Die Tempelhof Projekt GmbH, eine Tochter des Landes Berlin, ist verantwortlich für Entwicklung und Betrieb der Flughafengebäude und der angrenzenden Außenanlagen. Die technische Infrastruktur für die Wärme- und Stromversorgung stammt noch aus der Errichterzeit des Flughafens. In Vorbereitung auf die Neuausrichtung sucht die Tempelhof Projekt GmbH ein Beratungsunternehmen, welches die Zielvorstellungen der diversen infrastrukturellen Überlegungen und vorhandenen Grundlagen analysiert, bestehende bauliche Besonderheiten, die im Rahmen eines denkmalgeschützten Gebäudes zulässig sind benennt und in einer Studie die Anforderungen zur Erneuerung der Technischen Infrastruktur formuliert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 17-F-FIN-0018
Kurze Beschreibung:
Die Tempelhof Projekt GmbH, eine Tochter des Landes Berlin, ist verantwortlich für Entwicklung und Betrieb der Flughafengebäude und der angrenzenden Außenanlagen. Die technische Infrastruktur für die Wärme- und Stromversorgung stammt noch aus der Errichterzeit des Flughafens. In Vorbereitung auf die Neuausrichtung sucht die Tempelhof Projekt GmbH ein Beratungsunternehmen, welches die Zielvorstellungen der diversen infrastrukturellen Überlegungen und vorhandenen Grundlagen analysiert, bestehende bauliche Besonderheiten, die im Rahmen eines denkmalgeschützten Gebäudes zulässig sind benennt und in einer Studie die Anforderungen zur Erneuerung der Technischen Infrastruktur formuliert.
Die Tempelhof Projekt GmbH, eine Tochter des Landes Berlin, ist verantwortlich für Entwicklung und Betrieb der Flughafengebäude und der angrenzenden Außenanlagen. Die technische Infrastruktur für die Wärme- und Stromversorgung stammt noch aus der Errichterzeit des Flughafens. In Vorbereitung auf die Neuausrichtung sucht die Tempelhof Projekt GmbH ein Beratungsunternehmen, welches die Zielvorstellungen der diversen infrastrukturellen Überlegungen und vorhandenen Grundlagen analysiert, bestehende bauliche Besonderheiten, die im Rahmen eines denkmalgeschützten Gebäudes zulässig sind benennt und in einer Studie die Anforderungen zur Erneuerung der Technischen Infrastruktur formuliert.
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle über die Vergabeplattform oder per E-Mail (tempelhof-02@leinemann-partner.de) darauf hinzuweisen. Fragen und Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen, werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Registrierung auf der Vergabeplattform nicht automatisch über Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen informiert werden.
2. Das im der Bekanntmachung aufgeführte Formular Teilnahmeantrag und die Eigenerklärung zur Frauenförderung steht mit dem Entwurf der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zum Download zur Verfügung.
3. Zur Einreichung eines Teilnahmeantrags sollten die Bewerber das vom Auftraggeber vorbereitete und zur Verfügung gestellte Formular Teilnahmeantrag verwenden. Mit diesem müssen noch keine Angebotspreise benannt werden. Erst in einem zweiten Schritt werden die vom Auftraggeber ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
4. Die Teilnahmeanträge sind in Papierform bei der Kontaktstelle in einem verschlossenen und mit „Bitte nicht öffnen. Teilnahmeantrag für das Verfahren der Tempelhof Projekt GmbH – Beratungsleistungen Ver- und Entsorgungskonzept“ einzureichen. Die Teilnahmeanträge können per Post übersendet werden oder auch persönlich/per Boten bei der Kontaktstelle (montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, freitags bis 17.00 Uhr) abgegeben werden. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
5. Die ausgewählten Bewerber werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens u. a. aufgefordert, ihr Unternehmen und ihr Angebot zu präsentieren. Die Präsentation wird Zuschlagskriterium sein. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und die Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber vergütet.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle über die Vergabeplattform oder per E-Mail (tempelhof-02@leinemann-partner.de) darauf hinzuweisen. Fragen und Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen, werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Registrierung auf der Vergabeplattform nicht automatisch über Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen informiert werden.
2. Das im der Bekanntmachung aufgeführte Formular Teilnahmeantrag und die Eigenerklärung zur Frauenförderung steht mit dem Entwurf der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zum Download zur Verfügung.
3. Zur Einreichung eines Teilnahmeantrags sollten die Bewerber das vom Auftraggeber vorbereitete und zur Verfügung gestellte Formular Teilnahmeantrag verwenden. Mit diesem müssen noch keine Angebotspreise benannt werden. Erst in einem zweiten Schritt werden die vom Auftraggeber ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
4. Die Teilnahmeanträge sind in Papierform bei der Kontaktstelle in einem verschlossenen und mit „Bitte nicht öffnen. Teilnahmeantrag für das Verfahren der Tempelhof Projekt GmbH – Beratungsleistungen Ver- und Entsorgungskonzept“ einzureichen. Die Teilnahmeanträge können per Post übersendet werden oder auch persönlich/per Boten bei der Kontaktstelle (montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, freitags bis 17.00 Uhr) abgegeben werden. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
5. Die ausgewählten Bewerber werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens u. a. aufgefordert, ihr Unternehmen und ihr Angebot zu präsentieren. Die Präsentation wird Zuschlagskriterium sein. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und die Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber vergütet.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Damit eine zukünftige Nutzung als Standort der Kreativwirtschaft im Rahmen der Klimaschutzziele des Landes Berlin möglich ist, müssen ganzheitliche Sanierungsüberlegungen abgestimmt auf die heutigen Anforderungen sowie die prognostizierten Nutzungen eingeleitet werden. Abschließendes Ziel ist eine Transformation der Gebäude in die Jetztzeit. Dazu ist durch den Auftragnehmer ein integriertes energieeffizientes und regeneratives Gesamtkonzept für die Technische Infrastruktur aller Gewerke der Ver- und Entsorgung zu erarbeiten, das zukünftige wirtschaftlich sinnvolle Nutzungen zulässt.
Damit eine zukünftige Nutzung als Standort der Kreativwirtschaft im Rahmen der Klimaschutzziele des Landes Berlin möglich ist, müssen ganzheitliche Sanierungsüberlegungen abgestimmt auf die heutigen Anforderungen sowie die prognostizierten Nutzungen eingeleitet werden. Abschließendes Ziel ist eine Transformation der Gebäude in die Jetztzeit. Dazu ist durch den Auftragnehmer ein integriertes energieeffizientes und regeneratives Gesamtkonzept für die Technische Infrastruktur aller Gewerke der Ver- und Entsorgung zu erarbeiten, das zukünftige wirtschaftlich sinnvolle Nutzungen zulässt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 8 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend unter Ziff. IlI.1.1) bis llI.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. l.1) genannten Kontaktstelle vorzulegen. Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 9 Monate sein. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie ist ausreichend und zulässig.
Die nachfolgend unter Ziff. IlI.1.1) bis llI.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. l.1) genannten Kontaktstelle vorzulegen. Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 9 Monate sein. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie ist ausreichend und zulässig.
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe Formular Teilnahmeantrag).
3. Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (siehe Formular Teilnahmeantrag).
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziff. lII.1.1) und lll.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen (siehe Formular Teilnahmeantrag), in der:
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziff. lII.1.1) und lll.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen (siehe Formular Teilnahmeantrag), in der:
— sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind,
— ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird,
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird und,
— in der erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärung ist im Original einzureichen und von allen Mitgliedern im Original zu unterzeichnen.
Bedient sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages und/oder zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe), müssen die unter Ziff. lII.1.1) und lIl.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jeden Nachunternehmer zusammen mit einer Verpflichtungserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Die unter Ziff. III.1.3) genannten Angaben sind für den Nachunternehmer in dem Umfang zu machen, soweit sich der Bieter auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft oder etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist.
Bedient sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages und/oder zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe), müssen die unter Ziff. lII.1.1) und lIl.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jeden Nachunternehmer zusammen mit einer Verpflichtungserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Die unter Ziff. III.1.3) genannten Angaben sind für den Nachunternehmer in dem Umfang zu machen, soweit sich der Bieter auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft oder etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2016, 2015, 2014 in EUR netto (siehe Formular Teilnahmeantrag).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorstellung von 3 abgeschlossenen Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen (Erstellung eines integrierten Ver- und Entsorgungskonzeptes) aus den letzten 5 Geschäftsjahren, bei denen die Leistungen ab dem 1.1.2013 erbracht worden sind und die bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn das integrierte Ver- und Entsorgungskonzept die folgenden Aspekte und Gewerke abdeckt:
1. Vorstellung von 3 abgeschlossenen Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen (Erstellung eines integrierten Ver- und Entsorgungskonzeptes) aus den letzten 5 Geschäftsjahren, bei denen die Leistungen ab dem 1.1.2013 erbracht worden sind und die bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn das integrierte Ver- und Entsorgungskonzept die folgenden Aspekte und Gewerke abdeckt:
— Wärmeversorgung,
— Kälteversorgung,
— Stromversorgung,
— Versorgung mit Informations- und Kommunikationstechnik,
— Wasserversorgung,
— Abwasserentsorgung,
— Regenentwässerung,
— Gebäudeautomation.
Es ist bei den Referenzen jeweils anzugeben:
— Auftraggeber mit Ansprechpartner (Name, Telefon, E-Mail),
— Art der Leistungserbringung,
— Umfang der Leistungserbringung,
— Leistungszeit,
— ggf. Projektdatenblatt (max. 2 DIN A4-Seiten) (siehe Formular Teilnahmeantrag).
2. Benennung des für die Leitungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters und deren Befähigung und Berufsbildung unter Nennung des höchsten erreichten Berufsabschlusses und der Anzahl der Berufsjahre sowie Beifügung von fachlichem Lebenslauf und Zeugnissen (siehe Formular Teilnahmeantrag).
2. Benennung des für die Leitungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters und deren Befähigung und Berufsbildung unter Nennung des höchsten erreichten Berufsabschlusses und der Anzahl der Berufsjahre sowie Beifügung von fachlichem Lebenslauf und Zeugnissen (siehe Formular Teilnahmeantrag).
3. Eigenerklärung zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter der Jahre 2016, 2015, 2014, unterteilt in:
— kaufmännische Mitarbeiter,
— technische Mitarbeiter,
— sonstige Mitarbeiter und,
— Mitarbeiter gesamt.
(siehe Formular Teilnahmeantrag).
Mindeststandards:
Zu 1.: Als Mindestanforderung müssen mindestens 2 Referenzen benannt werden, die je Referenz mindestens 4 der aufgeführten Aspekte und Gewerke abdecken.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Erfahrung des Unternehmens in Bezug zur Aufgabenstellung – Gewichtung 50 %
2. Qualifikation des Kernteams – Gewichtung 50 %
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-31 📅
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle über die Vergabeplattform oder per E-Mail (tempelhof-02@leinemann-partner.de) darauf hinzuweisen. Fragen und Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen, werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Registrierung auf der Vergabeplattform nicht automatisch über Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen informiert werden.
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle über die Vergabeplattform oder per E-Mail (tempelhof-02@leinemann-partner.de) darauf hinzuweisen. Fragen und Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen, werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Registrierung auf der Vergabeplattform nicht automatisch über Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen informiert werden.
2. Das im der Bekanntmachung aufgeführte Formular Teilnahmeantrag und die Eigenerklärung zur Frauenförderung steht mit dem Entwurf der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zum Download zur Verfügung.
3. Zur Einreichung eines Teilnahmeantrags sollten die Bewerber das vom Auftraggeber vorbereitete und zur Verfügung gestellte Formular Teilnahmeantrag verwenden. Mit diesem müssen noch keine Angebotspreise benannt werden. Erst in einem zweiten Schritt werden die vom Auftraggeber ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3. Zur Einreichung eines Teilnahmeantrags sollten die Bewerber das vom Auftraggeber vorbereitete und zur Verfügung gestellte Formular Teilnahmeantrag verwenden. Mit diesem müssen noch keine Angebotspreise benannt werden. Erst in einem zweiten Schritt werden die vom Auftraggeber ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
4. Die Teilnahmeanträge sind in Papierform bei der Kontaktstelle in einem verschlossenen und mit „Bitte nicht öffnen. Teilnahmeantrag für das Verfahren der Tempelhof Projekt GmbH – Beratungsleistungen Ver- und Entsorgungskonzept“ einzureichen. Die Teilnahmeanträge können per Post übersendet werden oder auch persönlich/per Boten bei der Kontaktstelle (montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, freitags bis 17.00 Uhr) abgegeben werden. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
4. Die Teilnahmeanträge sind in Papierform bei der Kontaktstelle in einem verschlossenen und mit „Bitte nicht öffnen. Teilnahmeantrag für das Verfahren der Tempelhof Projekt GmbH – Beratungsleistungen Ver- und Entsorgungskonzept“ einzureichen. Die Teilnahmeanträge können per Post übersendet werden oder auch persönlich/per Boten bei der Kontaktstelle (montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, freitags bis 17.00 Uhr) abgegeben werden. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
5. Die ausgewählten Bewerber werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens u. a. aufgefordert, ihr Unternehmen und ihr Angebot zu präsentieren. Die Präsentation wird Zuschlagskriterium sein. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und die Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber vergütet.
5. Die ausgewählten Bewerber werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens u. a. aufgefordert, ihr Unternehmen und ihr Angebot zu präsentieren. Die Präsentation wird Zuschlagskriterium sein. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und die Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber vergütet.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Postleitzahl: 12101
Telefon: +49 302000374-14📞
E-Mail: info@tempelhof-projekt.de📧
Fax: +49 302000374-99 📠
Internetadresse: http://www.thf-berlin.de/tempelhof-projekt-gmbh/🌏
Quelle: OJS 2018/S 005-007175 (2018-01-05)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 005-007175
Kurze Beschreibung:
Ergänzung der bereits aufgelisteten förderfähigen Leistungen um aussagefähige Unterlagen zur Übergabe und für einen Erstkontakt mit dem jeweiligen Fördermittelgeber zur Prüfung der Erfolgsaussichten.
Ergänzung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durch rechnerische Nachweise, die wir konkret zu führen haben.
Ergänzung der bereits aufgelisteten förderfähigen Leistungen um aussagefähige Unterlagen zur Übergabe und für einen Erstkontakt mit dem jeweiligen Fördermittelgeber zur Prüfung der Erfolgsaussichten.
Ergänzung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durch rechnerische Nachweise, die wir konkret zu führen haben.
Gesamtwert des Auftrags: 35682.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeberinbeabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss sollvoraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieserBekanntmachung, erfolgen. Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachungeingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingenderfolgen muss.
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeberinbeabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss sollvoraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieserBekanntmachung, erfolgen. Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachungeingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingenderfolgen muss.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ergänzung der bereits aufgelisteten förderfähigen Leistungen um aussagefähige Unterlagen zur Übergabe und für einen Erstkontakt mit dem jeweiligen Fördermittelgeber zur Prüfung der Erfolgsaussichten.
Ergänzung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durch rechnerische Nachweise, die wir konkret zu führen haben.
Die Fa. Dress & Sommer wurde mit Beratungsleistungen zum Ver- und Entsorgungskonzept beauftragt. Bei der Auswertung des Abschlussberichtes wurde festgestellt, dass weitere Leistungen erforderlich werden, die in der bisherigen Aufgabenstellung nicht enthalten und damit nicht Vertragsinhalt waren, jedoch zur Nutzung und Umsetzung des Konzeptes vorab noch zwingend benötigt werden. Der ursprünglische Gesamtauftragswert betrug 175 000,00 EUR netto.
Die Fa. Dress & Sommer wurde mit Beratungsleistungen zum Ver- und Entsorgungskonzept beauftragt. Bei der Auswertung des Abschlussberichtes wurde festgestellt, dass weitere Leistungen erforderlich werden, die in der bisherigen Aufgabenstellung nicht enthalten und damit nicht Vertragsinhalt waren, jedoch zur Nutzung und Umsetzung des Konzeptes vorab noch zwingend benötigt werden. Der ursprünglische Gesamtauftragswert betrug 175 000,00 EUR netto.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-27 📅
Name: Drees & Sommer Advanced Building Technologies GmbH
Postanschrift: Bundesallee 39-40a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10717
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 35682.50 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat; oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Erarbeitung von Fördermittelskizzen auf Basis des bereits erstellten technischen Ver- und Entsorgungskonzeptes (VEK) für den Flughafen Tempelhof, da die Erstkontakte mit den Fördermittelgebern Erfolg in Aussicht stellten,
— Erweiterung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auf Grundlage des bereits erstellten technischen VEK durch rechnerische Nachweise, die zur Erstellung eines Bedarfsprogrammes benötigt werden.
— Erarbeitung von Fördermittelskizzen auf Basis des bereits erstellten technischen Ver- und Entsorgungskonzeptes (VEK) für den Flughafen Tempelhof, da die Erstkontakte mit den Fördermittelgebern Erfolg in Aussicht stellten,
— Erweiterung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auf Grundlage des bereits erstellten technischen VEK durch rechnerische Nachweise, die zur Erstellung eines Bedarfsprogrammes benötigt werden.
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Erarbeitung von Fördermittelskizzen auf Basis des bereits erstellten technischen Ver- und Entsorgungskonzeptes (VEK) für den Flughafen Tempelhof, da die Erstkontakte mit den Fördermittelgebern Erfolg in Aussicht stellten,
— Erweiterung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auf Grundlage des bereits erstellten technischen VEK durch rechnerische Nachweise, die zur Erstellung eines Bedarfsprogrammes benötigt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-22 📅
Gesamtwert des Auftrags: 50 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.