Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände im Gebiet Neustadt/Orla inklusive Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte, Grünabfallannahme und –verwertung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungseinrichtungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-17.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Müllsammlung
Referenznummer: 2018-0151-ZASO
Kurze Beschreibung:
“Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände im Gebiet Neustadt/Orla inklusive Sammelstelle für Elektro- und...”
Kurze Beschreibung
Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände im Gebiet Neustadt/Orla inklusive Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte, Grünabfallannahme und –verwertung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungseinrichtungen
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllsammlung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Saale-Orla-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Postanschrift: Wohlfarthstraße 7
Postleitzahl: 07381
Postort: Pößneck
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaso-online.de/🌏
E-Mail: r.fulde@zaso-online.de📧
Telefon: +49 3647-441756📞
Fax: +49 3647-441744 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=198720🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-18 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 094-213650
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
“Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige...”
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
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Quelle: OJS 2018/S 094-213650 (2018-05-17)