Im Referat Angelegenheiten der Abgeordneten, Mitarbeiterentschädigung, Haushalt sind derzeit 2 Fachverfahren zur Verwaltung der Daten von Abgeordneten und deren Mitarbeitern, sowie der Abrechnung von Reisekosten und Sitzungsgeldern im Einsatz.
Die bisher getrennt laufenden Systeme werden in ein neues gemeinsames System zusammengeführt. Die neue Software muss so in die Struktur der Informationstechnik beim Landtag integriert werden, dass vorhandene, standardisierte Dienste und das dafür notwendige Know-how genutzt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erstellung eines Fachverfahrens für die Mitarbeiter- und Abgeordnetenentschädigung”
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Im Referat Angelegenheiten der Abgeordneten, Mitarbeiterentschädigung, Haushalt sind derzeit 2 Fachverfahren zur Verwaltung der Daten von Abgeordneten und...”
Kurze Beschreibung
Im Referat Angelegenheiten der Abgeordneten, Mitarbeiterentschädigung, Haushalt sind derzeit 2 Fachverfahren zur Verwaltung der Daten von Abgeordneten und deren Mitarbeitern, sowie der Abrechnung von Reisekosten und Sitzungsgeldern im Einsatz.
Die bisher getrennt laufenden Systeme werden in ein neues gemeinsames System zusammengeführt. Die neue Software muss so in die Struktur der Informationstechnik beim Landtag integriert werden, dass vorhandene, standardisierte Dienste und das dafür notwendige Know-how genutzt werden können.
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Referat Angelegenheiten der Abgeordneten, Mitarbeiterentschädigung, Haushalt sind derzeit 2 Fachverfahren zur Verwaltung der Daten von Abgeordneten und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Referat Angelegenheiten der Abgeordneten, Mitarbeiterentschädigung, Haushalt sind derzeit 2 Fachverfahren zur Verwaltung der Daten von Abgeordneten und deren Mitarbeitern, sowie der Abrechnung von Reisekosten und Sitzungsgeldern im Einsatz. Das Programm zur Verwaltung der Abgeordneten, sowie der Abrechnung von Reisekosten und Sitzungsgeldern trägt den Namen Absy (Abgeordneten-Entschädigungs-System). Es verfügt über eine Schnittstelle zu SAP, über welche jedoch lediglich Reisekostenerstattungen ausgezahlt werden. Das Programm zur Verwaltung der Daten von Mitarbeitern in Bezug zu den einzelnen Abgeordneten trägt den Namen Mibes (Mitarbeiterentschädigung). Schnittstellen zu anderen Systemen bestehen in diesem Fall nicht. Beide Pro-gramme wurden von der IT-Abteilung des Landtages speziell nach den Bedürfnissen der jeweiligen Bereiche entwickelt. Die Zahlbarmachung der laufenden Bezüge der Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter erfolgt über das Programm „Daisy“ beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV). Zu diesem System besteht keine Schnittstelle, so dass die erforderlichen Daten in diesem separat erfasst werden müssen.
Beide Programme sind schon seit vielen Jahren im Einsatz (Absy seit 1998 und Mibes seit 2006) und technisch veraltet. Eine Weiterentwicklung ist daher nicht mehr möglich. Weiterhin steht zu befürchten, dass die Programme nach der Umstellung auf eine neue Microsoft Windows Version nicht mehr oder nicht mehr einwandfrei funktionieren. Eine Neuentwicklung durch die IT-Abteilung des Landtags von Baden-Württemberg ist aus personellen Gründen nicht möglich. Die Leistung soll daher extern vergeben werden. Dabei sollen zusätzlich zu den bisherigen Funktionen neue Anwendungsmöglichkeiten geschaffen werden, so etwa die Abrechnung von Zuschüssen für Informations- und Kommunikationseinrichtungen (IuK-Zuschüsse).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Optionale Verlängerung der Softwarepflege und des Herstellersupports für die erstellte oder angepasste Software um 2 Jahre auf maximal 7 Jahre.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Zusätzliche Anwenderschulung,
— Optionale Verlängerung der Softwarepflege und des Herstellersupports für die erstellte oder angepasste Software um 2 Jahre...”
Beschreibung der Optionen
— Zusätzliche Anwenderschulung,
— Optionale Verlängerung der Softwarepflege und des Herstellersupports für die erstellte oder angepasste Software um 2 Jahre auf maximal 7 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechts-vorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechts-vorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
A3.2 Nachweis Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Jahre
A3.3 Nachweis Bonitätsindex...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
A3.2 Nachweis Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Jahre
A3.3 Nachweis Bonitätsindex Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel)
B3.1 Berechnung und Bewertung der Eigenkapitalquote aus der Bilanz des letzten Geschäftsjahres
B3.2 Bewertung Bonitätsindex Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel)
B3.3 Erklärung Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre
B3.4 Mitarbeiterentwicklung in den letzten 3 Jahren
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A4.1 Nachweis von 3 Referenzen von Projekten für die Entwicklung bzw. umfangreiche Anpassung einer Fachanwendung sowie zugehörige Dienstleistungen wie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A4.1 Nachweis von 3 Referenzen von Projekten für die Entwicklung bzw. umfangreiche Anpassung einer Fachanwendung sowie zugehörige Dienstleistungen wie Migration, Schulung und Herstellersupport in vergleichbarer Größenordnung und Schwierigkeitsgrad in den vergangenen 3 Jahren vorzugsweise im öffentlichen Sektor
B4.1 Bewertung von 3 Referenzen von Projekten für die Entwicklung bzw. umfangreiche Anpassung einer Fachanwendung sowie zugehörige Dienstleistungen wie Migration, Schulung und Herstellersupport in vergleichbarer Größenordnung und Schwierigkeitsgrad in den vergangenen 3 Jahren vorzugsweise im öffentlichen Sektor
A4.2 Nachweis der beruflichen Befähigung von 2 Projektleitern für die Entwicklung bzw. umfangreiche Anpassung von komplexen Fachanwendungen und 3 weiteren technisch/fachlichen Mitarbeitern für die Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit durch Vorlage von anonymisierten Skillprofilen und anderen geeigneten Nachweisen
B4.2 Bewertung der beruflichen Befähigung von 2 Projektleitern für die Entwicklung bzw. umfangreiche Anpassung von komplexen Fachanwendungen und 3 weiteren technisch/fachlichen Mitarbeitern für die Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit durch Vorlage von Skillprofilen und anderen geeigneten Nachweisen
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG),
— Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG).”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-12
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-12-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 219-501774 (2018-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 711 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Referat Angelegenheiten der Abgeordneten, Mitarbeiterentschädigung, Haushalt sind derzeit zwei Fachverfahren zur Verwaltung der Daten von Abgeordneten...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Referat Angelegenheiten der Abgeordneten, Mitarbeiterentschädigung, Haushalt sind derzeit zwei Fachverfahren zur Verwaltung der Daten von Abgeordneten und deren Mitarbeitern, sowie der Abrechnung von Reisekosten und Sitzungsgeldern im Einsatz. Das Programm zur Verwaltung der Abgeordneten, sowie der Abrechnung von Reisekosten und Sitzungsgeldern trägt den Namen Absy (Abgeordneten-Entschädigungs-System). Es verfügt über eine Schnittstelle zu SAP, über welche jedoch lediglich Reisekostenerstattungen ausgezahlt werden. Das Programm zur Verwaltung der Daten von Mitarbeitern in Bezug zu den einzelnen Abgeordneten trägt den Namen Mibes (Mitarbeiterentschädigung). Schnittstellen zu anderen Systemen bestehen in diesem Fall nicht. Beide Pro-gramme wurden von der IT-Abteilung des Landtages speziell nach den Bedürfnissen der jeweiligen Bereiche entwickelt. Die Zahlbarmachung der laufenden Bezüge der Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter erfolgt über das Programm „Daisy“ beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV). Zu diesem System besteht keine Schnittstelle, so dass die erforderlichen Daten in diesem separat erfasst werden müssen.
Beide Programme sind schon seit vielen Jahren im Einsatz (Absy seit 1998 und Mibes seit 2006) und technisch veraltet. Eine Weiterentwicklung ist daher nicht mehr möglich. Weiterhin steht zu befürchten, dass die Programme nach der Umstellung auf eine neue Microsoft Windows Version nicht mehr oder nicht mehr einwandfrei funktionieren. Eine Neuentwicklung durch die IT-Abteilung des Landtags von Baden-Württemberg ist aus personellen Gründen nicht möglich. Die Leistung soll daher extern vergeben werden. Dabei sollen zusätzlich zu den bisherigen Funktionen neue Anwen-dungsmöglichkeiten geschaffen werden, so etwa die Abrechnung von Zuschüssen für Informations- und Kommunikationseinrichtungen (IuK-Zuschüsse).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 219-501774
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Erstellung eines Fachverfahrens für die Mitarbeiter- und Abgeordnetenentschädigung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BearingPoint
Postanschrift: Büchsenstraße 28
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: www.bearingpoint.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 711 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 078-187616 (2019-04-17)