Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erschließung Stadtteil Ostend (ehem. Mackensenkaserne), Lärmschutzwand
2058
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“1 000 m Oberbodenabtrag
1 700 m Bodenaushub
2 600 m gelagerten Boden einbauen
3 050 m Schicht aus frostunempfindl. Material
150 m Schottertragschicht
360 m...”
Kurze Beschreibung
1 000 m Oberbodenabtrag
1 700 m Bodenaushub
2 600 m gelagerten Boden einbauen
3 050 m Schicht aus frostunempfindl. Material
150 m Schottertragschicht
360 m Tiefbordwinkelsteine
43 m Winkelstützelemente
82 St. Pfahlgründung
1 Psch Werkplanung Lärmschutzwand
82 St. Pfosten HEM 200/220 bzw. HEB 200/220
300 m Wandsockel
820 m Wandelemente LSW L= 4,00 m
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 850619.57 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lärmschutzzäune📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen📦
Ort der Leistung: Hildesheim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtteil Ostend (ehem. Mackensen Kaserne) 31135 Hildesheim
Beschreibung der Beschaffung: Es wird ein offenes Verfahren durchgeführt.
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 120-272242
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2058-Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bad Oyenhausener Schallschutz GmbH
Postort: Bad Oyenhausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Minden-Lübbecke🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 792 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 850619.57 💰
“Fragen zum Vergabeverfahren sind schriftlich bzw. per E-Mail über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 10 Tage vor Ende der...”
Fragen zum Vergabeverfahren sind schriftlich bzw. per E-Mail über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 10 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und bleiben unberücksichtigt.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Unternehmen sich in diesem Fall selbständig informieren sollten.
Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPYFAW
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Friedrichswall 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Friedrichswall 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Friedrichswall 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 185-417905 (2018-09-25)