Das Bildungszentrum wurde Ende der 70er Jahre als Heimschule für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg-Langwasser errichtet. Das Grundstück wird sowohl verkehrstechnisch als auch fußläufig über die Brieger Straße von der Breslauer Straße aus erschlossen.
Die Gestaltung der Außenanlagen des bbs-Neubaus überzeugt durch klare Linienführung, deutliche Freiraumzuordnung zu den verschiedenen Einrichtungen, entsprechende Zonierung in den Höfen sowie genügend individuell nutzbarer Freiräume im Süden und Westen.
Die bereits vorliegende Vorplanung (LPH 1+2) sieht für die Realisierung 2 Bauabschnitte vor:
1) Bauabschnitt:
Abbruch: Bestand SVE, Werkstätten, Garagen und Pfortengebäude;
Neubau: Schulgebäude und Sportgebäude;
Abbruch: Bestand Schulgebäude;
Außen-/Freianlagengestaltung.
2) Bauabschnitt (NICHT AUFTRAGSGEGENSTAND):
Neubau: Internatsgebäude und Verwaltungs-/Rehagebäude;
Abbruch: Internatsgebäude;
Außen-/Freianlagengestaltung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2018-06-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Blindenanstalt Nürnberg e.V. – Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
Postanschrift: Brieger Straße 21
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Blindenanstalt Nürnberg e.V. Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte, Herr Oliver Jusis”
E-Mail: oliver.jusis@bbs-nuernberg.de📧
Fax: +49 9118967112 📠
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.bbs-nuernberg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ersatzneubau Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg – BA I – Technische Gebäudeausrüstung (HLS)
VGV-BBS-HLS”
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bildungszentrum wurde Ende der 70er Jahre als Heimschule für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg-Langwasser errichtet. Das Grundstück wird sowohl...”
Kurze Beschreibung
Das Bildungszentrum wurde Ende der 70er Jahre als Heimschule für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg-Langwasser errichtet. Das Grundstück wird sowohl verkehrstechnisch als auch fußläufig über die Brieger Straße von der Breslauer Straße aus erschlossen.
Die Gestaltung der Außenanlagen des bbs-Neubaus überzeugt durch klare Linienführung, deutliche Freiraumzuordnung zu den verschiedenen Einrichtungen, entsprechende Zonierung in den Höfen sowie genügend individuell nutzbarer Freiräume im Süden und Westen.
Die bereits vorliegende Vorplanung (LPH 1+2) sieht für die Realisierung zwei Bauabschnitte vor:
1) Bauabschnitt:
Abbruch: Bestand SVE, Werkstätten, Garagen und Pfortengebäude,
Neubau: Schulgebäude und Sportgebäude,
Abbruch: Bestand Schulgebäude,
Außen-/Freianlagengestaltung.
2) Bauabschnitt (nicht Auftragsgegenstand):
Neubau: Internatsgebäude und Verwaltungs-/Rehagebäude,
Abbruch: Internatsgebäude,
Außen-/Freianlagengestaltung.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 114-259422
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Alter Wert
Text:
“Objektplanung (Freianlagenplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff, Leistungsphasen 3-9, inkl. besondere Leistungen.
Für das Projekt...”
Text
Objektplanung (Freianlagenplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff, Leistungsphasen 3-9, inkl. besondere Leistungen.
Für das Projekt „Ersatzneubau Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg“ werden Grundleistungen und besondere Leistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung – Freianlagenplanung (gem. HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 2, § 38 ff) und sonstige besondere Leistungen benötigt.
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Text:
“Fachplanung (Technische Ausrüstung) Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gemäß HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff, Leistungsphasen 3-9, inkl. besondere...”
Text
Fachplanung (Technische Ausrüstung) Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gemäß HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff, Leistungsphasen 3-9, inkl. besondere Leistungen.
Für das Projekt „Ersatzneubau Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg“ werden Grundleistungen und besondere Leistungen nach HOAI im Bereich der Fachplanung – Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3 und 7-8 (gem. HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 2, § 38 ff) und sonstige besondere Leistungen benötigt.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11
Alter Wert
Text:
“Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 2 (BA 1) beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 – 7, HOAI...”
Text
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 2 (BA 1) beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 – 7, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 2) und der Stufe 4 (Leistungsphasen 8 – 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 2) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der zweite Bauabschnitt ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
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Text:
“Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 2 (BA 1) beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 – 7, HOAI...”
Text
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 2 (BA 1) beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 – 7, HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2) und der Stufe 4 (Leistungsphasen 8 – 9, HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der zweite Bauabschnitt ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
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Quelle: OJS 2018/S 119-271497 (2018-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Blindenanstalt Nürnberg e. V. - Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
Kontaktperson:
“Blindenanstalt Nürnberg e. V. Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte, Herr Oliver Jusis” Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: juristische Person des privaten Rechts nach § 98 GWB (e.V.)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ersatzneubau Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg - BA I - Technische Gebäudeausrüstung (HLS)
VGV-BBS-HLS”
Kurze Beschreibung:
“Das Bildungszentrum wurde Ende der 70er Jahre als Heimschule für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg-Langwasser errichtet. Das Grundstück wird sowohl...”
Kurze Beschreibung
Das Bildungszentrum wurde Ende der 70er Jahre als Heimschule für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg-Langwasser errichtet. Das Grundstück wird sowohl verkehrstechnisch als auch fußläufig über die Brieger Straße von der Breslauer Straße aus erschlossen.
Die Gebäude auf dem Grundstück an der Brieger Straße weisen einen hohen Instandhaltungsbedarf auf, eine Generalsanierung ist bei weiterer Nutzung dringend erforderlich.
Die bereits vorliegende Vorplanung (LPH 1+2) sieht für die Realisierung 2 Bauabschnitte vor:
— 1. Bauabschnitt:
—— Abbruch: Bestand SVE, Werkstätten, Garagen und Pfortengebäude
—— Neubau: Schulgebäude und Sportgebäude
—— Abbruch: Bestand Schulgebäude
—— Außen-/Freianlagengestaltung
— 2. Bauabschnitt (NICHT AUFTRAGSGEGENSTAND):
—— Neubau: Internatsgebäude und Verwaltungs-/Rehagebäude
—— Abbruch: Internatsgebäude
—— Außen-/Freianlagengestaltung
.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 738 081 💰
Objektplanung (Freianlagenplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff, Leistungsphasen 3-9, inkl. besondere Leistungen.
Für das Projekt „Ersatzneubau Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg“ werden Grundleistungen und besondere Leistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung - Freianlagenplanung (gem. HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 2, § 38 ff) und sonstige besondere Leistungen benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben.
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Auftragsgegenstand ist nur Bauabschnitt 1:
— 1. Bauabschnitt:
—— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
—— Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7
—— Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Es werden folgende besondere Leistungen vergeben:
— Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuchs,
— Detaillierte Betriebskostenberechnung für ausgewählte Anlagen,
— Berechnung von Lebenszykluskosten,
— Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung,
— Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen),
— Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr),
— Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
— Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien.
Weitere Details zu den einzelnen Beauftragungsstufen können dem beigefügtem Mustervertrag entnommen werden.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 2 des 1. Bauabschnitts beauftragen. Die weiteren Stufen des ersten Bauabschnitts können optional beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der zweite Bauabschnitt ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Die in II.2.7) angegebene Laufzeit des Vertrags enthält die auf 4 Jahre angesetzte Gewährleistungsdauer (--> Lph. 9).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse/Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kostensicherheit
Preis (Gewichtung): 20
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2) wird...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2) wird nicht beauftragt, da schon vorhanden.
— (Stufe 1: entfällt - wird nicht beauftragt, da schon vorhanden)
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Es werden folgende besondere Leistungen vergeben.
— Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuchs,
— Detaillierte Betriebskostenberechnung für ausgewählte Anlagen,
— Berechnung von Lebenszykluskosten,
— Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung,
— Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen),
— Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr),
— Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
— Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 2 (BA 1) beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 - 7, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 2) und der Stufe 4 (Leistungsphasen 8 - 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 2) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der zweite Bauabschnitt ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 114-259422
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Ersatzneubau Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg - BA I - Technische Gebäudeausrüstung (HLS)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ibb Bautz Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung
Postort: Ansbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 700 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 738 081 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Postort: Ansbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 101-245097 (2019-05-22)