Das Bildungszentrum wurde Ende der 70er Jahre als Heimschule für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg-Langwasser errichtet. Das Grundstück wird sowohl verkehrstechnisch als auch fußläufig über die Brieger Straße von der Breslauer Straße aus erschlossen. Die Gebäude auf dem Grundstück an der Brieger Straße weisen einen hohen Instandhaltungsbedarf auf, eine Generalsanierung wäre bei weiterer Nutzung dringend erforderlich. Aus einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2014, bei welcher der Sanierung Varianten für einen Neubau gegenübergestellt wurden, resultierte die Entscheidung pro Neubau. Die bereits vorliegende Vorplanung (LPH 1+2) sieht für die Realisierung zwei Bauabschnitte vor: 1. Bauabschnitt: Abbruch: Bestand HPT, Werkstätten, Garagen und Pfortengebäude Neubau: Schulgebäude und Sportgebäude 2. Bauabschnitt (NICHT AUFTRAGSGEGENSTAND): Abbruch: Bestand Schulgebäude und Internatsgebäude (erst nach Fertigstellung des Neubaus) Neubau: Internatsgebäude und Verwaltungs-/Rehagebäude
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: Vgv-bbs-gp
Kurze Beschreibung:
Das Bildungszentrum wurde Ende der 70er Jahre als Heimschule für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg-Langwasser errichtet. Das Grundstück wird sowohl verkehrstechnisch als auch fußläufig über die Brieger Straße von der Breslauer Straße aus erschlossen.
Die Gebäude auf dem Grundstück an der Brieger Straße weisen einen hohen Instandhaltungsbedarf auf, eine Generalsanierung wäre bei weiterer Nutzung dringend erforderlich. Aus einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2014, bei welcher der Sanierung Varianten für einen Neubau gegenübergestellt wurden, resultierte die Entscheidung pro Neubau. Die bereits vorliegende Vorplanung (LPH 1+2) sieht für die Realisierung zwei Bauabschnitte vor:
1. Bauabschnitt:
Abbruch: Bestand HPT, Werkstätten, Garagen und Pfortengebäude
Neubau: Schulgebäude und Sportgebäude
2. Bauabschnitt (NICHT AUFTRAGSGEGENSTAND):
Abbruch: Bestand Schulgebäude und Internatsgebäude (erst nach Fertigstellung des Neubaus)
Neubau: Internatsgebäude und Verwaltungs-/Rehagebäude
Das Bildungszentrum wurde Ende der 70er Jahre als Heimschule für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg-Langwasser errichtet. Das Grundstück wird sowohl verkehrstechnisch als auch fußläufig über die Brieger Straße von der Breslauer Straße aus erschlossen.
Die Gebäude auf dem Grundstück an der Brieger Straße weisen einen hohen Instandhaltungsbedarf auf, eine Generalsanierung wäre bei weiterer Nutzung dringend erforderlich. Aus einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2014, bei welcher der Sanierung Varianten für einen Neubau gegenübergestellt wurden, resultierte die Entscheidung pro Neubau. Die bereits vorliegende Vorplanung (LPH 1+2) sieht für die Realisierung zwei Bauabschnitte vor:
1. Bauabschnitt:
Abbruch: Bestand HPT, Werkstätten, Garagen und Pfortengebäude
Neubau: Schulgebäude und Sportgebäude
2. Bauabschnitt (NICHT AUFTRAGSGEGENSTAND):
Abbruch: Bestand Schulgebäude und Internatsgebäude (erst nach Fertigstellung des Neubaus)
Neubau: Internatsgebäude und Verwaltungs-/Rehagebäude
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Blindenanstalt Nürnberg e.V. – Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
Postanschrift: Brieger Straße 21
Postleitzahl: 90471
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bbs-nuernberg.de🌏
E-Mail: oliver.jusis@bbs-nuernberg.de📧
Fax: +49 9118967112 📠
URL der Dokumente: https://root.deutsche-evergabe.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-16 📅
Datum des Beginns: 2018-07-31 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 053-117633
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Die Leistungsphasen 1 und 2 (Stufe 1) werden nicht beauftragt und sind somit nicht Gegenstand des Verfahrens.
Zu I.3)
Die Teilnahmeanträge sind an die unter I.1) aufgeführte Kontaktstelle zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bildungszentrum wurde Ende der 70er Jahre als Heimschule für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg-Langwasser errichtet. Das Grundstück wird sowohl verkehrstechnisch als auch fußläufig über die Brieger Straße von der Breslauer Straße aus erschlossen.
Das Bildungszentrum wurde Ende der 70er Jahre als Heimschule für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg-Langwasser errichtet. Das Grundstück wird sowohl verkehrstechnisch als auch fußläufig über die Brieger Straße von der Breslauer Straße aus erschlossen.
Die Gebäude auf dem Grundstück an der Brieger Straße weisen einen hohen Instandhaltungsbedarf auf, eine Generalsanierung wäre bei weiterer Nutzung dringend erforderlich. Aus einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2014, bei welcher der Sanierung Varianten für einen Neubau gegenübergestellt wurden, resultierte die Entscheidung pro Neubau. Die bereits vorliegende Vorplanung (LPH 1+2) sieht für die Realisierung zwei Bauabschnitte vor:
Die Gebäude auf dem Grundstück an der Brieger Straße weisen einen hohen Instandhaltungsbedarf auf, eine Generalsanierung wäre bei weiterer Nutzung dringend erforderlich. Aus einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2014, bei welcher der Sanierung Varianten für einen Neubau gegenübergestellt wurden, resultierte die Entscheidung pro Neubau. Die bereits vorliegende Vorplanung (LPH 1+2) sieht für die Realisierung zwei Bauabschnitte vor:
1. Bauabschnitt:
Abbruch: Bestand HPT, Werkstätten, Garagen und Pfortengebäude
Neubau: Schulgebäude und Sportgebäude
2. Bauabschnitt (NICHT AUFTRAGSGEGENSTAND):
Abbruch: Bestand Schulgebäude und Internatsgebäude (erst nach Fertigstellung des Neubaus)
Neubau: Internatsgebäude und Verwaltungs-/Rehagebäude
Für das Projekt „Ersatzneubau Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg“ werden Grundleistungen und besondere Leistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung – Gebäudeplanung (gem. HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff) und sonstige besondere Leistungen benötigt.
Für das Projekt „Ersatzneubau Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg“ werden Grundleistungen und besondere Leistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung – Gebäudeplanung (gem. HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff) und sonstige besondere Leistungen benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben.
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Auftragsgegenstand ist nur Bauabschnitt 1:
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4.
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7.
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9.
Es werden folgende besondere Leistungen vergeben.
Stufe 2:
— Wege- und Sicherheitskonzept für geordneten Schulbetrieb während der Bauphasen.
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo).
Stufe 3:
— Umzugsplanung und –durchführung.
Stufe 4:
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
— Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation.
— Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen.
— Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen.
— Erstellen eines Instandhaltungskonzepts.
Weitere Details zu den einzelnen Beauftragungsstufen können dem beigefügtem Mustervertrag entnommen werden.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 2 des 1. Bauabschnitts beauftragen. Die weiteren Stufen des ersten Bauabschnitts können optional beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der zweite Bauabschnitt ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 2 des 1. Bauabschnitts beauftragen. Die weiteren Stufen des ersten Bauabschnitts können optional beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der zweite Bauabschnitt ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Die in II.2.7 angegebene Laufzeit des Vertrags enthält die auf 4 Jahre angesetzte Gewährleistungsdauer (--> Lph. 9).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 750 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2) wird nicht beauftragt, da schon vorhanden.
— (Stufe 1: entfällt – wird nicht beauftragt, da schon vorhanden).
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4.
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7.
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9.
Es werden folgende besondere Leistungen vergeben.
Stufe 2:
— Wege- und Sicherheitskonzept für geordneten Schulbetrieb während der Bauphasen.
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo).
Stufe 3:
— Umzugsplanung und –durchführung.
Stufe 4:
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
— Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation.
— Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen.
— Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen.
— Erstellen eines Instandhaltungskonzepts.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 2 (BA 1) beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 – 7, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 4 (Leistungsphasen 8 – 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der zweite Bauabschnitt ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 2 (BA 1) beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 – 7, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 4 (Leistungsphasen 8 – 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der zweite Bauabschnitt ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Zusätzliche Informationen:
Die Leistungsphasen 1 und 2 (Stufe 1) werden nicht beauftragt und sind somit nicht Gegenstand des Verfahrens.
Zu I.3)
Die Teilnahmeanträge sind an die unter I.1) aufgeführte Kontaktstelle zu richten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe III.2.1)
Der Nachweis der Qualifikation ist durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eignungskriterium: Vollständige Angabe zum Unternehmen des Bewerbers
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen).
2) Eignungskriterium: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
— Kopie der Versicherungspolice,
— Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers)
3) Eignungskriterium: Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014/2015/2016)
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht),
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung,
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
— Aktueller Auszug Berufszentralregister (BZR) für alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte,
— Aktueller Auszug BZR für alle für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
— Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Zu 2).
— Deckungssumme je Schaden mind. 3,5 Mio. EUR Personenschäden,
— Deckungssumme je Schaden mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 3-fach zur Verfügung.
Zu 3).
— im Durchschnitt mindestens 0,5 Mio. EUR (netto) in jedem Jahr (außer bei Büroneugründungen).
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eignungskriterium: Referenz 1 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude) Ausbildung/Wissenschaft/Forschung gem. Anlage 10.2 der HOAI
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Bestätigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Auftragsausführung und das Ergebnis.
2) Eignungskriterium: Referenz 2 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude) Freitzeit / Sport gem. Anlage 10.2 der HOAI
3) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung / Erfahrung des Projektleiters des Auftragnehmers
Vorzulegende Nachweise:
— Eigenerklärung,
— berufsbezogener Lebenslauf (inkl. Dauer der Bürozugehörigkeit),
— Kopie der Studienabschlussurkunde.
4) Eignungskriterium: Personenreferenz des Projektleiters des Auftragnehmers: Objektplanung (Gebäude)
— Projektbeschreibung der Personenreferenz(en), inkl. Erläuterung der ausgeführten Aufgabenschwerpunkte im Projekt als Projektleiter (bei Nachweis durch Referenzobjekte der Unternehmensreferenz ist ein Hinweis auf die jeweilige Referenz ausreichend).
— Projektbeschreibung der Personenreferenz(en), inkl. Erläuterung der ausgeführten Aufgabenschwerpunkte im Projekt als Projektleiter (bei Nachweis durch Referenzobjekte der Unternehmensreferenz ist ein Hinweis auf die jeweilige Referenz ausreichend).
5) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung / Erfahrung des stellv. Projektleiters des Auftragnehmers
— Lebenslauf (inkl. Dauer der Bürozugehörigkeit),
6) Eignungskriterium: Angabe der Software-Ausstattung
Nachweis: Eigenerklärung.
7) Eignungskriterium: Angabe zur Sicherstellung der Qualität, Einhaltung der Termine / Kosten
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Mindeststandards:
Siehe III.1.2.
Zu 1)
Die Bedingungen der Kriterien und das Wertungsschema sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen und zu beachten.
1. Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den LPH 3-8 (bei LPH 8 ist ein Abrechnungsstand von mind. 50 % des Bauvolumens ausreichend).
2. Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 3-8 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2011 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen (bei LPH 8 ist ein Abrechnungsstand von mind. 50 % des Bauvolumens ausreichend).
3. Die Baukosten der Maßnahme (KG 300-400) zum Zeitpunkt der Kosten-feststellung betrugen >= 5 Mio. EUR netto.
4. Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude der Objektliste gemäß Anlage 10.2 der HOAI im Bereich Ausbildung/ Wissenschaft/Forschung oder ein Gebäude mit vergleichbaren Nutzungsanforderungen.
5. Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein öffentlich gefördertes Bauvorhaben.
Zu 2)
1. Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den LPH 3-8 (bei LPH8 ist ein Abrechnungsstand von mind. 50 % des Bauvolumens ausreichend).
3. Die Baukosten der Maßnahme (KG 300-400) zum Zeitpunkt der Kosten-feststellung betrugen >= 2,5 Mio. EUR netto.
4. Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude der Objektliste gemäß Anlage 10.2 der HOAI im Bereich Freizeit/Sport oder ein Gebäude mit vergleichbaren Nutzungsanforderungen.
Zu 3)
— Berufsqualifikation für den Beruf „Architekt“ oder „Ingenieur in der Fachrichtung Architektur“.
Zu 4)
1. Die erbrachten Leistungen waren in leitender Funktion erbrachte Objektplanungen (Gebäude) in den LPH 3-8 (bei LPH 8 ist ein Abrechnungsstand von mind. 50 % des Bauvolumens ausreichend).
2. Jede Leistungsphase der in leitender Funktion erbrachten Leistungsphasen 3-8 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2011 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen (bei LPH 8 ist ein Abrechnungsstand von mind. 50 % des Bauvolumens ausreichend).
2. Jede Leistungsphase der in leitender Funktion erbrachten Leistungsphasen 3-8 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2011 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen (bei LPH 8 ist ein Abrechnungsstand von mind. 50 % des Bauvolumens ausreichend).
4. Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen in leitender Funktion für ein öffentlich gefördertes Bauvorhaben.
Zu 5)
Zu 6)
— mindestens GAEB 90 oder GAEB 2000 oder GAEB DA XML (.d81/.d83 oder .p81/.p83 oder .x81/.x83),
— Anwendung einer standardisierten Projektkostenverfolgung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch.
a) Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen, oder
b) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach b) ist.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genanntem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genanntem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Kriterium 1: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014/2015/2016).
Kriterium 2: Referenz 1 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude) Ausbildung/Wissenschaft/Forschung gem. Anlage 10.2 der HOAI.
Kriterium 3: Referenz 2 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude) Freizeit/Sport gem. Anlage 10.2 der HOAI.
Kriterium 5: Benennung und berufliche Befähigung / Erfahrung des Projektleiters des Auftragnehmers.
Kriterium 6: Benennung und berufliche Befähigung / Erfahrung des stellv. Projektleiters des Auftragnehmers.
Kriterium 7: Benennung und Qualifikation / Erfahrung des weiteren Projektteams (neben Projektleiter und stellv. Projektleiter).
Kriterium 8: Angabe zur Sicherstellung der Qualität, Einhaltung der Termine / Kosten.
Kriterium 9: Sorgfalt / Übersichtlichkeit des Teilnahmeantrags.
Weitere Einzelheiten zu den Auswahlkriterien und deren Wertungsschema und Gewichtung sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: juristische Person des privaten Rechts nach § 98 GWB (e.V.)
Kontakt
Kontaktperson: Blindenanstalt Nürnberg e.V. Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte, Herr Oliver Jusis
Internetadresse: www.bbs-nuernberg.de🌏
Dokumente URL: https://root.deutsche-evergabe.de/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GCA projektmanagement + consulting gmbh
Postanschrift: Frankenstr. 148
Postleitzahl: 90461
Kontaktperson: GCA projektmanagement + consulting gmbh
E-Mail: vgv@gca-projekte.de📧
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: www.gca-projekte.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: https://root.deutsche-evergabe.de (Suchbegriff: VGV-BBS-GP)
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (mit Unterschrift, im Original) bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.3) genannten Kontaktstelle eingehen.
Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei den downzuloadenden Vergabeunterlagen enthalten) zu versehen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2018/S 053-117633 (2018-03-14)
Ergänzende Angaben (2018-03-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bildungszentrum wurde Ende der 70er Jahre als Heimschule für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg-Langwasser errichtet. Das Grundstück wird sowohl verkehrstechnisch als auch fußläufig über die Brieger Straße von der Breslauer Straße aus erschlossen.
Die Gebäude auf dem Grundstück an der Brieger Straße weisen einen hohen Instandhaltungsbedarf auf, eine Generalsanierung wäre bei weiterer Nutzung dringend erforderlich. Aus einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2014, bei welcher der Sanierung Varianten für einen Neubau gegenübergestellt wurden, resultierte die Entscheidung pro Neubau. Die bereits vorliegende Vorplanung (LPH 1+2) sieht für die Realisierung 2 Bauabschnitte vor:
1) Bauabschnitt:
Abbruch: Bestand HPT, Werkstätten, Garagen und Pfortengebäude
Neubau: Schulgebäude und Sportgebäude
2) Bauabschnitt (nicht Auftragsgegenstand):
Abbruch: Bestand Schulgebäude und Internatsgebäude (erst nach Fertigstellung des Neubaus)
Neubau: Internatsgebäude und Verwaltungs-/Rehagebäude
Das Bildungszentrum wurde Ende der 70er Jahre als Heimschule für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg-Langwasser errichtet. Das Grundstück wird sowohl verkehrstechnisch als auch fußläufig über die Brieger Straße von der Breslauer Straße aus erschlossen.
Die Gebäude auf dem Grundstück an der Brieger Straße weisen einen hohen Instandhaltungsbedarf auf, eine Generalsanierung wäre bei weiterer Nutzung dringend erforderlich. Aus einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2014, bei welcher der Sanierung Varianten für einen Neubau gegenübergestellt wurden, resultierte die Entscheidung pro Neubau. Die bereits vorliegende Vorplanung (LPH 1+2) sieht für die Realisierung 2 Bauabschnitte vor:
1) Bauabschnitt:
Abbruch: Bestand HPT, Werkstätten, Garagen und Pfortengebäude
Neubau: Schulgebäude und Sportgebäude
2) Bauabschnitt (nicht Auftragsgegenstand):
Abbruch: Bestand Schulgebäude und Internatsgebäude (erst nach Fertigstellung des Neubaus)
Neubau: Internatsgebäude und Verwaltungs-/Rehagebäude
Gesamtwert des Auftrags: 1900811.03 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Blindenanstalt Nürnberg e. V. – Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
Die Leistungsphasen 1 und 2 (Stufe 1) wurden nicht beauftragt und waren somit nicht Gegenstand des Verfahrens.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gebäude auf dem Grundstück an der Brieger Straße weisen einen hohen Instandhaltungsbedarf auf, eine Generalsanierung wäre bei weiterer Nutzung dringend erforderlich. Aus einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2014, bei welcher der Sanierung Varianten für einen Neubau gegenübergestellt wurden, resultierte die Entscheidung pro Neubau. Die bereits vorliegende Vorplanung (LPH 1+2) sieht für die Realisierung 2 Bauabschnitte vor:
Die Gebäude auf dem Grundstück an der Brieger Straße weisen einen hohen Instandhaltungsbedarf auf, eine Generalsanierung wäre bei weiterer Nutzung dringend erforderlich. Aus einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2014, bei welcher der Sanierung Varianten für einen Neubau gegenübergestellt wurden, resultierte die Entscheidung pro Neubau. Die bereits vorliegende Vorplanung (LPH 1+2) sieht für die Realisierung 2 Bauabschnitte vor:
1) Bauabschnitt:
2) Bauabschnitt (nicht Auftragsgegenstand):
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
— Wege- und Sicherheitskonzept für geordneten Schulbetrieb während der Bauphasen
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
— Umzugsplanung und –durchführung
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
— Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
— Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
— Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
— Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
Beschreibung der Optionen:
— (Stufe 1: entfällt - wird nicht beauftragt, da schon vorhanden)
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
— Wege- und Sicherheitskonzept für geordneten Schulbetrieb während der Bauphasen
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
— Umzugsplanung und –durchführung
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
— Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
— Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
— Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
— Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 2 (BA 1) beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 - 7, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 4 (Leistungsphasen 8 - 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der zweite Bauabschnitt ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 2 (BA 1) beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 - 7, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 4 (Leistungsphasen 8 - 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der zweite Bauabschnitt ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Zusätzliche Informationen:
Die Leistungsphasen 1 und 2 (Stufe 1) wurden nicht beauftragt und waren somit nicht Gegenstand des Verfahrens.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung
Projektanalyse/Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kostensicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-08 📅
Name: Haindl + Kollegen Architekten GmbH
Postanschrift: Prinzenstraße 9
Postort: München
Postleitzahl: 80639
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 891307880📞
Land: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: https://www.haindl-kollegen.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1900811.03 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Blindenanstalt Nürnberg e. V. Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte, Herr Oliver Jusis
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.