Die Stadt Mannheim, vertreten durch die Entwicklungsgesellschaft MWSP, hat von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Benjamin Franklin Village mit einer Fläche von rund 144 ha erworben. Das Areal wird in den kommenden Jahren einer zivilen Nutzung, mit Wohn- und Gewerbequartieren, überführt. Das Plangebiet unterteilt sich in 4 Bereiche: Im Mittelbereich die Benjamin Franklin Village (Mitte), östlich angrenzend die Sullivan Barracks, im Westen die Funari Barracks und im Süden das Columbus Quartier. Im Baugebiet sind die vorhandenen Straßen zurückzubauen und durch neue Fahrbahnen mit Nebenanlagen zu ersetzen, die Straßenentwässerung einzubauen, neue Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen und diverse Leitungsgräben für Energie und Telekommunikationsanbieter herzustellen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erschließungsarbeiten im Teilbereich Funari Barracks.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erschließungsarbeiten
Referenznummer: BFV_15-13
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Mannheim, vertreten durch die Entwicklungsgesellschaft MWSP, hat von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Benjamin Franklin Village mit einer Fläche von rund 144 ha erworben. Das Areal wird in den kommenden Jahren einer zivilen Nutzung, mit Wohn- und Gewerbequartieren, überführt.
Das Plangebiet unterteilt sich in 4 Bereiche: Im Mittelbereich die Benjamin Franklin Village (Mitte), östlich angrenzend die Sullivan Barracks, im Westen die Funari Barracks und im Süden das Columbus Quartier.
Im Baugebiet sind die vorhandenen Straßen zurückzubauen und durch neue Fahrbahnen mit Nebenanlagen zu ersetzen, die Straßenentwässerung einzubauen, neue Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen und diverse Leitungsgräben für Energie und Telekommunikationsanbieter herzustellen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erschließungsarbeiten im Teilbereich Funari Barracks.
Die Stadt Mannheim, vertreten durch die Entwicklungsgesellschaft MWSP, hat von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Benjamin Franklin Village mit einer Fläche von rund 144 ha erworben. Das Areal wird in den kommenden Jahren einer zivilen Nutzung, mit Wohn- und Gewerbequartieren, überführt.
Das Plangebiet unterteilt sich in 4 Bereiche: Im Mittelbereich die Benjamin Franklin Village (Mitte), östlich angrenzend die Sullivan Barracks, im Westen die Funari Barracks und im Süden das Columbus Quartier.
Im Baugebiet sind die vorhandenen Straßen zurückzubauen und durch neue Fahrbahnen mit Nebenanlagen zu ersetzen, die Straßenentwässerung einzubauen, neue Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen und diverse Leitungsgräben für Energie und Telekommunikationsanbieter herzustellen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erschließungsarbeiten im Teilbereich Funari Barracks.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-20 📅
Datum des Beginns: 2018-12-03 📅
Datum des Endes: 2019-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 181-409225
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 099-225171
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zur Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich schriftlich an vergabeverfahren@kuk.de einzusenden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Mannheim, vertreten durch die Entwicklungsgesellschaft MWSP, hat von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Benjamin Franklin Village mit einer Fläche von rund 144 ha erworben. Das Areal wird in den kommenden Jahren einer zivilen Nutzung, mit Wohn- und Gewerbequartieren, überführt.
Die Stadt Mannheim, vertreten durch die Entwicklungsgesellschaft MWSP, hat von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Benjamin Franklin Village mit einer Fläche von rund 144 ha erworben. Das Areal wird in den kommenden Jahren einer zivilen Nutzung, mit Wohn- und Gewerbequartieren, überführt.
Das Plangebiet unterteilt sich in 4 Bereiche: Im Mittelbereich die Benjamin Franklin Village (Mitte), östlich angrenzend die Sullivan Barracks, im Westen die Funari Barracks und im Süden das Columbus Quartier.
Im Baugebiet sind die vorhandenen Straßen zurückzubauen und durch neue Fahrbahnen mit Nebenanlagen zu ersetzen, die Straßenentwässerung einzubauen, neue Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen und diverse Leitungsgräben für Energie und Telekommunikationsanbieter herzustellen.
Im Baugebiet sind die vorhandenen Straßen zurückzubauen und durch neue Fahrbahnen mit Nebenanlagen zu ersetzen, die Straßenentwässerung einzubauen, neue Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen und diverse Leitungsgräben für Energie und Telekommunikationsanbieter herzustellen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erschließungsarbeiten im Teilbereich Funari Barracks.
Herstellung von Erschließungsstraßen in Asphaltbauweise (Zwischenausbau) sowie vorbereitende Arbeiten für Parkbuchten und Geh- und Radwege.
Ca. 1 200 m Straßen Bk 1,8 und 10 mit Nebenanlagen, Gesamtverkehrsfläche ca. 16 300 m
Auf- und Abbruch des Bestandes, Herstellung der Straßenentwässerung, Herstellung von Trinkwasserleitungen, Herstellung von Kabelgräben für Stark- und Mittelstromkabel, Umverlegung Fernwärmeleitung, Straßenbeleuchtung, Straßenbegleitgrün und weitere Versorgungsleitungen (Glasfaserkabel).
Auf- und Abbruch des Bestandes, Herstellung der Straßenentwässerung, Herstellung von Trinkwasserleitungen, Herstellung von Kabelgräben für Stark- und Mittelstromkabel, Umverlegung Fernwärmeleitung, Straßenbeleuchtung, Straßenbegleitgrün und weitere Versorgungsleitungen (Glasfaserkabel).
Die Erschließung erfolgt abschnittsweise. Der Straßenausbau erfolgt abschnittsweise und mit einer Zwischenausbaustufe.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Östliche Randlage von Mannheim, unmittelbar neben der BAB A6 und Bundesstraße B38.
68309 Mannheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck – KEV 179 AngErg Eignung –, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErgEignung – auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErgEignung – auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck – KEV 179 AngErg Eignung –, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErgEignung – auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErgEignung – auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck – KEV 179 AngErg Eignung –, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErgEignung – auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErgEignung – auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:30
Ort des Eröffnungstermins: Leoniweg 2, 68167 Mannheim
Zimmer: Empfang EG
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 181-409225 (2018-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge