Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Unterwellenborn oder näherer Umgebung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungseinrichtungen
Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Unterwellenborn oder näherer Umgebung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungseinrichtungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Unterwellenborn oder näherer Umgebung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den...”
Titel
Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Unterwellenborn oder näherer Umgebung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungseinrichtungen
2018-0198-ZASO
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Produkte/Dienstleistungen: Müllsammlung📦
Kurze Beschreibung:
“Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Unterwellenborn oder näherer Umgebung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den...”
Kurze Beschreibung
Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Unterwellenborn oder näherer Umgebung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungseinrichtungen
1️⃣
Ort der Leistung: Saalfeld-Rudolstadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterwellenborn (PLZ: 07333) oder näherer Umgebung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Unterwellenborn oder näherer Umgebung ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Sperrmüll und wertstoffhaltigen Abfällen/Wertstoffen gemäß den Vorgaben...”
Beschreibung der Beschaffung
In Unterwellenborn oder näherer Umgebung ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Sperrmüll und wertstoffhaltigen Abfällen/Wertstoffen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung auf einem geeigneten Standort einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle/Wertstoffe ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung bzw. Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren.
Der Betrieb und die Errichtung des Wertstoffhofes muss allen genehmigungsrechtlichen Anforderungen für die Erfüllung der Aufgabenstellung genügen.
Bei der Angebotserstellung und der Leistungserbringung sind die einschlägigen Rechtsgrundlagen der Bundesrepublik Deutschland, so z. B. insbesondere diejenigen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich Verordnungen und Ausführungsbestimmungen sowie die Vorgaben des Landes Thüringen, insbesondere in Form des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) zu beachten. Grundlage der Leistungserbringung ist zudem die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung des ZASO in der jeweils gültigen Fassung (die derzeit geltende Fassung kann auf der Website des ZASO abgerufen werden).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag beginnt zum 1.1.2019 und gilt vorerst bis zum 31.12.2022, mit der Option zur Verlängerung bis zum 31.12.2023 zu den gleichen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag beginnt zum 1.1.2019 und gilt vorerst bis zum 31.12.2022, mit der Option zur Verlängerung bis zum 31.12.2023 zu den gleichen Vertragsbedingungen, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2021 kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO,
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Erklärung zum Mindestlohngesetz (Formblatt 3).
Für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO,
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Erklärung zum Mindestlohngesetz (Formblatt 3).
Für Nachunternehmer sind Auszüge und Erklärungen erst auf Aufforderung vorzulegen.
Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis einer gültiger Betriebshaftpflichtversicherung oder Absichtserklärung eines Versicherers (min. 4 Mio. € Sach- + Personenschäden, mind. 100...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis einer gültiger Betriebshaftpflichtversicherung oder Absichtserklärung eines Versicherers (min. 4 Mio. € Sach- + Personenschäden, mind. 100 T€Vermögensschäden), beachten Sie dazu auch die Angaben der Besonderen Vertragsbedingungen. Für Nachunternehmer sind Auszüge und Erklärungen erst auf Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung gemäß §§ 56, 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
— Nachweis zur Nutzungsberechtigung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung gemäß §§ 56, 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
— Nachweis zur Nutzungsberechtigung des Platzes,
— immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb eines Wertstoffhofes.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-08
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-08
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Beim Auftraggeber, siehe 1.1)
“Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige...”
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Beizubringende Nachweise/ Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Die Nachweise können auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, solange sie bei Einreichung noch gültig sind. Eigenerklärungen des Bieters sowie der anderen Beteiligten müssen grds. für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. Etwas anderes gilt für die Einreichung einer EEE als vorläufigem Beleg der Eignung, wenn der Bieter eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wieder verwendet, sofern er bestätigt, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Die Vorlage der Urkalkulation des Bieters wird unabhängig davon bereits mit dem Angebot verlangt. Sie ist also mit dem Angebot einzureichen. Sollte die Kalkulation im Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese nachzufordern. Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer. Beachten sie die weiteren Erläuterungen der Bewerbungsbedingungen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen, insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen, insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei Kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu
Machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2018/S 128-291930 (2018-07-04)