Die Tempelhof Projekt GmbH, eine Tochter des Landes Berlin, ist verantwortlich für Entwicklung und Betrieb der Flughafengebäude und der angrenzenden Außenanlagen. Die technische Infrastruktur für die Wärme- und Stromversorgung stammt noch aus der Errichterzeit des Flughafens. In Vorbereitung auf die Neuausrichtung sucht die Tempelhof Projekt GmbH ein Beratungsunternehmen, welches die Zielvorstellungen der diversen infrastrukturellen Überlegungen und vorhandenen Grundlagen analysiert, bestehende bauliche Besonderheiten, die im Rahmen eines denkmalgeschützten Gebäudes zulässig sind benennt und in einer Studie die Anforderungen zur Erneuerung der Technischen Infrastruktur formuliert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-06-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Tempelhof Projekt GmbH
Telefon: +49 30200037400📞
E-Mail: vergabe@tempelhof-projekt.de📧
Fax: +49 30200037499 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.thf-berlin.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erstellung einer Konzeptstudie für ein Integriertes Ver- und Entsorgungskonzept
2018/S 005-007175”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Ergänzung der bereits aufgelisteten förderfähigen Leistungen um aussagefähige Unterlagen zur Übergabe und für einen Erstkontakt mit dem jeweiligen...”
Kurze Beschreibung
Ergänzung der bereits aufgelisteten förderfähigen Leistungen um aussagefähige Unterlagen zur Übergabe und für einen Erstkontakt mit dem jeweiligen Fördermittelgeber zur Prüfung der Erfolgsaussichten.
Ergänzung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durch rechnerische Nachweise, die wir konkret zu führen haben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 35682.50 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fa. Dress & Sommer wurde mit Beratungsleistungen zum Ver- und Entsorgungskonzept beauftragt. Bei der Auswertung des Abschlussberichtes wurde...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fa. Dress & Sommer wurde mit Beratungsleistungen zum Ver- und Entsorgungskonzept beauftragt. Bei der Auswertung des Abschlussberichtes wurde festgestellt, dass weitere Leistungen erforderlich werden, die in der bisherigen Aufgabenstellung nicht enthalten und damit nicht Vertragsinhalt waren, jedoch zur Nutzung und Umsetzung des Konzeptes vorab noch zwingend benötigt werden. Der ursprünglische Gesamtauftragswert betrug 175 000,00 EUR netto.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die zu beauftragende Maßnahme gehört zu einem ganzheitlichen Konzept des AN. Die Fertigstellung ist beinahe abgeschlossen und muss lediglich durch die...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die zu beauftragende Maßnahme gehört zu einem ganzheitlichen Konzept des AN. Die Fertigstellung ist beinahe abgeschlossen und muss lediglich durch die hiesige Nachtragsleistung ergänz werden. Dies wurde bei der Auswertung des Abschlussberichtes festgestellt, sodass weitere Leistungen erforderlich werden, die in der bisherigen Aufgabenstellung nicht enthalten und damit nicht Vertragsinhalt waren, jedoch zur Nutzung und Umsetzung des Konzeptes vorab noch zwingend benötigt werden.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 005-007175
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 31000-017-001.18
Titel: Erstellung einer Konzeptstudie für ein Integriertes Ver- und Entsorgungskonzept
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-27 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Drees & Sommer Advanced Building Technologies GmbH
Postanschrift: Bundesallee 39-40a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10717
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 35682.50 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeberinbeabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeberinbeabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss sollvoraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieserBekanntmachung, erfolgen. Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachungeingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingenderfolgen muss.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat; oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung einer Konzeptstudie für ein Integriertes Ver- und Entsorgungskonzept
Kurze Beschreibung:
“— Erarbeitung von Fördermittelskizzen auf Basis des bereits erstellten technischen Ver- und Entsorgungskonzeptes (VEK) für den Flughafen Tempelhof, da die...”
Kurze Beschreibung
— Erarbeitung von Fördermittelskizzen auf Basis des bereits erstellten technischen Ver- und Entsorgungskonzeptes (VEK) für den Flughafen Tempelhof, da die Erstkontakte mit den Fördermittelgebern Erfolg in Aussicht stellten,
— Erweiterung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auf Grundlage des bereits erstellten technischen VEK durch rechnerische Nachweise, die zur Erstellung eines Bedarfsprogrammes benötigt werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 50 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof
Beschreibung der Beschaffung:
“— Erarbeitung von Fördermittelskizzen auf Basis des bereits erstellten technischen Ver- und Entsorgungskonzeptes (VEK) für den Flughafen Tempelhof, da die...”
Beschreibung der Beschaffung
— Erarbeitung von Fördermittelskizzen auf Basis des bereits erstellten technischen Ver- und Entsorgungskonzeptes (VEK) für den Flughafen Tempelhof, da die Erstkontakte mit den Fördermittelgebern Erfolg in Aussicht stellten,
— Erweiterung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auf Grundlage des bereits erstellten technischen VEK durch rechnerische Nachweise, die zur Erstellung eines Bedarfsprogrammes benötigt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“— die Ergänzung der bereits im Abschlussbericht aufgelisteten förderfähigen Leistungen und die Erstkontakte mit den jeweiligen Fördermittelgebern ergaben...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
— die Ergänzung der bereits im Abschlussbericht aufgelisteten förderfähigen Leistungen und die Erstkontakte mit den jeweiligen Fördermittelgebern ergaben gute Aussichten hinsichtlich der Gewährung von Fördermitteln,
— um diese Fördermittel zu beantragen sind Fördermittelskizzen anzufertigen, die weder mit dem Leistungsinhalt des Hauptauftrages, noch mit dem 1. Nachtrag abgedeckt sind. Der 1. Nachtrag bezog sich lediglich auf die Prüfung der Fördermöglichkeiten mit Erfolgsaussichten und die Erstellung der erforderlichen Unterlagen hierfür,
— zu o. g. Leistungen sowie zur Bearbeitung eines Bedarfsprogramms müssen die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durch Wirtschaftlichkeitsberechnungen erweitert werden.
Diese Leistungen konnten erst nach dem Fördermittelcheck eruiert werden und sind deshalb nicht Bestandteil des Hauptauftrages und 1. Nachtrages.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 31000-017-001.18 MZB 522.19
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 50 000 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat; oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2019/S 228-560580 (2019-11-22)