Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
(1) Erklärung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrags, d. h. für die Durchführung von Erschließungs- und Baumaßnahmen kommunaler Auftraggeber in den letzten 3 Jahren (2015, 2016 und 2017);
(2) Angaben gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu der für die technische Leitung vorgesehenen Person (Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung sowie eines Lebenslaufes; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich
(a) die Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters im Hinblick auf Erschließungs- und Baumaßnahmen kommunaler Auftraggeber in Jahren;
(b) Angabe von maximal 3 Referenzprojekten des vorgesehenen Projektleiters nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten 3 Jahren (2015 bis 2018) abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme gilt als abgeschlossen, wenn Baubeginn und Abnahme (inkl. Herstellung der Tragschicht, ohne Feinschicht) in den angegebenen Zeitraum (2015 bis 2018) fallen. Personenbezogene Referenzen für den Projektleiter und Referenzen des Unternehmens/der Bietergemeinschaft dürfen nicht identisch sein; identische Referenzen, die sowohl für den Projektleiter als auch das Unternehmen/die Bietergemeinschaft angegeben werden, werden nur einmal gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung einer Erschließungsmaßnahme,
— als Erschließungsträger für einen öffentlichen Auftraggeber (i. S. d. § 98 GWB),
— auf Basis eines Städtebaulichen Vertrags,
— mit einem Erschließungsgebiet von mind. 15 000 m,
— mit mind. 50 Bauparzellen,
— mit Wasser und/oder Abwasser,
— mit Baukosten von mind. 5 Mio. EUR (netto),
— Vorfinanzierung der Baumaßnahme durch den Bewerber.
Zu den Anforderungen an Referenzen wird im Übrigen auf Ziff. II.2.9) verwiesen.
(3) Angabe von maximal 3 Referenzprojekten des Unternehmens/der Bietergemeinschaft nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten 3 Jahren (2015 bis 2018) abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme gilt als abgeschlossen, wenn Baubeginn und Abnahme (inkl. Herstellung der Tragschicht, ohne Feinschicht) in den angegebenen Zeitraum (2015 bis 2018) fallen. Personenbezogene Referenzen für den Projektleiter und Referenzen des Unternehmens/der Bietergemeinschaft dürfen nicht identisch sein; identische Referenzen, die sowohl für den Projektleiter als auch das Unternehmen/die Bietergemeinschaft angegeben werden, werden nur einmal gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung einer Erschließungsmaßnahme,
— als Erschließungsträger für einen öffentlichen Auftraggeber (i. S. d. § 98 GWB),
— auf Basis eines Städtebaulichen Vertrags,
— mit einem Erschließungsgebiet von mind. 15 000 m,
— mit mind. 50 Bauparzellen,
— mit Wasser und/oder Abwasser,
— mit Baukosten von mind. 5 Mio. EUR (netto),
— Vorfinanzierung der Baumaßnahme durch den Bewerber.
Zu den Anforderungen an Referenzen wird im Übrigen auf Ziff. II.2.9) verwiesen.