Erstausstattung Mensa Garching

Technische Universität München (ZA 4 Immobilien, Referat 42)

Ausstattung der neuen Mensa und des neuen StuCafés in Garching mit Küchengeräten, Küchenkleinteilen, Küchenzubehör und Besteck.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-26 Auftragsbekanntmachung
2019-01-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Küchenbedarf
Referenznummer: Verg_EU-040_18
Kurze Beschreibung:
Ausstattung der neuen Mensa und des neuen StuCafés in Garching mit Küchengeräten, Küchenkleinteilen, Küchenzubehör und Besteck.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Küchenbedarf 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Küchenbedarf 📦
Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität München (ZA 4 Immobilien, Referat 42)
Postanschrift: Walter-Meißner-Straße 2
Postleitzahl: 85748
Postort: Garching
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stwm.de 📧
Telefon: +49 89381961738 📞
Fax: +49 89381961714 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/162509 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-29 📅
Datum des Beginns: 2019-01-07 📅
Datum des Endes: 2019-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 188-424258
ABl. S-Ausgabe: 188

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Küchengeräte
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen: Leistungsverzeichnis Los 1 Küchengeräte
Bezeichnung des Loses: Küchenzubehör
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen: Leistungsverzeichnis Los 2 Küchenzubehör
Bezeichnung des Loses: Küchenkleinteile
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen: Leistungsverzeichnis Los 3 Küchenkleinteile
Bezeichnung des Loses: Besteck
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen: Leistungsverzeichnis Los 4 Besteck
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Garching

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters unter Ziffer II des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter Ziffer II des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie den Jahresumsatz im Bereich Küchengeräte (Los 1), Küchenzubehör (Los 2), Küchenkleinteile (Los 3), Besteck (Los 4) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Ziffer III des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter Ziffer III des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen,
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— Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung unter Ziffer III des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter Ziffer III des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
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Mindeststandards:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 200 000 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungen über Küchengeräte (Los 1), Küchenzubehör (Los 2), Küchenkleinteile (Los 3), Besteck (Los 4) in den letzten 3 Jahren unter Ziffer IV des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Angaben zu den Referenzen unter Ziffer IV des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
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Mindeststandards:
Mindestens eine (1) vergleichbare Referenz über früher ausgeführte Lieferleistungen über Küchengeräte (Los 1), Küchenzubehör (Los 2), Küchenkleinteile (Los 3), Besteck (Los 4) in den letzten 3 Jahren

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Studentenwerk München – Anstalt des öffentlichen Rechts
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/162509 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2018/S 188-424258 (2018-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausstattung der neuen Mensa und des neuen StuCafés in Garching mit Küchengeräten, Küchenkleinteilen, Küchenzubehör und Besteck.
Gesamtwert des Auftrags: 280 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Besteck 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: 8578

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 017-035637
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 188-424258
ABl. S-Ausgabe: 17

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausstattung der neuen Mensa und des neuen StuCafés in Garching mit
Küchengeräten, Küchenkleinteilen, Küchenzubehör und Besteck.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-19 📅
Name: Otto Korsukéwitz GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 160604.07 EUR 💰
130983.5 EUR 💰
3448.52 EUR 💰
25136.37 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Studentenwerk München

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mai loder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 017-035637 (2019-01-22)