5 Bewerber geeignet sind, erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der vorgelegten Unternehmens- und Referenzangaben ermittelt, welche zu den 5 bestgeeigneten Bewerbern zu zählen sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben und Unterlagen geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung zu erbringen. Ergibt die Bewertung, dass mehr als 5 Bewerber geeignet sind, erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der vorgelegten Unternehmens- und Referenzangaben ermittelt, welche zu den 5 bestgeeigneten Bewerbern zu zählen sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen die jahresdurchschittlichen Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahre und die ausgeführten Referenzprojekte ein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen die jahresdurchschittlichen Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahre und die ausgeführten Referenzprojekte ein.
Der durchschnittliche Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Lieferung und Montage elektrischer und mechanischen Komponenten von Schachtförderanlagen (ohne Ersatzteil und Reparaturen) geht nach folgendem Punktesystem zu 10 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der durchschnittliche Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Lieferung und Montage elektrischer und mechanischen Komponenten von Schachtförderanlagen (ohne Ersatzteil und Reparaturen) geht nach folgendem Punktesystem zu 10 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein.
Umsatz < 3 Mio. € 0 Punkte (Ausschluss des Teilnahmeantrages); Umsatz ≥ 3 Mio. ≤ 4 Mio. € = 1 Punkt; Umsatz > 4 ≤ 7 Mio. € = 2 Punkte; Umsatz > 7 Mio. € = 3 Punkte. Bei Bewerbergemeinschaften wird der zusammengefasste Umsatz der Mitglieder bewertet.
Die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der Schachtförderanlagentechnik (nur Eigenpersonal) wird nach folgendem Punktesystem bewertet:
Der arithmetische Mittelwert der erzielten Punktwerte der drei Berufsgruppen geht zu 20 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Bei Bewerbergemeinschaften wird die zusammengefasste Anzahl der Mitarbeiter bewertet.
Die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Referenzprojekte gehen zu 70 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Sie werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose bzgl. einer vertragsgemäßen Leistungserbringung mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang verglichen und nach folgendem Punktsystem bewertet:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Referenzprojekte gehen zu 70 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Sie werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose bzgl. einer vertragsgemäßen Leistungserbringung mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang verglichen und nach folgendem Punktsystem bewertet:
0 Punkte: Referenzprojekt ist nicht vergleichbar, enthält kein vergleichbares Leistungsmerkmal;
1 Punkt: nur eingeschränkt vergleichbares Referenzprojekt (z. B. geringerer Leistungsumfang, Merkmale nicht oder nur teilweise erfüllt); 2 Punkte: annähernd vergleichbares Referenzprojekt (z.B. vergleichbarer Leistungsumfang, Merkmale nicht oder nur teilweise erfüllt); 3 Punkte: vergleichbares Referenzprojekt (z.B. vergleichbarer Leistungsumfang, Merkmale überwiegend erfüllt); 4 Punkte: vergleichbares Referenzprojekt mit höheren Anforderungen (z. B. höherer Leistungsumfang, Merkmale überwiegend erfüllt).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1 Punkt: nur eingeschränkt vergleichbares Referenzprojekt (z. B. geringerer Leistungsumfang, Merkmale nicht oder nur teilweise erfüllt); 2 Punkte: annähernd vergleichbares Referenzprojekt (z.B. vergleichbarer Leistungsumfang, Merkmale nicht oder nur teilweise erfüllt); 3 Punkte: vergleichbares Referenzprojekt (z.B. vergleichbarer Leistungsumfang, Merkmale überwiegend erfüllt); 4 Punkte: vergleichbares Referenzprojekt mit höheren Anforderungen (z. B. höherer Leistungsumfang, Merkmale überwiegend erfüllt).
Die Bewertung der Referenzprojekte geht zu 70 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein und ergibt sich aus der durchschnittlichen Punktzahl der 3 bestbewerteten Referenzprojekte.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Thomas Henß
Internetadresse: www.bge.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E31127114🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Weiter Informationen sind der Unterlage „Ablauf des Verhandlungsverfahrens“ zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWBzubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung vonvergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit einesNachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Quelle: OJS 2018/S 077-170749 (2018-04-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinentechnische Installationsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsbereite und funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen aus einer Hauptseilfahrtanlage (HSFA) und einer Mittleren Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer Koepe–Anlage errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt und fürInstandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine konzipiert. Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse, Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie drei Schachtstühle für die vorgesehenen Anschläge.
Gegenstand der Ausschreibung ist die betriebsbereite und funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen aus einer Hauptseilfahrtanlage (HSFA) und einer Mittleren Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer Koepe–Anlage errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt und fürInstandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine konzipiert. Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse, Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie drei Schachtstühle für die vorgesehenen Anschläge.
Gegenstand der Ausschreibung ist betriebsbereite und funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen aus einer Hauptseilfahrtanlage (HSFA) und einer Mittleren Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer Koepe–Anlage errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt und fürInstandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine konzipiert. Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse, Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie drei Schachtstühle für die vorgesehenen Anschläge.
Gegenstand der Ausschreibung ist betriebsbereite und funktionsfähige Errichtung der Schachtförderanlagen im Schacht Konrad 2. Diese bestehen aus einer Hauptseilfahrtanlage (HSFA) und einer Mittleren Seilfahrtanlage (MSFA). Die HSFA wird in Form einer Koepe–Anlage errichtet und ist für Seilfahrten und den Transport der Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausgelegt. Die MSFA ist zur Seilfahrt und fürInstandhaltungsaufgaben im Schacht als Trommelmaschine konzipiert. Gegenstand der Ausschreibung ist weiterhin die Schachtbeschickungseinrichtung für die Hauptseilfahrtanlage auf Rasenhängebank sowie dem Füllort, die Schachtschleuse, Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen sowie drei Schachtstühle für die vorgesehenen Anschläge.
Für den Lieferumfang ist für den mechanischen und den elektrischen Teil die Planung so zu erstellen, dass dieErrichtung nach der Prüfung durch die Sachverständigen durch die Genehmigungsbehörden genehmigt werden kann. Planung, Fertigung und Errichtung sind fortlaufend zu dokumentieren.
Für den Lieferumfang ist für den mechanischen und den elektrischen Teil die Planung so zu erstellen, dass dieErrichtung nach der Prüfung durch die Sachverständigen durch die Genehmigungsbehörden genehmigt werden kann. Planung, Fertigung und Errichtung sind fortlaufend zu dokumentieren.
Die Planung, Fertigung, Errichtung und Inbetriebnahme erfolgt im Verbund mit anderen Auftragnehmern, mitSachverständigen, den Genehmigungsbehörden und dem Auftraggeber. Die Bestimmungen des Bergrechts (BVOS und TAS) sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss (PFB) für das Enlager Konrad und dessenNebenbestimmungen in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten.
Die Planung, Fertigung, Errichtung und Inbetriebnahme erfolgt im Verbund mit anderen Auftragnehmern, mitSachverständigen, den Genehmigungsbehörden und dem Auftraggeber. Die Bestimmungen des Bergrechts (BVOS und TAS) sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss (PFB) für das Enlager Konrad und dessenNebenbestimmungen in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten.
Die HSFA stellt das Kernstück des Einlagerungssystems für den späteren Endlager betrieb dar. Planung,Genehmigung und Errichtung der SFA erfolgen deshalb im Verbund insbesondere mit den Auftragnehmern für die Planung und Errichtung des Förderturms sowie der Montagen im Schacht. Um insgesamt eine anforderungsgerechte Schachtanlage Konrad 2 vertikal zu errichten, ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen AN erforderlich, die der AG koordiniert. Insbesondere wird hier auf den Förderturm hingewiesen, in dem die Hauptkomponenten der HSFA und der MSFA installiert werden. Der Förderturm und weitereKomponenten werden separat ausgeschrieben. HSFA und MSFA sind die führenden Systeme. Dennoch ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Abstimmungen mit den weiteren Auftragnehmern der Gesamtanlage Änderungen bereits erstellter Planungen erforderlich werden.
Die HSFA stellt das Kernstück des Einlagerungssystems für den späteren Endlager betrieb dar. Planung,Genehmigung und Errichtung der SFA erfolgen deshalb im Verbund insbesondere mit den Auftragnehmern für die Planung und Errichtung des Förderturms sowie der Montagen im Schacht. Um insgesamt eine anforderungsgerechte Schachtanlage Konrad 2 vertikal zu errichten, ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen AN erforderlich, die der AG koordiniert. Insbesondere wird hier auf den Förderturm hingewiesen, in dem die Hauptkomponenten der HSFA und der MSFA installiert werden. Der Förderturm und weitereKomponenten werden separat ausgeschrieben. HSFA und MSFA sind die führenden Systeme. Dennoch ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Abstimmungen mit den weiteren Auftragnehmern der Gesamtanlage Änderungen bereits erstellter Planungen erforderlich werden.
Eckdaten der Anlage
— Anzahl Seile (Koepe–Anlage) 8 Seile MSFA,
— Anzahl Seile (Trommel–Anlage) 1 Seil Schacht,
— Bremseenergieabsorbierende Abbremseinrichtungen in der freien Höhe und Teufe Förderturm,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-14 📅
Name: Arbeitsgemeinschaft Schachtförderanlage Konrad 2
Postanschrift: Sandstraße 107–135
Postort: Mühlheim
Postleitzahl: 45473
Land: Deutschland 🇩🇪 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Redpath Deilmann GmbH
Postanschrift: Haustenbecke 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44319
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 72147330.87 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Einkauf, Eschenstr. 55
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Strasse 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.