Erstellung der Tragwerksplanung gem. § 49 bis § 52 HOAI für den Neubau der kommunalen Versammlungsstätte, LP 1-6. Das bis 1979 erbaute ehemalige Soldatenfreizeitheim („Haus der Begegnung“) steht im Eigentum der Auftraggeberin und wird für öffentliche und private sowie schulische Veranstaltungen genutzt. Es liegt auf einem ca. 4 100 qm großen Grundstück in der Kernstadt von Neustadt (Hessen). Nordöstlich grenzt der Bürgerpark an das Grundstück, südwestlich die Martin-von-Tours-Gesamtschule. Das bestehende Gebäude wird abgebrochen. Ein Ersatzbau erfolgt an gleicher Stelle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 57308-KI-03-2018
Kurze Beschreibung:
Erstellung der Tragwerksplanung gem. § 49 bis § 52 HOAI für den Neubau der kommunalen Versammlungsstätte, LP 1-6.
Das bis 1979 erbaute ehemalige Soldatenfreizeitheim („Haus der Begegnung“) steht im Eigentum der Auftraggeberin und wird für öffentliche und private sowie schulische Veranstaltungen genutzt. Es liegt auf einem ca. 4 100 qm großen Grundstück in der Kernstadt von Neustadt (Hessen). Nordöstlich grenzt der Bürgerpark an das Grundstück, südwestlich die Martin-von-Tours-Gesamtschule.
Das bestehende Gebäude wird abgebrochen. Ein Ersatzbau erfolgt an gleicher Stelle.
Erstellung der Tragwerksplanung gem. § 49 bis § 52 HOAI für den Neubau der kommunalen Versammlungsstätte, LP 1-6.
Das bis 1979 erbaute ehemalige Soldatenfreizeitheim („Haus der Begegnung“) steht im Eigentum der Auftraggeberin und wird für öffentliche und private sowie schulische Veranstaltungen genutzt. Es liegt auf einem ca. 4 100 qm großen Grundstück in der Kernstadt von Neustadt (Hessen). Nordöstlich grenzt der Bürgerpark an das Grundstück, südwestlich die Martin-von-Tours-Gesamtschule.
Das bestehende Gebäude wird abgebrochen. Ein Ersatzbau erfolgt an gleicher Stelle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Marburg-Biedenkopf
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)
Postanschrift: Ritterstraße 5-9
Postleitzahl: 35279
Postort: Neustadt (Hessen)
Kontakt
Internetadresse: http://www.neustadt-hessen.de🌏
E-Mail: michel@neustadt-hessen.de📧
Telefon: +49 6692-8913📞
Fax: +49 6692-8940 📠
URL der Dokumente: http://www.neustadt-hessen.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-21 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 056-124004
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
1. Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als 3 Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2. Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern;
3. Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
4. Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 11.4.2018, 11.00 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können.Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6. Für die Abgabe des Teilnahmeantrages und des Angebotes sind von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7. Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
1. Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als 3 Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2. Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern;
3. Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
4. Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 11.4.2018, 11.00 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können.Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6. Für die Abgabe des Teilnahmeantrages und des Angebotes sind von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7. Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung der Tragwerksplanung gem. § 49 bis § 52 HOAI für den Neubau der kommunalen Versammlungsstätte, LP 1-6.
Das bis 1979 erbaute ehemalige Soldatenfreizeitheim („Haus der Begegnung“) steht im Eigentum der Auftraggeberin und wird für öffentliche und private sowie schulische Veranstaltungen genutzt. Es liegt auf einem ca. 4 100 qm großen Grundstück in der Kernstadt von Neustadt (Hessen). Nordöstlich grenzt der Bürgerpark an das Grundstück, südwestlich die Martin-von-Tours-Gesamtschule.
Das bis 1979 erbaute ehemalige Soldatenfreizeitheim („Haus der Begegnung“) steht im Eigentum der Auftraggeberin und wird für öffentliche und private sowie schulische Veranstaltungen genutzt. Es liegt auf einem ca. 4 100 qm großen Grundstück in der Kernstadt von Neustadt (Hessen). Nordöstlich grenzt der Bürgerpark an das Grundstück, südwestlich die Martin-von-Tours-Gesamtschule.
Das bestehende Gebäude wird abgebrochen. Ein Ersatzbau erfolgt an gleicher Stelle.
Im Zuge der Auswahlverfahren zu den Planungsleistungen der Objektplanung sind ersten Überlegungen bzw. Planungsansätze entwickelt worden. Diese resultieren aus den im Vorfeld, der durch die Auftraggeberin, formulierten Vorgaben betreffend der Planungsanforderungen bzw. des berücksichtigenden Raumangebotes.
Im Zuge der Auswahlverfahren zu den Planungsleistungen der Objektplanung sind ersten Überlegungen bzw. Planungsansätze entwickelt worden. Diese resultieren aus den im Vorfeld, der durch die Auftraggeberin, formulierten Vorgaben betreffend der Planungsanforderungen bzw. des berücksichtigenden Raumangebotes.
Eine Skizze hierzu stellen wir zum Download zur Verfügung.
Die Leistungen werden im rahmen eines zweistufigen Verfahrens vergeben (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb).
In der ersten Stufe wird die Eignung und die Leistungsfähigkeit der Bewerber geprüft.
In der 2. Stufe erfolgt die Angebotslegung und das Verhandlungsverfahren mit den ausgewählten Bietern.
Die Planungsleistungen der Objektplanungen stehen unmittelbar vor der Auftragsvergabe.
Die Leistungen zur technischen Gebäudeausrüstung befinden sich bereits ebenfalls im Verfahren.
Weitere Leistungen wie „konstruktiver Brandschutz“, Bauphysik (Wärmeschutznachweis/Bauakkustik) werden in gesonderten Verfahren, ausgeschrieben. Dies soll ebenfalls kurzfristig erfolgen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 101 325 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird stufenweise erteilt. Als erste Stufe sollen die Leistungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-6. Mit dem Zuschlag erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Tragwerksplanung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Die Beauftragung einzelner erforderlicher besonderer Leistungen aus dem Katalog der Anlage 14 zu § 51 HOAI bleibt vorbehalten.
Der Auftrag wird stufenweise erteilt. Als erste Stufe sollen die Leistungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-6. Mit dem Zuschlag erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Tragwerksplanung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Die Beauftragung einzelner erforderlicher besonderer Leistungen aus dem Katalog der Anlage 14 zu § 51 HOAI bleibt vorbehalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt (Hessen)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB. Nachweis gemäß §44 VgV durch Eintragung in einem Berufs- Handelsregister (Ingenieurkammer) oder falls nötig durch eine bestimmte Berechtigung oder Mitgliedschaft.
Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB. Nachweis gemäß §44 VgV durch Eintragung in einem Berufs- Handelsregister (Ingenieurkammer) oder falls nötig durch eine bestimmte Berechtigung oder Mitgliedschaft.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 5000 000 € für Personenschäden und 1 500 000 € für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benneng der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 5000 000 € für Personenschäden und 1 500 000 € für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benneng der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird,
— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die Tragwerksplanung von Versammlungsstätten und Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen zum Inhalt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die Tragwerksplanung von Versammlungsstätten und Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen zum Inhalt haben.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3. VgV);
2. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten 3 Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften, technischen und kaufmännischen Mitarbeiter/innen;
3. Vorlage der Diplomurkunde des vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters;
4. Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Tragwerksplanung von Versammlungsstätten und Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten.
4. Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Tragwerksplanung von Versammlungsstätten und Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Zu 2: das sich bewerbende Büro muss mindestens 3 Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber beschäftigen).
Zu 4: es muss mindestens eine vergleichbare Referenz genannt werden, bei der mindestens die LP 1-6 bearbeitet wurde. Der Abschluss der LP 6 darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen, d. h. frühestens im Februar 2008.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind Bewerber des besonderen Berufstandes und der Qualifikation gem § 44, 75 VgV als Ingenieur der entsprechenden Fachrichtung mit Nachweis wie Diplom und oder Kammermitgliedschaft.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVGT) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1bis 5 (Tariftreuerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVGT abzugeben. Diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVGT) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1bis 5 (Tariftreuerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVGT abzugeben. Diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Umsatz des Bewerbers, Wichtung 20 %,
Referenzen, Wichtung 65 %,
Anzahl der Mitarbeiter, Wichtung 15.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-16 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters sowie persönliche Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters sowie persönliche Referenzen
Konzept zur Projektorganisation
Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Gewichtung des Preises: 15
1. Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als 3 Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2. Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern;
3. Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
3. Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
4. Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 11.4.2018, 11.00 eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können.Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können.Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
5. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6. Für die Abgabe des Teilnahmeantrages und des Angebotes sind von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7. Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 056-124004 (2018-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung der Tragwerksplanung gem. § 49 bis § 52 HOAI für den Neubau der kommunalen Versammlungsstätte, LP 1-6.
Das bis 1979 erbaute ehemalige Soldatenfreizeitheim („Haus der Begegnung") steht im Eigentum der Auftraggeberin und wird für öffentliche und private sowie schulische Veranstaltungen genutzt. Es liegt auf einem ca. 4 100 qm großen Grundstück in der Kernstadt von Neustadt (Hessen). Nordöstlich grenzt der Bürgerpark an das Grundstück, südwestlich die Martin-von-Tours-Gesamtschule.
Das bestehende Gebäude wird abgebrochen. Ein Ersatzbau erfolgt an gleicher Stelle.
Erstellung der Tragwerksplanung gem. § 49 bis § 52 HOAI für den Neubau der kommunalen Versammlungsstätte, LP 1-6.
Das bis 1979 erbaute ehemalige Soldatenfreizeitheim („Haus der Begegnung") steht im Eigentum der Auftraggeberin und wird für öffentliche und private sowie schulische Veranstaltungen genutzt. Es liegt auf einem ca. 4 100 qm großen Grundstück in der Kernstadt von Neustadt (Hessen). Nordöstlich grenzt der Bürgerpark an das Grundstück, südwestlich die Martin-von-Tours-Gesamtschule.
Das bestehende Gebäude wird abgebrochen. Ein Ersatzbau erfolgt an gleicher Stelle.
Gesamtwert des Auftrags: 101 325 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2) Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern;
3) Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o.g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 11.4.2018, 11.00 eingehen, werden keine Ausünfte mehr erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können.Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die vorlage nachgeforderter Unterlagen /Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrages und des Angebotes sind von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7) Digitale Teilnahmeanträge /Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2) Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern;
3) Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o.g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 11.4.2018, 11.00 eingehen, werden keine Ausünfte mehr erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können.Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die vorlage nachgeforderter Unterlagen /Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrages und des Angebotes sind von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7) Digitale Teilnahmeanträge /Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das bis 1979 erbaute ehemalige Soldatenfreizeitheim („Haus der Begegnung") steht im Eigentum der Auftraggeberin und wird für öffentliche und private sowie schulische Veranstaltungen genutzt. Es liegt auf einem ca. 4 100 qm großen Grundstück in der Kernstadt von Neustadt (Hessen). Nordöstlich grenzt der Bürgerpark an das Grundstück, südwestlich die Martin-von-Tours-Gesamtschule.
Das bis 1979 erbaute ehemalige Soldatenfreizeitheim („Haus der Begegnung") steht im Eigentum der Auftraggeberin und wird für öffentliche und private sowie schulische Veranstaltungen genutzt. Es liegt auf einem ca. 4 100 qm großen Grundstück in der Kernstadt von Neustadt (Hessen). Nordöstlich grenzt der Bürgerpark an das Grundstück, südwestlich die Martin-von-Tours-Gesamtschule.
Erstellung der Tragwerksplanung gem. § 49 bis § 52 HOAI für den Neubau der kommunalen Versammlungsstätte, LP 1 – 6.
Weitere Leistungen wie „konstruktiver Brandschutz", Bauphysik (Wärmeschutznachweis
/Bauakkustik) werden in gesonderten Verfahren, ausgeschrieben. Dies soll eben fall kurzfristig erfolgen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird stufenweise erteilt. Als erste Stufe sollen die Leisungsphasen 1 – 4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5 – 6. Mit dem Zuschlag erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Tragwerksplanung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Die Beauftragung einzelner erforderlicher Besonderer Leistungen aus dem Katalog der Anlage 14 zu
Der Auftrag wird stufenweise erteilt. Als erste Stufe sollen die Leisungsphasen 1 – 4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5 – 6. Mit dem Zuschlag erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Tragwerksplanung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Die Beauftragung einzelner erforderlicher Besonderer Leistungen aus dem Katalog der Anlage 14 zu
§ 51 HOAI bleibt vorbehalten.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters sowie persönliche referenzen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-21 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2) Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern;
3) Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
3) Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o.g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 11.4.2018, 11.00 eingehen, werden keine Ausünfte mehr erteilt.
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die vorlage nachgeforderter Unterlagen /Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die vorlage nachgeforderter Unterlagen /Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrages und des Angebotes sind von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7) Digitale Teilnahmeanträge /Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 118-268889 (2018-06-21)